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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-09-12 · Heft 37 (12.9.1876) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 37 (12.9.1876)
Date
1876-09-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 di».2'/, Bogen. Prei« BrerteliLhria 3 Lüwk. Inserate werden mit 20 Pf. für die PetÄeile oder deren Raum berechnet. «Ne Buchhandlungen» Postamt« undZeitung« » Expeditionen nehmen Bestellungen au. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Baumgärtaer's Buchhandlung iu Leipzig. redaktionellen Angelegenheiten! man sich an vr. <*. phili,nso» ii In wende . Bonn; dinfichtlich des Bezug« und der Inserate an LaumgLrtaer'» Luchdundluag iuLeipzig. Zuserate, welche dis voirier»- tTeingehen, finden in der darauffolgenden Nummer Berücksichtigung. Beilage» werde» mit 1 Marl 50 Pf. pro Hundert berechnet. 40. Jahrgang. Leipzig, den 12. September 1876. JSf 37. Inhalt. Leitende Artikel: Aufforderung an die Borstände aller jüd. Gemeinden in Preußen. — Das Gradmonument der Makkabäer. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Gießen, Schönebeck. — Oesterreich-Ungarn: Teplitz, Lemberg. — Frankreich: Paris. — Schwei;: Zürich. — Großbritannien: London. — Rußland: Koretz (Volhynien). — Amerika: Panama. — Feuilleton: Ein Capitek aus der Geschichte der Jude» in Frankreich. — Vermischtes. *£elteiu)e ÖLdtUtef. Bonn, 6. September. Aufforderung an die Vorstände aller jüdischen Gemeinden in Preußen. Der Reichsanzeiger und das 25. Stück der Gesetzsammlung unter Nr. 8454 enthalten das Gesetz über den Austritt aus den Synagogengemeinden. Dasselbe tritt hiermit in Gültigkeit. Wir haben den Wortlaut des Gesetzes bereits in Nr. 28 gegeben. Zwei Gesichtspunkte sind es, welche auf dem Boden dieses Gesetzes die Gemeinden zu beachten haben werden, nämlich: Spaltungen und Zersplitterungen möglichst zu vermeiden, sich aber hierdurch in dem Entwickelungsgange ihrer Veranstaltungen nicht hemmen zu lassen und mit dem Blick auf Gegenwart und Zukunft, besonders auf unsre aufwachsende Jugend dem alles Leben erdrückenden Schlendrian sich nicht hinzugeben. In Nr. 29 haben wir erörtert, über welche Punkte den Austretenden gegenüber sich die Gemeinden schlüssig zu machen haben werden, und wurde dies in Nr. 32 in mehreren Correspondenzen ergänzt. Es kommt jetzt Alles darauf an, über die Wirkungen dieses Gesetzes umfassende Erfahrungen zu sammeln, rheils um sich hierüber klar zu machen, theils um falls nachtheilige Folgen dauernd hervortteten, auf Abänderungen und Verbesserungen des Gesetzes anzutragen. Solche sind ja bei der Gesetzgebung an der Tagesordnung, müssen sich aber stets auf ein ausreichendes und überzeugendes Material stützen. Wir fordern daher fämmtliche Vorstände auf: 1) uns über diejenigen Maßnahmen, welche sie im Hinblick auf dieses Austrittsgesetz beschließen, ausführliche Mittheilungen zu machen; 2) von allen Vorfällen, kleinen wie großen, die mit diesem Gesetze in Verbindung stehen, wie Austritte Einzelner oder Vieler, die Einwirkung auf die bestehenden Gemeindeanstalten, die Verhinderung von Bau und Restauration gemeindlicher Anstalten durch die Folgen des Gesetzes u. s. w. detaillirlen Bericht uns zukommen zu lassen. Wir werden dieses Material angelegentlichst sammeln, davon einzeln oder übersichtlich zur Zeit das veröffentlichen, was zur Aufklärung über diesen Gegenstand geeignet ist, und jedenfalls Schritte für spätere gesetzgeberische Anttäge, falls sie sich als nothwendig ergäben, vorbereiten. Es versteht sich von selbst, daß wir lediglich Thatsächliches und auf Wahrheit vollständig Beruhendes erbitten und stets nur objectiven Gebrauch davon machen werden. Es soll hiermit kein Kampfplatz für die Parteien eröffnet sein, sondern nur die faktischen Wirkungen des Gesetzes sollen festgestellt werden. Wir bitten dringend, dieser Aufforderung die größtmöglichste und dauerndste Berücksichtigung zu schenken.

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