Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1876)
- Date
- 1876-12-12
- Page
- Seite 807 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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807 ausschließt, ohne die Juden in den Klauseln, welche jüdische Rechte annulliren oder ignoriren, namhaft zu machen, so wird es für die Conferenz nothweudig sein, wirksame Maßnahmen zu bedachen, um die Einführung von den jüdischen zuwiderlaufenden Klauseln in die Constitution, welche für die betreffenden Provinzen geschaffen werden soll, auszuschließen. Anmerkung. — Es ist der Vorschlag gemacht, daß bei Bildung oder Veränderung der Constitution einer oder aller der betreffenden Provinzen, ausdrücklich erwähnt werden soll, daß alle Rechte und Privilegien, die den Christen übertragen werden, mit derselben Kraft und Geltung den Juden übertragen werden sollen. 3. Ort und Zeit. — Die Wahl des Ortes und die Bestimmung der Zeit soll vom Belieben der Alliance abhängen. 4. Einladungen. — Alle organisirten jüdischen Körperschaften, ob im Verkehr mit der Alliance oder nicht, sollen eingeladen werden. Anmerkung. — Sollten einige der eingeladenen Körperschaften durch irgend welche Ursache verhindert sein, sich auf der Conferenz vertreten zu lasten, so können sie nach dem Belieben der Conferenz nachträglich mit dem Resultat der Berathungen bekannt gemacht und aufgefordert werden, ihre Zustimmung zu 5. Delegirte und Stimmrecht. — Die Zahl der Delegirten braucht streng umschrieben zu sein, aber das Stimmrecht jedes Landes muß entweder durch eine Verständigung vor dem Zusammentritt der Delegirten oder in einer vorläufigen Sitzung festgestellt werden. 6. Art der Präsentation. — Die Conferenz wird bestimmen, ob Deputationen unserer Körperschaften bei ihren verschiedenen Regierungen vorstellig werden, ob Denkschriften diesen Regierungen überreicht werden sollen, oder ob irgend ein anderer Plan vorzuziehen ist, um die Maßnahmen unserer Conferenz wirksam und erfolgreich zu machen. 7. Oeffentlichkeit. — Die Conferenz wird den Modus der Oeffentlichkeit, der der Denkschrift zu geben ist, bestimmen; entweder durch Uebersendung von Copien an die verschiedenen Regierungen, an die leitenden Journale, oder jede andere Stelle, an die es räthlich erscheint, Copien des betreffenden Documents oder eine Ankündigung der Verhandlung gelangen zu lassen. Anmerkung. — Die Vorconferenz wird geheim, die Hauptsitzungen werden öffentlich sein." Soweit die Druckschrift der Anglo-Jewish Association. Wir können der beabsichtigten Versammlung nur einen recht günstigen Verlauf wünschen. Wenn sie auch nichts weiter bewirkt, als die Stimme des Rechts vor dem gesammten Europa zu erheben und verlautbar zu machen, wird sie ihren Werth und ihr Verdienst haben. Jndeß gestalten wir uns einige Bemerkungen zu machen. Wir glauben, daß das betr. Memoire erst dann übergeben werden darf, wenn die Conferenz der Großmächte zu Konstantinopel überhaupt einen günstigen Verlauf zu nehmen begonnen hat, weil sonst das Actenstück ohne jede Berücksichtigung bleiben würde und müßte, und wir uns vor jeder Abnutzung unsrer, an sich doch nur schwachen Mittel hüten müssen. Andererseits soll nach allen Berichten die Verkündigung einer neuen Verfassung seitens der türkischen Regierung bevorstehen, in welcher die Gleichstellung aller Confessionen und Nationalitäten, also auch der Juden, ausgesprochen werden soll. Keinenfalls dürfte in dem Memoire dieses Moment übersehen werden, theils weil dies eine Undankbarkeit gegen die türkische Regierung sein und durch die constitutionelle Gleichberechtigung das Hauptpetitum des Memoire's bereits seine Bestätigung erlangt haben würde. Endlich ist es unsre Meinung, daß in dem beabsichtigten Memoire zwar ein Hinweis auf die Lage der rumänischen Juden enthalten sein könnte, hingegen eine Aufforderung an die Großmächte diesen Uebelständen abzuhelfen, wie die Anglo-Jewish Association vorzuschlagen scheint, bei dieser Gelegenheit nicht opportun wäre, da die Conferenz der Großmächte mit Rumänien sich uicht, am wenigsten mit dessen inneren Angelegenheiten befassen wird. Frankfurt a. Main, 29. November. (Privatmilrh.) Vor einigen Tagen feierte der Secretär der hiesigen israelitischen Gemeinde, Herr Elias Ullmann, sein 25jähriges Amtsjubiläum. Es kamen demselben zahlreiche Beweise der Anerkennung für sein pflichteifriges und den Gemeindeinstilulen nützliches Wirken zu, und ist der allgemeine Wunsch, daß der Gemeinde noch recht lange die Thätigkeit dieses Beamten erhalten bleibe. Berlin, 1. December. (Privatmitth.) Das vollständige Fiasco, welches die Agrarier, die Deutschconservativen und ähnliche Consortien bei den Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhause erlitten haben, hält die Wortführer derselben nicht ab, neue Anstrengungen und Demonstrationen für die bevorstehenden Reichslagswahlen zu machen. Ganze Schiffsladungen von Flugblättern gehen aus der famosen Niendors'schen Osficin allhier hervor, und werden über das Land ausgebreitet. Daß in allen der Juden in feindseligster Weise gedacht wird, als Vorkämpfer des Liberalismus, als Inhaber des Capitals, als Urheber aller Mißstände u. f. w., läßt sich nach dem, was diese Leute bereits geleistet haben, voraussetzen. Allerdings haben sie ihre desfallsigen Pointen bereits abgenutzt, und der Nachklang ist deshalb etwas schwächer geworden; aber fehlen darf doch dieser ihr Factor nicht ganz. Es liegt uns ein Pröbchen in Nr. 4 dieser Flugblätter vor. Darin wird versucht, die Handwerker gegen die bisherigen Reichsvertreter und die Richtung der Reichsgesetzgebung aufzuhetzen und sie zu entgegengesetzten Wahlen zu bestimmen. Was das Flugblatt über die Verhältnisse des Handwerkerstandes sagt, ist durchaus von der Oberfläche geschöpft und falsch. Es mag jawahr sein, daß unter den Zunftgesetzen eine Anzahl Handwerkermeister sich recht gut stand; aber es wurde dies durch die Beschränkung auf eine kleine Zahl zünftiger Meister sehr begrenzt, während zahllose Individuen von einem ergiebigen Erwerbe ausgeschlossen und dauernd zum Gesellenstande verurtheilt waren, 50