Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1877)
- Date
- 1877-02-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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'Allgemeine Leitung des Judenlhums. Em Ml-arteüsches Organ für alles Wische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Brumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. Beilage» werden mit 1 Mark 50 P f. pro Hundert der 41. Jahrgang. Leipzig, den 6. Februar 1877. J\f 6. Sa redactioaellea Angelegenheiten wende man sich .in Dr. t. Philipp Ion in Bonn; hinsichtlich des Bezug«» und der Jweralc an üaumqärtner'r LnchhanLInng in Leipzig. Inserate, welche bis vonuer»- tag cingeben. finden iudcr rarauffolgeu» den Nuaimer Berücksichtigung. 3 Mark. Inserate werden die Petitzeile oder deren __f. ÄÜe Postämter und ZestrmgS - Expeditionen Inhalt. Leitende Artikel: Der Talmud und die Todesstrafe. II. — Die neuesten Berfolaunqen der Juden in Rumänien. HI. — Die Folgen des preußischen Austrittsgefetzes. X». — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn. Breslau, Berlin, Darmstadt, Altona, Aus Westfalen. — Oesterrerch-Ungarn: Pest, Wien, Krakau. — Italien: Aus Oberitalien. — Türkei: Paris, Konstantinopcl. — Serbien: Belgrad. — Amerika: St. Louis. — Feuilleton: AuS dem Volksleben. — Vermischtes. £eibeuder (SCxk&eL Bonn, den 31. Januar. Der Talmud und die Todesstrafe. II.') Die Heilighaltung des menschlichen Lebens erscheint als eine der ersten Sorgen in der heiligen Schrift. Die Bestrafung des Mordes durch den Tod ist, abgesehen von der Verurtheilung Kain's, die erste gesetzgeberische Thätigkeit in ihr. Es ist eine merkwürdige, noch heute der Originalität nicht entbehrende Stelle im 1. Buch Moses 9, 5. 6. Es wird darin das Verhältniß des Menschen zu den anderen organischen Erdgeschöpfen sestgestellt. Die Pflanzenwelt wird ihm zur unbedingten Verwendung, die Thierwelt unterschiedslos (V. 2) nur mit der Bedingung, daß er das essentielle Thierische, das Blut nicht in sich aufnehme, preisgegeben, das letztere Verbot augenscheinlich um das eigentlich thierische Leben nicht mit dem menschlichen zu asflmiliren, und dadurch die menschliche Seele herabzustimmen. Dem gegenüber wird nun das menschliche Leben für unantastbar erklärt. Jedes Thier, das einen Menschen löstet, soll getödtet werden, wie dies im speciellen Gesetze 2 Mos. 21, 28 ff. ausgeführt wird. Jeder Mensch, der „Menschenblut" vergießt, durch Menschen soll sein 1) S. Nr. 1 d. I. Wir bitten im ersten Artikel S. 2, Sp. 1, Z. 2 v. u. den Druckfehler durch aW'i zu verbessern. Blut vergossen werden, selbst wenn er ein Verwandter ist. (V. 5. 6.) 2). Diese Heiligung des Menschenlebens wird durch das ideelle Moment begründet, daß Gott „den Menschen in seinem Ebenbilde geschaffen." (B. 6). Sie geht durch das ganze Gesetz, wie denn das Asylrecht am Altar ausdrücklich verneint (2 Mos. 21, 14), über den unentdeckt gebliebenen Mörder der Fluch ausgesprochen (5 Mos. 27, 24), und eine eigene, die umgebenden Anwohner eines Ortes, wo ein Erschlagener gefunden worden, ohne daß der Thäter entdeckt ist, befassende Ceremonie s» Mos. 21, 1 ff.) vorgeschrieben wird. Der obige Ausspruch, der den Tod auf einen Mord setzt, ist ein allgemeiner. Wenn wir nicht "SB1 iai Liren „durch Menschen darf sein Blut vergoffen werden" übersetzen wollen, was im Zusammenhänge mißlich ist, so macht er keinen Unterschied zwischen vorsätzlicher und unvorsätzlicher Tödtung, bestraft also auch die letztere mit dem Tode, und entspräche so der im hohen Alterthume überall als Sitte geheiligten „Blutrache", welche das mosaische Gesetz nachdrücklich bekämpfte und beseitigtes. Dies ist also der Ausgangspunkt der Entwickelung, deren Endpunkt wir in der Tendenz der talmudischen Kriminalsustiz, die Vollstreckung eines Todesurtheils aufs Aeußerste zu erschweren, in der Discussion über die vollständige Beseitigung der Todesstrafe zwischen den An- 2) i"nrr tr« T>a läßt eine andere Deutung nach dem voraufgegangenen .tti t« und mxr: i-a gar nicht zu, vgl. L-'nrr L^Ddrr 1 Mos. 13, 8 s. unfern Commentar zur Stelle. 3) Der Talmud entlehnt daher diesen Worten eben nur das allgemeine Verbot L^ai nia-Lw Sanhedr. 56, 2.