Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1876)
- Date
- 1876-08-22
- Page
- Seite 547 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227069-3227104--34697-3304598- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
547 erörtern war, in den Vas bayer. Ministerium bei Bescheidung derselben mit sich selbst geräth und die schließlich zur Kenntniß aller Jnteresienten und Betheiligken behufs gleichen Vorgehens in solchen Fallen gebracht zu werden verdient. Ueber den Erfolg gedachter Eingabe, welcher durch Remonstration gegen die Ministerialentschließung an das Gesammtministerium seitens des Magistrats entsprochen wurde, werde ich zur Zeit reseriren, doch glaube ich zuversichtlich, daß die hies. Behörde, welche das Recht der Gemeinde unv der dabei Betheiligten in so energischer Weise verlheidigte, selbst auf die Gefahr hin, zum vierten Male zu unterliegen, nöthigen Falls noch den letzten Versuch machen und bei der Kammer der Abgeordneten um gesetzliche Aufhebung des Judenedicts von l 813 petitioniren wird. Ein Theil dieses pharaonischen Edicts und der in demselben enthaltenen Beschränkungen ist zwar verfassungsmäßig schon aufgehoben, theils in den 60er Jahren, theils durch die Socialgesetze, auch durch diverse Reicbsgesetze, allein das ganze Gesetz, soweit in einzelnen Paragraphen keine entgegengesetzten Bestimmungen getroffen sind, besteht noch zu Recht und die Berufung auf dieses alte, unzeitgemäße Gesetz bietet stets eine willkommene Handhabe, wenn, wie im vorliegenden Falle, keine andere zur Seite steht. Es wäre daher höchste Zeit, daß, nachdem die Juden in Bayern so viele harte Kämpfe auszufechten hatten und heute noch jeden Schritt zur Durchführung der ihnen in dem Staatsgrundgesetze gewährleisteten Emancipation durch langen Streit auf realem Boden erkämpfen wüsten, auch der letzte Rest der Beschränkungen durch Aufhebung des Edicts von 1813 ausgemerzt werde zur Ehre unsres Jahrhunderts, von dem man ja sagt, es sei das der Humanität. (Wir geben noch einen Auszug aus oben gedachter Eingabe. R e d a c t i o n.) Weistenfelö, 9. Aug. (Privatm., Auf Ihre Bemerkung in Nr. 32 betreffs der Versicherung von Synagogen gegen Feucrsgefahr, gestatten Sie mir wohl die Aeußerung, daß ich viele kleine unbemittelte Gemeinden kenne, deren verfallene Synagogen von den Affecuranzen kaum mit 3—400 Thlrn. angenommen werden, wofür sie bei einem Unglückfalle nicht wieder erbaut werden können. Wrouke (Posen), im August. (Privatminh.) Wie die „Trib?' schreibt, spielt augenblicklich beim konigl. Universitätsgericht in Berlin em interessanter Proceß. Zwei Rabbinatscandivaten, von denen der Eine ein Jünger des orthodoxen jüdischen Seminars dort, bereits sein Doctorexamen abgelegt hat, unv der Andere noch ein Schüler der Universität, Jünger der Hochschule für Wistenschaft des Juventhums i freisinnig, ist, bilden die streitenden Parteien. Der orthodoxe Candidat (l)r. Singer) war zu einer Probepredigt nach Birnbaum (Posen, berufen, hat aber die Stellung als Rabbiner dort nicht erhalten. Der freisinnige Cancivat, Herr Richter, hat Bekannten angeblich gesagt, Dr. Singer habe die Stelle nicht erhalten, weil er am Sonnabend Klavier gespielt habe. Diese Aeußerung fand Or. Singer als beleidigend, seine Ehre kränkend und setnem Berufe als orthodoxem Rabbiner schadend, da keine orthodoxe Gemeinde einen Rabbiner engagiren würde, der Sonnabend Klavier spielt. Richter will den Beweis der Wahrheit antreten, bestreitet im Uebrigen die Behauptung des Klägers, daß es verboten sei, am Sonnabend Klavier zu spielen. Bor dem stellvertretenden Universitätsrichter Prof. I>r. Rubo (auch Israelit» berief sich Kläger auf den jüdischen Ritualcodex und begründete darauf seine Klage. Der gelehrte Ricbter fragte den Kläger, ob der Ritualcodex vom preußischen Staate sanctionirt sei, da er sich darauf berufe? Kläger erwiderte daraus, er stehe auf orthodoxem Boden und habe ein Recht sich darauf zu stützen. Der Richter entschied, das Gutachten des Berliner jüdischen Rabbinats über den streitigen Punkt einzuholen. — Dieses Verfahren des Canv. Richter gegen seinen Rivalen verdient öffentlich gerügt zu werden, da ein freisinniger Eandidat von jeder jesuitischen Handlungsweise („der Zweck heiligt das Mittel", frei sein, und nur Humanität im strengsten Sinne des Wortes gegen Freund und Feind üben muß. Indem nun die Sacke einmal publik geworden, bemerke ich, daß ein glaubwürdiger Gewährsmann mir Miltheilungen macbte, welche den Beweis der Wahrheit in diesem Proceß zu führen erleichtern würden. — Wie oft kommt man jetzt dazu, zu ersehen, daß die gefärbten Orthodoxen (Zebuim) unserer Zeit den gefärbten Pharisäern des Alterthums nicht nachstehen, die sich, nach Josephus, durch einen äußern Schein von Gelehrsamkeit und Frömmigkeit eine große Achtung bei dem Volke, und besonders bei den Frauen zu verschaffen wußten, ja sie in jeder Beziehung noch weit Übetreffen. Und wenn vom Talmud (Sota 22l>.) die schlechten und falschen Pharisäer in sieben Claffen gecheckt werden, so könnten die neuen falschen Orthodoxen in siebenmalsieben Haupt- und Unterarten eingetheilt werden. Es bewährt sich an diesen mehr als an jenen das bekannte Sprüchwort: „Sie handeln wie Simri und wünschen Belohnung wie Pinchas." Nager. Großbritannien. London, im August. (Privatmirth., Die Anglo-Jewish- Affociation hat ihren fünften Jahresbericht lein Heft von l00 Seiten) veröffentlicht, und ist derselbe wirklich sehr inhaltsreich. Wir werden daher ihm eine Reihe kleinerer und größerer Mittheilungen entnehmen. In der Einleitung spricht der Vorstand unter Anderm seinen Dank dem auswärtigen Amte England« aus, das mit der größten Bereitwilligkeit sowohl vorkommenden Falls zu Gunsten bedrängter oder verfolgter Juden ini Auslanve auf's Humanste seine Intervention eintreten ließ, als auch durch seine Agenten Informationen einzog und dem Vorstand des Vereins mittheilie. Dafür grebt auch das vorliegende Heft mehrfache Belege. Es ist dies um so wichtiger, als der englische Einfluß aus Gegenden sich erstreckt, wo jeder andere Staat, B. der französische, weniger Ansehen besitzt, so daß in dieser Hinsicht der englische Verein eine unentbehrliche Ergänzung für die Allianz