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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-09-12 · Heft 37 (12.9.1876) · p. Seite 602

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 37 (12.9.1876)
Date
1876-09-12
Page
Seite 602 (sequence 12)
Language
German
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602 gegen die Israeliten beseelt war! Und ebenso war die Art des Verfahrens selbst lediglich auf die Schädigung der Juden berechnet. Die Seneschalle und ihre Unterbeamten, die Baillis und Pr6v"ts, ließen allerorten öffentlich verkünden, daß jeder, der sich über die Juden zu beklagen habe, sich an die Commiffäre des Herrn Grafen wenden möge. In den meisten Fällen genügte der Eid des Klägers selbst oder eines einzigen Zeugen, um den Juden des Wuchers zu überführen, in ConfiScation, Geldstrafe u. dergl. verfallen zu lasten. Im Gegensätze zu dem im gewöhnlichen Verfahren befolgten Regeln ließ man das Zeuguiß der Dienerschaft und der Hausangehörigen gegen die jüdischen „Wucherer" zu. So wurde wider dieselben den schändlichsten Leidenschaften: Rachsucht, gewistenloser Betrügerei, Tücke, Thür und Thor geöffnet. Noch in demselben Jahre zog Alfons von Poitou gegen Tunis mit seinem Bruder Ludwig dem Heiligen. Wie dieser vor Tunis selbst, so starb jener auf der Rückkehr von dem verunglückten Kreuzzuge am 21. August 1271. Da er kinderlos war, so fielen seine weiten Staaten an die Krone Frankreich. Die Juden von Poitou und Toulouse erhielten dadurch freilich keine Verbesterung ihres traurigen Schicksales. M. P. Verwischtes. Zwei Momente fallen bei vielen Gelehrten der Gegenwart häufig auf: daß sie darauf dringen, den früheren Geschlechtern alle Autorität zu versagen, überhaupt jede Art von Autoritätsglauben lächerlich machen — dann aber sofort für sich und ihre Meinungen eine unbedeutende Autorität in Anspruch nehmen; zweitens daß sie die Meinungen und Resultate ihrer Vorgänger mit Mißachtung behandeln, dann aber nicht selten gar nichts Besteres leisten, wenn nicht schlechteres. Dies empfanden wir jüngst, als eine „Antrittsrede" des Prof. Otto Keller an der Universität Graz (Mai, 1876) „Ueber den Entwickelungsgang der antiken Symbolik" uns in die Hände fiel. Sie beginnt mit herben Borwürfen gegen Creuzer, Roth, Julius Braun und "Andere, welche „Zeiten und Völker, Culturen und Sprachen wild durcheinander geworfen hätten, und so einen egyptisch-semitisch-indogermanischen Brei gewannen." Er beschuldigt sie, „jenen schönen Zaubergarten durch übel angebrachte Taschenspielerei in einen Moorgrund verwandelt zu haben, wo wir, Irrlichtern nachlaufend, von einer Pfütze in die andere sinken." (Wittert man nicht bei dieser edlen Sprache Sumpfluft?) Er selbst aber schreibt sich einen „Zauberstab" zu, u. s. w. Sieht man nun seine Darstellung genauer an, so haben wir gerade dastelbe Schauspiel, denn er führt alle hellenischen Mythen auf assyrischen, phönizischen, egyptischen und indogermanischen Ursprung zurück, oder aber er läßt sie Bilder für die einfachsten Naturerscheinungen lein. So ist ihm Niobe nichts als ein Felsen, von welchem einzelne Waffertropfen herabsickern, dagegen Achilles ein Wafferbach, der sich reißend von einem Felsen herabstürzt, alles vor iich niederwirft, aber nach kurzem Laufe in's Meer fällt. Wir überlasten derartige Deutungen dem Urtheil der Leser und meinen, etwas mehr Bescheidenheit geziemt sich wohl für die, welche auf den Schultern Anderer stehen, und erst riefen verdanken, daß sie einen etwas weiteren Umblick haben. In dem eifrigen Streben zu Gunsten der Türken bringt die „N. fr. Pr.", wie wir schon bemerkt haben, Artikel zur Verherrlichung des Islam. In einem derselben war auch behauptet worden, daß der Islam gar nichts vom Fatalismus wisse, den man ihm nur untergeschoben habe. Diesem gegenüber weist Prof. Itr. Karabacek nach, daß im Koran selbst an mehreren Stellen die strengste Prädestinationslehre gepredigt wird, daß sie von den Nachfolgern MahommedS zum orthodoxen Dogma gestempelt ward, welches zwar von den islamitischen Rationalisten, den MutazUiten, eifrig bekämpft wurde, jedoch im unbedingtesten Fatalismus schließlich die Oberhand behielt. Wir fugen Hinz«, daß gerade die Prädestinationslehre, weil der Koran widersprechende Sätze darüber enthält, den Islam in Secten gespaltet hat. Die Sunniten nehmen die Lehre von der Borherbestimmung im wörtlichsten Sinne und raumen dem Menschen keine Freiheit des Willens ein, wahrend die Schüten jene für nicht vereinbar mit der Lehre von der göttlichen Gerechtigkeit und mit einem zukünftigen Leben halten , in welchem Lohn und Strafe nach Verdienst ertheilt werden. Sie erklären sich daher für die Praescienz, d. i. das Vorauswisten der Handlungen der Menschen. Die Prädestination heißt Kezo we Keder und stützt sich aus Sure 17, B. 14. 37, B. 92. 2, B. 209 und viele andere Verse. Vgl. das Moslemische Recht aus den Quellen dargestellt von Nico laus v. Torna uw S. 2V :c. Ueber den Kampf der beiden Lehren in den späteren Zeiten belehrt gründlich die Geschichte der herrschenden Ideen des Islams von Alfred von Kremer (Leipzig, 1868). Die Berliner „Bolkszeitung" läßt sich aus New-Aork schreiben, daß daselbst ein reicher Israelit 5000 Dollars einer dortigen jüdischen Zeitschrift wegen ihrer Verdienste um die Sache des Judenthums hinterlaffen habe. .In amerikanischen Blättern lasen wir die Bestätigung dieser Nachricht bis jetzt nicht.

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