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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-08-22 · Heft 34 (22.8.1876) · p. Seite 553

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 34 (22.8.1876)
Date
1876-08-22
Page
Seite 553 (sequence 13)
Language
German
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553 brauche, auf manche sprachliche Ausdrücke der christlichen Bevölkerung einen sichtbaren Einfluß ausgeübt. Für diese Niederlassungen mußten die Juden an hie Guts¬ und Gerichtsherrschasten einen Tribut, ein nicht unbedeutendes jährliches Schutzgeld entrichten. In Sigmaringen war es noch bis zu den 1830ern Jahren als ein altes Herkommen, daß zu Neujahr eine Deputation der Juden von Haigerloch hierher nach Sigmaringen kam, um dem fürstlichen Hose und den beiden ersten Beamten je eine fette Gans zu überreichen. Seit dem Toleranzedicte des Kaisers Joseph 11. war die Lage der Juden gegen früher eine viel freiere und günstigere geworden. Den größten Nutzen wußten sie aus den Jahren 1831 und 1848 zu ziehen. Besondere Ceremoniea waren für den Eidschwur der Juden vorgeschrieben, so z. B. mußten hierbei die Frauen sich entschleiern, während sie sonst bei den meisten religiösen Handlungen verhüllt erscheinen mußten. Doch waren die Ceremonien verschieden nach den einzelnen Orten und Landesbezirken. Bei dem fürstlichen Oberamre Haigerloch leisteten die Juden noch vor 25 Jahren den Eid auf die Thora, d. h. auf die Gesetzesrolle, indem sie hierbei auf eine Kuhhaut sich stellten. Im Fürstenthum Hohenzollern - Sigmaringen bestimmte der § 6 des Gesetzes vom 9. August 1837 über die staatsrechtlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenoffen: „Bei Eidschwüren, die ein Israelit in Rechtssachen abzulegen hat, werden sowohl in Rücksicht aus den Inhalt der Eidesformel, als in Hinsicht aus die Art der Ablegung, die seinen Religionsbegriffen gemäßen Eigenthümlichkeiten beobachtet. Dies hat überhaupt bei den gerichtlichen Eiden der Juden, auch in Criminalfachen zu geschehen/' Diese Bestimmung wurde durch § 11 der landesfürstlichen Verordnung vom 20. September 1849 aufgehoben. Bon freundlicher Hand wurde dem Versaffer die nachfolgende Formel, nach welcher die Juden in Hohenzollern früher einen gerichtlichen Eid ablegten, mitgetheilt. Bei der Leichtfertigkeit, mit welcher heutzutage von beinahe allen Glaubensgenoffen die Eide abgelegt werden, gewährt es einen rührenden Eindruck, den feierlichen und sittlichen Ernst eines solchen Eidschwures kennen zu lernen." Hierauf folgt diese Formel, die wir jedoch der Mittheilung nicht werth erachten, da sie, eine gedruckte Spalte groß, das widerwärtigste Gebräu von immer wiederholten Beschwörungen und Verfluchungen ist, verbrämt mit dem finstersten Aberglauben, der den Juden von den christlichen Gesetzgebern angelogen worden, (denn bekanntlich wurden solche Eidesformeln nicht von den Juden selbst abgefaßt), da er bei den Juden selbst in dieser Weise gar nicht vorhanden war. Wir müffen gestehen, daß wir den Geschmack des Herrn Archivars nicht begreifen, wenn er von diesem abgeschmackten Zeuge „einen rührenden Eindruck" empfangt, und „den feierlichen und sittlichen Ernst eines solchen Eidschwurs" bewundert. Wir sehen darin nur eine Entwürdigung des menschlichen Geistes und Charakters. „Aufrechte Haltung und aufrechter Gang." lieber diesen Gegenstand hielt Prof. Henke am 18. Mai feine Antrittsrede in Tübingen. Seine physiologischen und anatomischen Ansichten Hierüber interessiren uns an dieser Stelle nicht. Voraussetzen aber können wir von einem deutschen Gelehrten, daß er seinen Gegenstand nicht erschöpfend genug behandelt zu haben glaubt, ohne der germanischen und semitischen Race Erwähnung zu lhun und beiden unterschiedliche Momente zuzuschreiben. Im Allgemeinen, meint er, gelte die vorgebeugte Lage des Oberkörpers als die anständigere; dies »sei auch die dem germanischen Stamme eigenthümliche. Häufig sehen wir jedoch, namentlich bei den Vertretern des semitischen Stammes, eine schlaffere Haltung, bei welcher der Unterleib mehr hervortritl, der Oberkörper dagegen weniger nach vorn gebeugt wirb. Welche von beiden Haltungen die angemeffene ist, leuchtet nicht auf den ersten Blick ein. Die erste gelte als die schönere; aber sie erfordert einen größeren Aufwand an Kraft, und daß sie die absolut schönere sei, läßt sich nicht wohl behaupten; wenigstens habe das Schönheitsideal des Alterthums, die Venus von Milo, was die Haltung betrifft, mehr Ähnlichkeit mit einem alten Juden, als mir einem Gardelieutenant. — Wir überlaffen dem Herrn Professor seinen besonderen Geschmack, den er schon darin bechätigt, daß er weiterhin den Gang eines preußischen Rekruten bewundert und das Muster aufrechten Ganges im Hahn und dessen Tritt sinder. Uebrigens schreiben die Juvenhaffer ihren Semiten gewöhnlich eine vorgebeugte Haltung zu. Wir, unsrerseits, wünschen unsren Jünglingen doch mehr die Haltung eines Apollo Belvedere als die eines von Henke bewunderten preuß. Unterofficiers. Doch ist über Geschmacksache nicht zu streiten. Eine seltsame Gesellschaft, die sich Anglo-Jsrael Association ') nennt, ist unlängst in London in's Leben getreten. Ihre Mitglieder sind überzeugt, daß die britischen Racen von den zehn Stämmen Israels abstammen, die 700 vor Christus in die assyrische Gefangenschaft gingen und seitdem aus der Geschichte verschwunden sind. Diese „für die heilige, wie für die britische Geschichte höchst wichtige" Ueberzeugung auszubreiten und mit Beweisen zu belegen, ist die Aufgabe der Anglo-Jsrael Association. Die gelehrten Geschichtsforscher der Gesellschaft hielten dieser Tage in der Langham-Hall eine dreistündige Berathung. 1) Nicht zu verwechseln mit der für das Iudenlbum segensreich wirkenden Angto-Jewish Anociarion.

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