Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1876)
- Date
- 1876-04-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Ju-enlhmns. Ein unparteiisches Organ für alles Wische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich eiu»al in 2 di» 2>/r Bogen. Preis Herausgegeben von Biertellühria 3 'IJlürf. Inserate werde» mit 2» Pf. für die Petitzeile ober deren Raum berechnet. Alle Buchbaudlunge». Rabbiner Dr. Ludwig Philipp svn in Bonn. Postämter und Zeitung» - Expeditionen nehmen Bestellungen an. Verlag von Bamugärtner's Buchhauöluug in Leipzig. In redactionelle» Auge . wende man sich au Dt. t. JJ^iUppfon in Boa»; binfubtlitb des Bezugs und der Juieratean LaamgLrtarr's Lachdandlnay inLcwzig. Änserutr, welch« bi» voiluer»- tag eingeben, fiude» Lader caraufsolgeu» j de» Nummer Berüüfichtiguug. Aeilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. 4V. Jahrgang. Leipzig, den 11. April 1876. JY? 15. Inhalt. Leitende Artikel: Die rumänischen Handelsverträge. — Findet eine Zersetzung im Judentbumc statt? —^Literarischer Wochenbericht: Bonn. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Dresden. Berlin, Birnbaum, Homburg v. d. H.. Bonn, Ocls (Schlesien). — Oesterreich-Ung arn: Gr. Kani;sa. — Großbritannien: London. — Türkei: Pcra — Feuilleton: vr. S. Reumann. (Fortsetztuig.) — Vermischtes. JPetb&ude CLxX&el. Bonn, 5. April. Die rumänischen Handelsverträge. Nach den jüngsten Nachrichten in den Zeitungen war die Mittheilung, daß Rußland keinen Handelsvertrag mit Rumänien abschließen werde, unrichtig, da vielmehr die Präliminarien für einen solchen zwischen russischen und rumänischen Beamten ad hoc abgeschlossen sein sollen. Auch davon ist bereits eine Kunde in die öffentlichen Blätter gedrungen, daß die desfallsigen Verhandlungen zwischen dem deutschen Reiche und Rumänien begonnen und Fortgang haben. Wir richteten deshalb vor einigen Wochen an die höchsten Würdenträger des deutschen Reiches folgendes Gesuch: „Bei der jüngst im österreich. Reichsrathe stallgefundenen Verhandlung über die Handelsconvention Oesterreich-Ungarns mit Rumänien, wurde vom Ministertische mitgetheilt, daß auch das deutsche Reich, sowie Frankreich, England und Italien über einen gleichen Vertrag mit Rumänien unterhandelten. In der gedachten Convention ist zwar den Unterthanen beider Staaten völlige Reciprocität zugesichert; dann aber dennoch eine Ausnahme in Bezug auf die österreich-ungarischen Unterthanen jüdischer Religion zugestanden, welche denselben Beschränkungen und Ausnahmegesetzen in Rumänien unterworfen sein sollen, denen die rumänischen Juden unterliegen, namentlich unbewegliches Eigenthum nicht erwerben, Spirituosenhanvel nickt betreiben zu können und polizeilichen Ausnahmemaßregeln unterworfen zu sein. Selbst das k. k. österreichiscke Staatsministerium gab durch den Mund des Herrn Handelsministers v. Chlumecky sein Bedauern zu erkennen, dieses Zugeständniß Rumänien haben macken zu müsien, und sah sich genöthigt aus der Annahme des Vertrages eine Cabinetsfrage zu machen. In der Unterscheidung zwiscken Unterthanen christlicher und jüdischer Religion hinsichtlick bürgerlicher Rechte liegt offenbar ein Widerspruch gegen die Grundrechte in der österreichischen Berfaffung. Es handelt sich hier durchaus nicht um eine Einmischung in die Gesetzgebung und inneren Verhältnisse eines anderen Staates, nicht um das Schicksal der rumänischen Juden, sondern es handelt sich um die Rechte der eigenen Unterthanen, die versaffungswidrig nach der Religion in ihren Rechten begünstigt oder benachtheiligt werden sollen. Es ist hierdurch das Princip der Gleichberechtigung verletzt, und die Nichtgleichberechtigung nach Confessionen auf Umwegen wieder zurückgebracht. Ganz anders handelte im Jahre 1863 Holland und 1864 Frankreich, welche einem Handels- und Niederlafsungsvertrage mit der Schweiz, weil diese ähnliche Ausnahmegesetze gegen die holländischen und sianzösischen Juden stipuliren wollte, so lange ihre Zustimmung versagten, bis die Schwei; dieses Verlangen aufgab. Aus diesem Grunde richte ich im Namen der deutschen Staatsbürger jüdischer Religion, für welche ich durch die vierzigjährige Redaction des anerkanntesten Organs des Judenlhums zu sprechen wagen darf, an.ganz gehorsamst das Gesuch,