Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1877)
- Date
- 1877-01-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Baumgärtner'ö Buchhandlung in Leipzig. 41. Jahrgang. Leipzig, den 16. Januar 1877. JYf 3. On redaktionellen Angelegenheiten wende man sich an »r. L. Phitipplon in Bonn; vinsichtlich des Bezugs und der Zwerateau 6anmaärtner',Suchdllndlung inLeivzig. Ansrräte, welche bis vonnerst°g eingeben, finden indercarauffolgcndcn Nummer Berücksichtigung. c ch u c t. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 vis 2'/. Bozen. Preis Vierteljährig 3 Mark. Inserate werden mit 20 Pf. fiir die Petitzelle oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitnngs - lrxpeditionen nehmen Bestellungen an. Inhalt. Lcrtende Artikel: Ausruf an die israelitischen Gemeinden in Preußen. — Die Folgen des preußischen Austrittsaesetzcs. X. — Zertungsnachrrchten: Deutschland: Landsberg an der Warthe, Griefen, Kassel. — Oesterreich-Ungarn: Wien. Stamslau. — Italien: Rom. — Rumanren: Bukarest, Bonn, Pest, Wien. — Amerika: Ncw-York. — Feuilleton: Ein geschichtliches Documcnt aus dem Jahre 1619. (Schluß). — Vermischtes. «CeiteuDe (SLxhbel. Bonn, den 10. Januar. Aufruf au die israelitischen Gemeinden in Preußen. Die Eröffnung des Hauses der Abgeordneten steht nahe bevor. Unter den Arbeiten, mit welchen dasselbe voraussichtlich schon in der nächsten Session vorwiegend sich beschäftigen wird, hält vornehmlich das langersehnte Unterrichtsgesetz mir Recht die Erwartung Aller gespannt. Die Unterzeichneten halten es für die heilige Pflicht aller jüdischen Gemeinden, die ein wahrhaftes Interesse nicht nur für das Judenthum, sondern auch für die Juden haben, vereint und unzweideutig durch gemeinsame Kundgebungen dem Ministerium und dem Hause der Abgeordneten die Ueberzeugung darzulegen, daß die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts als obligatorischen Lehrgegenstandes in -den Unterrichtsplan aller und besonders der höheren Lehranstalten Preußens eine unabweisbare Nothwendigkeit sei, begründet einerseits in der Natur jedes derartigen Unterrichts, andererseits, so lange der christliche Religionsunterricht obligatorischen Charakter hat, in dem Princip des gleichen Anrechts aller Religionsgesellschaften auf die Einrichtungen des Staates. Zu begründen wissen wir dies nicht besser, als es in dem beigefügten, allseitig erschöpfenden Gutachten geschehen ist, welches der Vorstand der jüdischen Gemeinde Breslaus in dieser Angelegenheit dem Breslauer Magistrat erstattet hat. Leider waren die Schritte des Letzteren zu Gunsten dieser Angelegenheit bei dem Ministerium fruchtlos. Gemeinden Israels, es gilt der Heranwachsenden jüdischen Jugend einen geregelten und wissenschaftlichen Einblick in Inhalt und Geschichte unsrer Religion zu verschaffen, der jedesmal mit der jeweiligen Stufe ihrer sonstigen geistigen Ausbildung gleichen Schritt hält! Gemeinden Israels, es gilt die letzte Scholle zu werfen in die Kluft confessioneller Gegensätze, der Jugend des preußischen Volkes das Schauspiel einer verschiedenen Behandlung gleichberechtigter Staatsbürger zu nehmen und so in den Einen den Gedanken der Bevorzugung und in den Herzen der Anderen das Gefühl der Zurücksetzung nicht aufkommen zu lassen! Gemeinden Israels, es gilt der immer noch wahren Feindseligkeit und Unduldsamkeit gegen Juden und Judenthum den geeignetsten Boden, das jugendliche Gemülh, zu entziehen! Wir geben uns der Ueberzeugung hin, daß alle jüdischen Gemeinden jeder religiösen Richtung die in dem Breslauer Gutachten ausgesprochenen Ansichten theilen und demgemäß mit uns von der Nothwendigkeit eines Collectivschrittes, der allein auf Erfolg zu rechnen hat, überzeugt sind, und bitten daher die jverehrlichen Vorstände ihre Unterschriften als Zeichen ihrer Zu-