Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1876)
- Date
- 1876-07-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung -es Ju-enlhums. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner I)r. Du-witz Philippsou in Bonn. Verlag von Baumgärtuer'S Buchhaudlung in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark öd Pf. pro Hundert berechnet. 3n TebactimeOes Luaeleseuheiten walde man sich an Dr. i. PhitiPPso» in Bonn; binsuhtlich deS Bezug« und der Inserate an La»»yLrtnrr'i «nchdandinil, inLeipzig. Zn/erale, welch«Ni« Vounent», «ingeheu. finden «der larouffolgen. den Nummer BerLtfichtigung. Diese Zeitung erscheint wöcheutlich einmal in 2 dr» 2»/, Vogen. Preis Bterteliährig I Mart. Inserate werden mit 2i> Pf. jür die Peti^eüe oder deren Rami» berechnet. Alle Buchhandlungen. Postämter und ZeitungS - Expeditionen nehmen Bestellungen au. 40. Jahrgang. Leipzig, den 4. Juli 1876. J\? 27. Anhalt. Leitende Artikel: Die zweite Berathung des Gesetzes über den Austritt aus den Synagogengenieinden im preuß. Herrenhause. — Dritte Berathung im Herrenhause, am 23. Juni. — lieber den jüdischen Gcbetculms und dessen Geist. Nt. — Lilerarischer Wochenbericht: Bom Rheine. (Schluß-s — Zeitungsnachrichten: Deut' cb land: Berlin, Leipzig, Posen, Aus Mecklenburg, Güstrow (Mecklenburgs, Kattowitz, Hamburg.— Oesterreich-Ungarn: Wien.—Frankreich: Paris. — Schweiz: Zürich. — Rumänien: Bukarest.— Feuilleton: Eine exegetische Bemerkung. — Vermischtes. — Nachtrag. jCeiteuDe ÖCdtl&cf. Bonn, 2. Juli. Die zweite Leralhung -es Gesetzes über den Austritt aus -eu Syuagogeuzerueiu-eu im preuß. Herrenhause. Nachdem am 19. Juni die in vor. Nummer berichtete vorläufige Berathung, ob bas Gesetz gleich im Plenum oder durch eine Commission zu behandeln sei, stattgefunden, ging es am 20. durch die zweite Berathung. Es erfolgte die Annahme, jedoch mit einer veränderten Fassung des § 6, zu deren Beantragung sich in den Personen des Herrn v. Kleist -Retzow und des Herrn Becker (Dortmund), die äußerste Rechte und die ehemalige äußerste linke, jetzt national-liberale Partei vereinigten. Die wichtigste Veränderung besteht darin, daß den Ausgetretenen das Recht am Begräbnißplatze für immer verbleibe, statt auf 5 Jahre, wie das Abgeordnetenhaus beschlossen, während die Regierungsvorlage das Recht am Friedhofe mir dem Austritte für erloschen erklärte. Man kann die Gesichtspunkte, aus welchen die beiden entgegengesetzten Parteien diesen Antrag annahmen, unschwer erkennen. Die Rechte, weil sie durch Leichen von Juden, die ausgetreten waren, nicht das Bevürfniß nach Säcularisirung der Friedhöfe vermehren will: die andere, weil sie den Austritt noch leichter machen will. Wird diese Fassung auch in der dritten Berathung vom Herrenhause festgehalten, so muß das Gesetz noch einmal an das Abgeordnetenhaus gehen. v. Winterfeld berichtet zunächst Namens der PetitionScommission über die zahlreichen zu dem Gesetze eingegangenen Petitionen. In der Generaldiscussion nimmt zuerst das Wort Friedländer <Bromberg»: Der Entwurf sei durchaus empfehlenswerth. Daß er den richtigen Bedürfnissen der jüv. Gemeinden entspreche, das werde durch die ausführlichen Erörterungen, denen der Entwurf im anderen Hanse durch ausgezeichnete sachverständige Mitglieder unterworfen worden sei, verbürgt. Auf sachliche Ausführungen brauche er, der Redner, sich nicht erst nach jenen Erörterungen einzulassen. Er bitte dringend um Annahme der Vorlage, und glaube, diese seine Bitte werde einiges Gehör finden, da er eines der beiden jüdischen Mitglieder des Hauses sei. Baron Sensit -Pils ach bekämpft den Gesetzentwurf unter Berufung auf Petitionen jüdischer Gemeinden, sowie unter Hinweis daraus, daß man dieses Gesetz nur im Interesse einer ganz falschen Freiheit ausgearbeitet habe, einer Freiheit, die er, der Redner, vom altconservativen Standpunkte nur mit allen Mitteln bekämpfen müsse. Endlich bringe das neue Gesetz in die bestehende Fluth der Verwirrung neue Verwirrung. Er bitte, es abzulehnen. Regierungscommiffar Geh.-Rath Hase tritt für den Entwurf ein, der einem dringenden Bedürfnis abhelfe und das bestehende Recht ergänze. Darauf wird die Generaldiscussion geschlossen. In der Specialdiscussion werden ohne wesentliche Debatte die §§ 1—5 unverändert genehmigt. § 6 erhält auf Anttag Kleist-Retzow und Becker (Dortmund) trotz des Widerspruchs des