Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-09-01 · Heft 105 (1.9.1838) · p. Seite 424

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 105 (1.9.1838)
Date
1838-09-01
Page
Seite 424 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3224856-3224962--01257-3304739
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

424 §. 4. Mosaischen GlMmsbekennem, welchevor Bekanntmachung dtzser Verordnung'»»»», Auslande angekommen und im Reiche sich niedergelassen und mit ordnungsmäßig erlangter Erlaubnis Handel oder sonstigen Erwerb betreiben, sollen gleiche Rechte und Pflichten wie andern Ausländern in demselben Fall zustchen. >5. Mit den im Auslande gebornen mosaischen Glaubensbekennern, welche entweder unter gehörigen Paßen, Schweden in der Eigenschaft als Reisende besuchen , oder sich künftig hier niederlassen wollen, ist das Verhalten in Uebereinstimmung mit den Vorschriften^ welche in Hinsicht^ auf das Hierherkommen und den Aufenthalt andrer Ausländer jetzt bestehen oder künftig erlassen werden — H. 6. Ueber das, was die mosaischen Glaubensbekenner künftig in Beziehung der Ausübung ihrer Religion und der Verwaltung in ihren Gemeinden zu beobachten haben, haben Wir unter heutigem Tage eine besondere Verordnung festgestellt *), hauptsächlich übereinstimmend mit dem, was dieserhalb bis jetzt verordnet gewesen oder gewöhnlich "üblich war. — Zu mehrerer Gewißheit rc. Stockholms Schloß, den 30. Juni 1838. unterz. Carl Johann C. D. Skogman." Den Inhalt der Gemeinde-Ordnung werde ich Ihnen umgehends mittheilen- — So hat denn abermals ein Volk von germanischem Stamme, dessen Jncompatibilitat mit uns man schon so oft behauptet hat, uns in seinen Schooß ausgenommen, und sogar den Ankömmlingen aus der Ferne jede Schranke gebrochen. Kopenhagen, I. August (Privatmitth. Verspätet). Am vergangnen 28. Mai, dem Stiftungstage der dänischen Constitution, der alljährlich von einer Gesellschaft, zu welcher sich Alle einsinden, die patriotischer Sinn belebt, versammelte sich auch diesmal eine sehr große Anzahl der angesehnsten Männer aus allen Standen. Unter den bei dieser Feierlichkeit ausgebrachten Toasten galt einer der Wahlbarkeit der Bekenner des mosaischen Glaubens zu Stande-Abgeordneten. Haben nun schon die in vielen der geachtetsten hiesigen Blatter erschienenen Aufsatze und Gedichte über diesen Gegenstand erwiesen, daß diese Wählbarkeit den *) Wegen des Inhalts dieser Anordnung, welche gleichfalls in der Gesetz-Sammlung eingetragen wird, ist das Commerz-Collegium durch ein besonderes gnädiges Schreiben verständigt worden, mit dem Befehl, dieserhalb an sämmtliche königliche Befehlshaber Circular-Briefe ergehen zu lasten, gleichwie den Vorstehern der hiesigen Synagogen mitzutheilen, was in dieser Verordnung festgesetzt worden. Anm. der Schweb. Staatszeit. Ansichten und Wünschen der hochstehendsten Männer gemäß ist, .so mag dieser Toast es noch einmal bekunden. Er wurde ausgebracht von dem Secretariats-Chef beim hiesigen Postamts Herrn Bojesenals Mitgliede des Präsidiums bei dieser Gesellschaft, und lautete in getreuer Uebersetzung so: „Gleichheit vor deM Gesetze! Diese goldenen Worte fassen in sich die Grundlage zu einem wohlgeordneten Rechtszu- ^stande, nämlich zu einem solchen, wie er im Ganzen dem dänischen Bürger zu Theil wird. Die einzelnen Unregel- Mäßigkeiten, die wir noch hie und da antreffen, dürfen wir hoffen durch die Institution, deren Einführung wir heute feiern, nach und nach ausgeglichen zu sehen. Doch Eines ist noch zurück —■ wofür ich, wie früher ein hochgeachteter Verfaffer *), namentlich einen Wunsch Vorbringen muß, da derselbe mit der Anordnung zur Tagesfeier allzu eng verbunden ist — daß unsere Brüder des mosaischen Glaubens bald einberufen werden, die Angelegenheiten des Vaterlandes, mit den übrigen Bürgern im Stände-Saale zu berathschlagen (starker Beifall). Ich erlaube mir daher mit besonderer Berücksichtigung dieses Wunsches, einen Toast für „Gleichheit vor dem Gesetze!" auszubringen." — D. Rbo. Aus Egypten. Nach den neuesten, sichersten Berichten zählt dieses Land jetzt unter 2J- Millionen 20,000 Israeliten. Prag, 1. Juli (Privatmitth. Verspätet). Wenn die Allg. Zeit. d. Jud. so oft über israelitische Künstlet berichtet, so hat sie, neben der Beweisführung, wie Juden jetzt in allen Künsten rüstig vorwärts streben, wol besonders den Zweck, auch immer mehr die jüdische Jugend zur Err fassung des höchsten Zieles anzufeuem, noch unbekannte Talente aufzumuntern, und so auf den Gestttungszustand tief, einzuwirken. Ich ertaube mir daher heute, in ähnlichem Zwecke, die Leser auf ein eigenes Talent aufmerksam zu machen, welches sich hier in einem jungen Manne äußert, Namens Abraham Fischel, der sich durch seine kalligraphische Arbeiten rühmlichst auszelchnet. Schon 1836 zur Krönung unseres hohen Kaiserpaares hat er die Portraits II. MM. im Krönungsornate durch Buchstaben ausgeführt, welche die Genealogie des erhabenen Herrscherpaares enthielten. Mit freiem Auge hielt man es für einfache Federstriche. Diese Arbeit ließen Se. K. M. in Ihr Kunstkabinet bringen. Der 19jährige Kalligraph hat neuerdings unter Andern das Portrait S. D. des Fürsten von Metternich gearbeitet^ in welchem dessen Biographie von Dr. W. Binder gegeben ist. — Mit diesen Talenten vereinigt auch Herr F. eine außerordentliche Lehrergabe in seinem Fache. A. G. °) Assing. S. No. 53.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.