Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1876)
- Date
- 1876-08-29
- Page
- Seite 570 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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570 Die „Neue freie Presse" erhielt hierauf von vielen Seiten Zuschriften, welche diese Erscheinung zu erklären, respective zu entschuldigen suchten. (Die Genauigkeit der Zahlen, die officiellen Ursprungs sind, läßt sich nicht bezweifeln.) Die Redaction veröffentlichte eine derselben, die gewissermaßen am plausibelsten klingt. In derselben heißt es: „Bekanntlich verheirathet der jüdische Orthodoxe Galiziens — nicht zum geringsten Theile, um sittliche Ausschweifungen hintanzuhalten — seine Kinder schon in einem Alter, in welchem dieselben kaum den Kinderschuhen entwachsen sind; hierbei werden aber diese Ehen, da eine staatliche Erlaubniß für den männlichen Ehegatten vor genügter Assentpsticht nicht zu erlangen wäre, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Aufbietung und Bewilligung abgeschlossen." Ich wollte die Sache in dem genannten Journale nicht Weiler spinnen; aber ich denke es ist Pflicht, diese Angelegenheit nicht todt zu schweigen. Ich glaube zwar nicht daran, daß in früheren Zeiten die Menschen, respective die Juden männlichen und weiblichen Geschlechts, sammt und sonders tugendhaft waren. Allerdings heißt es m-nrn mn: Vs-isr m;a; aber schon der Talmud spricht aus: betieiex ys; die Zustände in Galizien sind jedoch zu craß, und ist es Pflicht den Ursachen dieser Erscheinung nachzuspüren, und wenn möglich dieselben zu entfernen. Daß der obige.Eiywurf hinfällig ist, braucht nicht weitläufig auseinandergesetzt zu werden, da jetzt kein Gesetz besteht, welches bestimmte, in welchem Aller Jemand in den Bund der Ehe treten kann. Die Affentpflicht hat gar nichts mit der Sache zu thun. Ich holte weitere Erkundigungen ein, da ich gerne einen Grund fände, der Liesen Zustand entschuldigen könnte. Doch waren die Resultate dieser Erkundigungen, ich kann es leider beim besten Willen nicht anders sagen, recht kläglicher Natur. Die Einen meinen, es gäbe in Galizien viele Juden, welche glauben, daß die alten Gesetze, nach welchen Heirathscandidaten Schul- und Religionszeugnisse beibringen müssen, noch bestehen, und um diese Gesetze zu umgehen, lassen sie sich von dem ersten besten trauen. Die Andern wieder sagten mir, in manchen Bezirken Galiziens haben bloß die Kreisrabbiner das Recht, Trauungen vorzunehmen. Da jedoch die Kreisstadt oft von dem Wohnorte der Brautpaare entfernt ist, so lassen sie sich zu Hause von behördlich nicht autorisirten Personen trauen. Derartige Ehen sind wohl dem Staate gegenüber ungiltig, aber sie sind vollkommen rrara rrra. Nun hieß es sonst, daß die Juden in Galizien ein can« th» genießen; es ist daher schwer anzunehmen, daß sie jetzt von dem Umschwünge der Verhältnisse auf dem. politischen Gebiete nichts wissen sollten, da die Rabbiner Personen zur Vornahme von Trauungen delegiren können. Nehmen wir aber auch an, daß da oder dort die eine oder die andere der angeführten Ursachen milspielt, ist eS doch vernünftiger Weise nicht anzunehmen, daß die Unkenntniß der neuen Verhältnisse unter den Juden in Galizien, eine, ich möchte 'agen, ausnahmslose sei. Wie wäre es sonst möglich, daß in einem Bezirke, in welchem 12,26 pCt. Israeliten wohnen, die Zahl der unehelichen Kinder 13,65 pCt. ausmachen soll. Es wird mir wahrlich schwer, diese Zeilen niederzuschreiben, aber mit Börne sage ich: „Ich bin Apotheker und nicht Zuckerbäcker.". Ich erlaube mir nun, Sie zu ersuchen, dieselben zu veröffentlichen. Ihr Journal wird, wie mir bekannt ist, viel in Galizien gelesen. Es soll mich herzlich freuen, wenn Jemand, der die Verhältnisse kennt, sich angeregt fühlt, die citirten Zahlen gründlich zu widerlegen, den» wahrlich, ich sehne mich danach, des Jrrthums überführt zu werden. Ich wiederhole es, der Satz Ben Siras ms ra ist mir nicht unbekannt, aber die angeführten Zahlen bedürfen der Erklärung und Derjenige würde einen 2277 anp üben, der sie geben wollte. Schließlich erlaube ich mir noch eine Anfrage: Falls da und dort Unkenntniß der jetzt bestehenden Gesetze unter den Juden in Galizien vorhanden sein sollte, wäre es nicht Aufgabe der „Schomer Jissrael" und sonstiger wackerer Männer, dafür zu sorgen, die Unkenntniß zu bannen? U. A. w. g. G. Wolf. Nachwort der Redaction. Wir haben hier allerdings ein Problem vor uns. Die angegebenen Zahlen der unehelichen Geburten bei den grlizischen Juden contrastiren dermaßen mit den statistischen Erfahrungen über die unehelichen Geburten bei den Juden aller Länder, wo überall die Procentsätze der unehelichen Geburten bei den Juden auffallend geringer sind als bei der übrigen Bevölkerung, ein für uns günstiger Umstand, der oft genug und mit Recht hervorgehoben wird — daß ein solcher Ausnahmezustand bei unseren Glaubensgenossen in Galizien geradezu unbegreiflich ist. Das Unbegreifliche führt aber zum Zweifel. Bon der anderen Seite geben die angeführten Ursachen keine genügende Erklärung. Zwar erscheinen sie uns nicht so schwach, wie dem geehrten Herrn vr. Wolf. Seit nunmehr dreißig Jahren erkennt der Staat in den Provinzen, die vor 1866 zu Preußen gehörten, in Felge des Gesetzes vom 23. Juli 1847 keine jüdische Ehe an, die nicht vor dem Richter geschlossen worden, und wurden Diejenigen, welche ein jüdisches Paar ohne die Civiltrauung religiös verbanden, mit Strafe belegt. Dennoch sind in der Provinz Posen noch heute die jüdischen Ehen nicht gar selten, welche nur religiös geschlossen wurden, so daß deren Kinder vom Staate als unehelich betrachtet und aufgeführt werden. Nun muß doch die Unwissenheit in der Masse der galizischen Juden als viel größer als in der der Provinz Posen erachtet werden. Auch kommt hinzu, daß die staatlichen Gesetze in Galizien lange nicht mit der Strenge und Schärfe durchgeführt werden, als dies in Preußen der Fall ist. Deshalb verbleibt die Masse bei ihren alten Gewohnheiten, die ihr vollständig zu-