Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1876)
- Date
- 1876-02-22
- Page
- Seite 125 (sequence 13)
- Language
- German
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125 Aber kann man hierfür die Juden verantwortlich machen? Es ist nicht gelungen, wie man zu Zeiten wollte und wünschte, die Juden auszurotten; man vermochte nicht einmal ihrer Verbreitung eine Schranke zu setzen — so gebe man endlich diese feindselige Gesinnung auf, und lasse dem Geiste der Humanität und Verbrüderung freien Raum! Vermischtes. (Denkmal für Spinoza.) In dem Nederlandfche Spectator zeigt das Comite, welches sich gebildet hat, um den Plan für Errichtung eines Denkmals für Spinoza seiner Verwirklichung zuzuführen, seine nunmehr erfolgte definitive Constituirung an. Das Denkmal (stand beeid) soll im Haag errichtet werden, wo Spinoza die letzten Jahre seines kurzen Lebens zugebracht; von dort, von seiner kleinen Wohnung an der Paviljeonsgracht aus, habe er in seinen unsterblichen Schriften zu der ganzen Menschheit gesprochen. Spinoza, ein Stolz seines Heimathlandes, der Niederlande, fei zugleich eine Weltgröße, und so seien denn auch aus dem Auslanre bereits dem Comitä von vielen ausgezeichneten Männern der Wissenschaft Zusagen ihrer Mitwirkung zu würdiger Ausführung des Denkmalplanes zugekommen. An der Spitze des Comites steht als Ehrenpräsident Graf Limburg-Styrum, Präsident ist Dr. Campbell, Secretär Dr. Betz, sämmtlich im Haag. Unter den Ehrenmitgliedern des Comit6s befinden sich wissenschaftliche Notabilitäten aus Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, England, Italien, Oesterreich, der Schweiz und den Bereinigten Staaten von Nordamerika. Man erwartet, daß bis zum zweihundertsten Jahrestage des Todes Spinoza's, am 21. Februar 1877, alle zur Herstellung eines großartigen Denkmals erforderlichen Mittel in Bereitschaft sein werden. (Raubmord.) Aus Czernowitz wird unterm 6. d. M. berichtet: Große Aufregung verursachte hierorts die anher gelangte Nachricht über einen wahrhaft entsetzlichen Raubmord, welcher sich dieser Tage im benachbarten Ismail (Moldau) ereignete. Es drangen nämlich in später Nacht mehrere Individuen, die, wie es heißt, ganz vermummt waren, in das Haus des Dr. med. Rosenthal in Ismail ein, und nachdem sie sowohl den genannten Arzt als auch dessen Gattin und drei Kinder in gräßlichster Weise ermordet hatten — der Frau wurde der Unterleib aufgeschlitzt — raubten sie einen Vorgefundenen Barbetrag von 20,000 Stück Ducaten und verließen unbemerkt die Stätte ihres Verbrechens. Die Nachricht hiervon hat hierorts um so größere Auftegung hervorgerufen, als die Familie Rosenthal auch in Czernowitz wohlbekannt und geachtet war. Der hier studirende Sohn des Dr. Rosenthal ist sofort nach erhaltener Nachricht nach Ismail abgereist. Bis nun ist noch keine Spur zur Entdeckung der Raubmörder aufgefunden worden. — Dr. Rosenthal war der Schwiegervater des in Wien domicilirenden Dr. med. Spitzer, welcher gleichfalls nach Ismail abgereist ist. Aus Jassy berichtet man über einen Proceß, in welchem schließlich daS Recht doch obsiegte. „Der Sachverhalt dieses interessanten, von den verschrobenen Rechtsbegriffen rumänischer Advocaten ein beredtes Zeugniß ablegenden Rechtsfalles ist in Kurzem folgender: Bossie und Jorgandopulo hatten dem Banquier Meyerhsffer ihre Güter Lespezi-Siretzel hypothekarisch verpfändet. Als nun diese Liegenschaften Schulden halber subhastirt werden mußten, schoß Meyerhoffer dem Colonel Rosnovano die Kaufsumme vor, welcher die Güter als Meistbietender an sich brachte und Meyerhoffer für dessen Guthaben auf sein nunmehriges Eigenthum neuerdings hypothecirte. Hieraus wollten nun die fteiwilligen Anwälte der klägerischen Partei, welche sich im Interesse der bedrohten rumänischen „Nation" in großer Anzahl unentgeltlich zum Worte gemeldet hatten, deduciren, daß der wahre Käufer nicht Rosnovano, sondern Meyerhoffer sei, dieser aber als Jude in Rumänien keine Liegenschaften erwerben könne, weshalb der Kauf als null und nichtig zu erklären sei. Während der dreitägigen Verhandlung ließen die Kläger kein Mittel unversucht, um die Richter des Appellhofes für sich zu stimmen. Zur Ehre der Männer unserer Justiz sei es jedoch gesagt, daß dieselben sich in ihrer Ueberzeugung nicht beirren ließen, sondern nach kurzer Berathung das abschlägige Urtheil erster Instanz bestätigten." Die Herren M. Cohen und A. Sußmann, die Herausgeber der hebräischen Zeitschrift „Ariel" in Jerusalem waren nach Wien gekommen, um sich Einrichtungen für den Druck ihres Blattes zu verschaffen. Sie wandten sich mit einem hebräisch verfaßten Bittgesuch an Se. Maj. den Kaiser und erhielten von diesem ein Gnadengeschenk von 300 fl.