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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-05-16 · Heft 20 (16.5.1876) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 20 (16.5.1876)
Date
1876-05-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung -es Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Jutereffe. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 di» 2'/z Bogen. Prci» Bierteliährig 3'J)lail Inserate werden nnt 20 Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Änchbandlnngen» Postämter mW Zeitung« » Expeditionen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben vou Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von BaLMgärtner's Buchhandlung in Lcipjig. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an I)r. t. Pyilipp/on in Bonn; binstchllich d«S Bezugs und der Jnierote an Lanmzärtner'» -»chdondlnng indeivzig. Znlerate, welche bis vonuer»- lag eingeben. finden Luder rarauffolgen» deu Nummer Berückfüdtigung. Beilagen werden mit 1 Mark 5u Ps. pro Hundert berechnet. 40. Jahrgang. Leipzig, den 16. Mai 1876. J\? 20. Inhalt. Leitende Artikel: Einige Bemerkungen über die Motive;u dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend den Austritt ans den Synagogengemeinden. II. — Der Gesetzentwurf. betreffend den Austritt aus den Svnaaogengemeindcn, und die Verhandlungen der evangel. Synodalordnung. — Literarischer Wochenbericht: Pest. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin. Karlsruhe. Schönlankc, Bonn. Samter. — Oesterreich-Uugarn: Wien. Fünfhaus.— Frankreich: Paris. — Schwei;: St. Gallen. — (Spanien: Madrid. — Rußland: Gumbinnen. — Amerika: Ncw-Zork.— Feuilleton: Die Judenverfolgungen:c. :c. (Fortsetzung». — Vermischtes. Xeiteiü)e (3Lxh!kA. Bonn, 10. Mai. Cimge Bemerkungen über die Motive zu dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend den Austritt aus den Lyuagogmgemeiuden. II. Wenn wir hier die Motive zu dem Gesetzentwürfe einer näheren Prüfung unterziehen, so geschieht dies nicht in der Meinung, die Ansichten des Ministeriums und des Abgeordnetenhauses noch in der letzten Smnde beeinfluffen zu können. Man weiß aus Erfahrung, daß, wenn einmal die gesetzgeberischen Factoren zu einer Frage Stellung genommen, sie in höchst seltenen Fallen von dieser abgebracht werden. Sie haben »sich eine Anschauung gebildet und diese beherrscht sie. Sie andern ihre Absichten höchstens unter der Wirkung eindringender Verhältnisse, die „mächtiger sind als die Menschen." Solche sind in unsrer Angelegenheit nicht zu erwarten. Aber es ist doch rathsam. den Stand der Dinge klar zu legen; denn da selbst ein fertiges Gesetz bekannrlich nicht unveränderlich ist, sondern nach seinen Folgen leicht wieder in Frage kommen kann, so ist es für die Zukunft immerhin von Wichtigkeit, gerade die Motive, die dem Gesetze zu Grunde lagen, in's rechte Licht zu stellen. Nehmen wir nun die „Motive" (dir. 17) zur Hand, so geben sie gleich Anfangs zu, daß, abgesehen von älteren Beschwerden erst mit der Annahme der Resolution des Abg. Lasker durch das Abgeordnetenhaus in der Judenschaft eine Agitation für und wider eingetreten ist» die sich in zahlreichen Petitionen kundgab. Es ist hiermit constatirt, daß nicht die Zustände selbst, sondern erst diese Resolution den Sturm heraufbeschworen hat. Und daß sich dies so verhielt, gestehen die Motive selbst durch die Bemerkung, daß die §§ 53—57 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 niemals zur Anwendung kamen, weil ihre Anwendung niemals von streitenden Parteien der Juden gefordert worden. Die Motive geben überhaupt allerorten zu. daß der streitige Punkt lediglich die Steuer zu den C ul tu s kosten der Gemeinde betrifft. Diese Steuer, sagen sie, werde vielfach als „Gewissenszwang" angesehen und darum müsse die Nothwendigkeit, sie zu bezahlen, beseitigt werden. Sie sage» nicht einmal, ob dies wirklich auch von der Regierung als ein „Gewissenszwang" angesehen wird. Warum dieses Verhältniß nur allein bei den Inden als zu beseitigender Gewissenszwang betrachtet werden soll, in den christlichen Kirchen aber nicht, dafür suchen wir vergebens eine Begründung. Bestehen etwa in der protestantischen Kirche keine verschiedenartigen Richtungen, keine tief eingreifenden Streitigkeiten und Parteien? Wir erinnern uns an den Protestantenverein, der auch nicht ans der Kirche, wie die Juden nicht aus dem Jndenthume, austreten will. In dieser ganzen Angelegenheit muß die Frage erhoben werden: hat die Gesellschaft, hat der Staat ein Interesse, die religiösen Körperschaften erhalten zu sehen, von welchen der Bestand des Gottesdienstes, der religiöse Unterricht für die Jugend und die Erwachsenen und mannichfache Wohlthängkeitsanstalten

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