Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 26 (27.6.1876)
- Date
- 1876-06-27
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Judenthums. Ein unparteiisches Organ für alles Mische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Banmgärtoer's Buchhaodluug in Leipzig. Beilage« werden mit 1 Mark 5» P f. pro Hundert b «rechnet. Diele Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 bi» 2'/, Bogen. Preis BterlüjKrig 3 Mark. Inserate werde» mit 20 Pf. na die Petitzeile oder bereu Statm berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter uud Leitung» - Expedirioaea In rrdactiouelleu «twelegocheiteu weude man sich au vr. £. Philip,son in Bonn; hinsichtlich des Bezug« und der ln, ' erate au SnnmgLrtner', Nuchdaad luny iuLeivzig. Inserate, welche bi« vouuer,- lo, eiugehcu. finde» inderrarauffolgeuden Rümmer Berücksichtigung. 40. Jahrgang. Leipzig, den 27. Juni 1876. JV? 26. Inhalt. Leitende Artikel: Der Handelsvertrag zwischen Deutschland und Rumänien. — Erste Bcratbuug des AnstrittSgesetzes im preußischen Herrenbause. — Ueber den Pessimismus. I. — Literarischer Wochenbericht: Dom Meine. — Zeitungsnachrickten: Deutschland: Fürth. Düffeldorf, Berlin. Dreschen, Schweidnitz in Schlesien. — Schweiz: St. Gallen. — Spanien: Madrid. — Türkei: Konstantinopel. — Feuilleton: Hinweg mit jeder Spaltung. gelegenheil an den Herrn Präsidenten des Reichskanzleramtes und an den Herrn Handelsminister vor mehreren Monaten «Celteiw)e <3Lxhjkd. richteten, und die in Nr. 15 unsres Blattes veröffentlicht worden. Es wird der Regierung des deutschen Reiches zur Ehre gereichen, Bonn 21. Juni. und die Deutschen jüdischer Religion in ihrem Vertrauen zu Der Handelsvertrag zwischen Deutschland u. Rumänien. Die „N. fr. Pr." enthält eine Corresponden; aus Berlin vom 15. Juni c-, welcher wir Folgendes entnehmen: „Was die Unterhandlungen zwischen dem rumänischen Agenten und der deutschen Regierung betrifft, so haben sich Schwierigkeiten ergeben. Die letztere weigert sich nämlich, die bekanntlich auch in der Österreich-rumänischen Convention stehengebliebene Beschränkung zu acceptiren, wonach Juden nur in Städten, nicht aber auf dem Lande Grundbesitz erwerben dürfen, da sich ein Reich, wie das deutsche, eine solche Beschränkung für einen Theil seiner Bürger nicht gefallen laffen könne und überdies der Reichstag derselben seine Zustimmung versagen würde. Nichtsdestoweniger wird es uns als nicht unwahrscheinlich bezeichnet, daß Rumänien nachgiebt, und daß also die Convention doch vor den Reichstag kommt. Für Oesterreich ist das deshalb von Wichtigkeit, weil, wenn jene Clausel für die deutschen Juden wegfiele, dieselbe Bestimmung nach dem Texte der österreichischen Convention auch in letzterer ihre Giltigkeit verlieren würde". Diese Mittheilung, an deren Richtigkeit zu zweifeln wir keine Veranlassung haben, wird allgemein befriedigen. Wir erinnern an die dessallsige Petition, die wir hinsichtlich dieser Anjener abermals bestärken, wenn das deutsche Reich den Ausnahmsgelüsten Rumäniens fest gegenübertritt, und auf diesem Wege sogar die Verletzung der österreichischen Grundrechte in dem rumänisch-österreichischen Handelsverträge beseitigt würde. Bekanntlich liegt für Rumänien der Reiz eines deutschen Handelsvertrages weniger in Handelsintereffen, als in der dadurch bethätigten Anerkennung seiner Unabhängigkeit von der Türkei, auch seitens Deutschlands. Erste Serathung -es Äustrittsgesetzes im preußischen Herrenhause. Es handelte sich bei dieser ersten Berathung nur um die Frage: ob Behandlung im Plenum oder Verweisung an eine Commission. Für die letztere traten Redner beider Seiten des Hauses ein. Nur durch die Einsprache des Ministers des Innern wurde die erstere angenommen. Geltend konnte nur gemacht werden, daß durch Ke Verweisung an eine Commission das Gesetz in dieser Session nicht mehr zu Stande kommen würde. Ob dies ein durchschlagendes Argument bei einem Gesetze sei, das doch keinen unmittelbaren Nothstand betrifft, überlaffen wir dem Urtheile Unparteiischer. Die Aeußerrmgen des Hrn. Ministers