Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 43 (24.10.1876)
- Date
- 1876-10-24
- Page
- Seite 699 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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699 Humoreske aus dem Gerichtssaal. Wien, 5. October. An einem Augustnachmittag stand die Herrin des „Bahards Friedmann" Frau Therese F. im Geschäft und neben ihr der Commis M. K. Es waren gerade keine Künden anwesend, und der Jüngling benützte Viesen Augenblick, um den lebhaften Gefühlen der Anhänglichkeit für die Gattin des Principals vurch einen Kuß auf deren Schulter Ausdruck zu geben. Diese Kühnheit sollte ihm indeß theuer genug zu stehen kommen. Er wurde von der höchlichst beleidigten Frau auf der Stelle tüchtig abgekanzelt und Tags darauf von dem Chef selbst durch zwei mächtige Ohrfeigen belehrt, wie irrig die Anschauung der Aerzte sei, derzufolge Gesichtsschmerzen meist vurch eine Erkältung herbeigeführt würden. Der schwer bestrafte Commis gedachte jedoch die erlittene Mißhandlung nicht so ohne weiters hinzunehmen. Er ließ sich von einem Arzte die beiden Ohrfeigen schriftlich bestätigen und ging nun zu Gericht, um gegen Herrn Fischer wegen Ehrenbeleidigung und körperlicher Beschädigung Klage zu führen, wobei er vor Allem in Abrede stellte, seine Principalin geküßt zu haben. Er habe sich nach einem Gegenstände gebückt und dabei die Schulter der Dame mit seiner Nasenspitze berührt — eine Darstellung, welche mit Rücksicht auf den Umstand nicht unwahrscheinlich klingt, daß die Nasenspitze des jungen Mannes ein allerdings etwas vorgeschobener Posten ist und den Mund desielben wohl von einer ernstlichen Berührung der Schulter zurückgehalten haben könnte. Umsomehr fühlte er sich aber berechtigt, für die ohne Schuld erhaltenen Ohrfeigen ein Schmerzensgeld zu verlangen, und bezifferte dieses mit rühmlicher Bescheidenheit auf 58 Gulden — für zwei Tage Gesichtsschmerzen. Eine größere Geneigtheit der Richter vorausgesetzt, derlei Schmerzensgelder zu bewilligen, könnte mancher arme Teufel mit seiner Familie sorgenlos leben, wenn er täglich auch nur Eine Ohrfeige bekäme. Die als Zeugin vernommene Frau des Angeklagten — sie lachte bei Angabe ihres Alters mit 30 Jahren — ärgerte das am meisten, daß der „kecke Mensch" den Kuß in Abrede stellte. Nicht weil er sie geküßt, drang sie in ihren Gatten, den Commis zu züchtigen und zu entlaffen, sondern weil er den Kuß leugnete. Freilich merkten die anderen Commis nichts von dem „Büffel", „aber er hrl's schon so gemacht, der versteht das wahrscheinlich", meinte die rundliche Frau zum sichtlichen Vergnügen des klageführenden Commis, der sich, so als ein kleiner Don Juan hingestellt, um einen Zoll streckte und unter dem Emporium der kußliebenven Nase zu zupfen begann. Der angeklagte Gatte gestand offen, doch ohne ein Zeichen von Reue ein, feinem Commis aus Anlaß jenes Kuffes zwei Ohrfeigen applicirt zu haben; zu reuen schien ihn nur, daß derselben nicht drei oder mehr gewesen. Es mußte ein Exempel stamirt werden. Seine Frau sagte ja: „Wenn mich der Eine küßt, was für ein Beispiel wird dadurch den Anderen gegeben?" Das Urtheil fiel darum auch nicht allzu strenge aus. Der Richter vr. Neumann sprach den Angeklagten von der körperlichen Beschädigung, den Ausführungen de« Vertheidigers Dr. Bincenz v. Berger gemäß, frei und verurtheilte ihn nur nach dem Anträge vr. Fialla's wegen der in den Ohrfeigen enthaltenen Ehrenbeleidigung zu 15 Gulden Geldstrafe. Ein Schmerzensgeld wurde dem Commis nicht zuerkannl. Anzeigen. Offene Stelle. Die hiesige Cantor- und Schächlersteüe, verbunden mit täglich 2 Stunden Elementar-Unterricht, soll mit dem 1. Januar 1877 neu besetzt werden, wofür die Gemeinde je nach Leistungsfähigkeit angemeffenes Salair aussetzt. Bewerber (am liebsten Unverheirathete», welche in diesen Branchen Tüchtigkeit besitzen und mit angenehmer wohlklingender Stimme begabt sind, belieben unter Beifügung ihrer Zeugnisse ihre Anmeldungen au den Präsidenten der Gemeinde Herrn Gel. Nordmann baldigst einzusenden. Zürich (Schweiz), im October 1876. Im NarneU des Vorstandes: M Dreifus. Die israelitische Gemeinde Zürich (Schweiz) beabsichtigt auf den 1. Mai 1877 einen Rabbiner oder Prediger, welcher auch der Schuljugend Religionsunterricht zu ertheilen hat, gegen angemeffenes Salair zu engagiren. Reflectanten belieben ihre Befahigungszeugnisse an den Präsidenten der Gemeinde Gd. Nordmann beförderlichst einzusenden. Zürich, im October 1876. Im Namen des Vorstandes: H. 5743-Z. M. Dreifus.