Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1876)
- Date
- 1876-05-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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emeine Zeitung des Judmlhums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Banmgärtner's Buchhandlung in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark 50 P f. pro Hundert berechnet. In «dactionelle» Angelegenheiten wende man fich an vr. t. Philippslln in Bonn; binfichtlich des Bezug» und der Jnicrate an LaumyLrtner'i Lachhandlang inLeivzig. Inserate, welche dis vonuerrtaz eiugeheu. finde» inder caraufjoige». den Nummer Berücksichtigung. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 dis Bogen. Preis Bierteltähri» » Ätart. Inserate werde» mit 2o Pf. für die Petitzeile oder deren Ran» berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und ZeitnagS - Expeditione» nehme» Bestellungen an. 40. Jahrgang. Leipzig, den 9. Mai 1876. JS? 19. Inhalt. Leitende Artikel: Einige Bemerkungen über die Motive;u dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffend den Austritt aus den Svnagogengemeinden. t. - Literarischer Wochenbericht: Bonn, Brünn.— Zeitungsnachrichten: Deutschland: Fürtb, Edenkobcn. Berlin, Aus dem Großhcr;ogtbum Oldenburg, Elbing. — Oestcrrcich-Ungarn: Wien, Cemnitz (Mabreni. S;egcdin. — Frankreich: Paris. — Belgien: Brüssel. — Gr oßbritannicn: London. — Schwei;: Aürich. — Italien: Turin. — Spanien: Aus Nordspanien. — Feuilleton: Die Judenverfolgungen in den Städten Speyer, Worms u. Main; im Jabre lo'.Ki, wäbrend des ersten >tren;;ugeS. Geltende (SLxh&ei. Bonn, 3. Mai. Einige SemerKunyen über die Motive zu dem Entwürfe eines Gesetzes, betreffenden Austritt aus den Synagogengemeinden. (S. Nr. 17. S. 26?.) I. Dieser Gesetzentwurf sammi den Motiven wird ein Charakteristikum nach mehr als einer Seite hin für die ganze gegenwärtige Gesetzgebung in Preußen sein. Nicht als ob wir ten j Gegenstand des Gesetzes für die Gesammtheit des Staates zu sehr überschätzten, als vielmehr weil hier, von politischen Interessen fern, sich Wesen und Richtung der maßgebenden Factoren so recht zu erkennen geben. Die jüdischen Gemeinden haben in keiner Weise in Preußen eine politische Bedeutung. Nicht einmal bei den Wahlen sind sie auch nur vom kleinsten Gewichle; sie sind dies nicht, weil sie selbst da, wo sie immerhin einen nicht unberrächrlichen Bestandtheil der Bevölkerung ausmachen, z. B. in einigen Stadien der Provinz Posen, auch nicht im Entferntesten einen eigenen politischen Gedanken haben, immer mit den Deutschen gingen und gehen, und es niemals verstanden haben, sich von den Deutschen auch nur die kleinste Bedingung zusichern zu lassen. Sie haben daher auch keinen einzigen Bertreter im Landtage, und es war nur Zufall, wenn früher ein Mann, wie Kosch, Mitglied des Abgeorenelenhauses war, der neben dem edelsten Patriotismus und der freisinnigsten politischen Richtung auch ein warmes Her; für die Interessen des Judenthums besaß. Hierauf kommt es an; sind sonst ebenso zufällig Juden Mitglieder des Landtages, so ist dies für das Judenthum völlig gleichgültig, ja unter Umständen nachtheilig. Sind somit die jüdischen Gemeinden ohne alle politische Bedeutung, so wird es sich gerade an ihnen zeigen, ob die gegenwärtigen gesetzgeberischen Factoren in Wirklichkeit irgend ein anderes, nämlich ein außerpolitisches Moment anerkennen und berücksichtigen. Denn die Organisation der katholischen Kirche giebt dieser von vornherein eine eminente politische Bedeutung; hinsichtlich der evangelischen Kirche sind ja die Machthaber selbst evangelischer Con- I session, und die kirchliche Verfassung von 16 Millionen Staatsangehörigen ist von dem schwerwiegendsten politischen Gewichte. Bei den 350,000 Juden Preußens wird es sich zeigen, ob die Fürsorge für den Bestand und die Pflege religiöser Institutionen nur von der politischen Bedeutung der betreffenden Religionsgenostenschaft abhängt, oder auch von der Beachtung des religiös-sittlichen Werthes. Die „Motive" lehren uns, daß die letztere gänzlich fehlt. Sie sagen: „Vom Standpunkte des Staatsinterestes aus erscheint diese Maßregel im Allgemeinen nicht bedenklich". Da diesem „im Allgemeinen" gegenüber, nur von den Rechten dritten Personen die Rede ist. so sagt der Satz unumwunden aus, daß der Staat gar kein Jntereffe an dem Bestehen und der Wirksamkeit der jüdischen Gemeinden habe. Die Zahl macht hier also alles aus, weil die Zahl die Macht giebt, den Einfluß, die politische Achtung. Der Herr Minister