Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1876)
- Date
- 1876-08-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung -es Tu-enlhums. Cm unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchcntlich «inmat in 2 bis Bogen. Preis Herausgegeben von In redaktionellen Angelegenheiten wende «an sich an vr. t. jpljUippfott in Bonn; hinsichtlich des Bezugs und der Inserate an La-«gärkner'« Luchdaadlaag «Leipzig. Zalervte, welch« dis vonner»- »ierteljährig 3 Mark. Inserate werden mit 20 Pf. kür die PckitzeUe oder deren ghvnm beietpittt. Alle Bnchhandlnngen, Rabbiner Dr. Ludwig Philippsoll in Bonn. Postämter und Zeitungs * Speditionen nehmen BestellWge» an. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipziglaz eingehen. finden inderrarauffolgea. de» Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 1 Mark 50 P f. pro Hund er t berechnet. 40. Jahrgang. Leipzig, den 29. August 1876. JS? 35. Inhalt. Leitende Artikel: Das mosaisch-talmudi'chc Strafrecht. — Der jüdische Rcligionsunterrich t an boberen Lebranstallen. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Aus Elsaß-Lothringen, Bonn. Breslau, Fürth. — Oesterreich llngarn: Aus dem südlichen Böhmen. Preßburg, Triest. — Frankreich: Paris. — Tunis: London. — Feuilleton: Zur Sittlichkeit der Juden in Galizien. — J^eitcudc (XtJÜtef. Bonn, 23. August. Das mosaisch -talmudische Strafrecht. Ein nachgelassenes Werk. In den Jahren 1862 und 1866 gab der jetzt verstorbene Rabbiner und Rechtsanwalt llr. Samuel Mayer zu Hechingen ein zweibändiges Werk: „Die Rechte der Israeliten, Athener und Römer mit Rücksicht auf die neuen Gesetzgebungen in Parallelen dargestellt'" (Leipzig, Baumgartner) heraus, dessen erster Band das össentliche Recht, zweiter das Privatrecht behandelte. Diese mit außergewöhnlicher Belesenheit und ausdauerndem Fleiße verfaßte Arbeit fand vielfachen Beifall. Wenn ihr auch die wissenschaftliche Tiefe fehlte, so brachte sie doch eine hochzuschätzende Sammlung des einschlägigen Materials herbei, die dem Juristen, Theologen und Philologen überaus willkommen sein mußte. Auch lag es in der Natur ihrer Anlage, jede Einseitigkeit zu vermeiden, und durch die Zusammenstellung dieser verschiedenen Rechtsentwickelungen sowohl der antiken als der modernen Welt den Einblick in den allgemeinen Werth und in die subjective Tendenz der einzelnen Erscheinungen zu klären und zu fördern. Eine wahre Wohlthat war sie für das mosaisch-talmudische Recht, das in seinen Details wenig gekannt und von Vorurtheilen umgeben war, zum Theil auch in den stüheren Bearbeitungen einseitig dargefiellt worden. Dennoch konnte sich dieses Werk nur langsam Bahn brechen, da ihm von der einen Seite wissenschaftliche Indolenz, von der anderen Mißgunst und Neid hinderlich waren, welche letztere unter dem Vorwände größerer wissenschaftlicher Anforderungen das bedeutende Verdienst der obgedachten Arbeit abzuschwachen suchten, während doch eine kritische Bearbeitung des Stoffes jeder wissenschaftlichen Vertiefung vorangehen muß und unentbehrlich ist.') Wie man sieht, fehlte noch das Strafrecht, und diesem Tbeile widmete der Verfasser zehn Jahre hindurch alle freien Stunden, die ihm sein zwiefaches Amt gewährte. Er erlebte die Veröffentlichung des Produktes seines treuen Fleißes und seiner selbstlosen Liebe zur Sache nicht. Um so dankbarer müssen wir den Bemühungen der verehrten Wittwe des Verfassers sein, daß sie nunmehr auch die Bearbeitung des Strafrechts zur Veröffentlichung gebracht bat. Diese erschien soeben unter dem Titel: „Geschichte der Strafrechte. Vergleichende Darstellung der strafrechtlichen Gesetze und Bestimmungen aller Culturvölker, von Moses, Solon :c. bis zur Gegenwart, als Commentar zum deutschen Strafgesetzbuche für Juristen, Staatsmänner, Sprach- und Geschichtsforscher von 9,-. Samuel Mayer weil. Rechtsanwalt in Hechingen. Trier, Lintz'sche Buchhandlung, 1876". Wir hatten an diesem Titel Einiges auszusetzen, indeß giebt er doch an, was wir in dem Werke zu suchen haben und finden: eine Fülle des Materials aus allen I) Wir können dies um so ebcr aussprechcn, als das Urrbcit über das Werk nicht allein jetzt seststcht, sondern wir cs auck waren, welche durch Empfehlung dessen Veröffentlichung durch den Druck bewirkten und dieselbe Ansicht bereits 1862, S. 50 und 1866, S- 19 in diesem Blatte aussprachen.