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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-11 · Heft 2 (11.1.1876) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 2 (11.1.1876)
Date
1876-01-11
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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25 Türkei. Tumö, im December. (Nach dem Decemberbulletin der Alliance.) Im vorigen Monat ging hier ein trauriges Ereigniß vor sich, welches einen üefen Einblick in die hiesigen Verhälrnisie wersen läßt. Die Sache verhielt sich in ver Kürze so: Am 21. October hatte ein gewisier Ischua zu Tastur einen Streit mit einem Muselmann, der ihm mehrere Hiebe versetzte und schwere Wunden beibrachte. Da ihm der Bicegouverneur von Taötur Gerechtigkeit verweigerte, begab er sich zum Gouverneur von Tunis, Sibi Mahmud Azisz, und trug ihm seine Klage vor. Dieser versah ihn mit einem Schreiben, in welchem er dem Thäter aufgab, sofort in Tunis vor ihm zu erscheinen. Solches vermuthend, hatte der Thäter unterdeß vierzig seiner Glaubensgenosien bewogen, in einem förmlichen Zeugnißact auszusagen, daß Ischua vor ihnen die muselmännische Religion gelästert habe. Er wurde nach Tunis und vor den ersten Minister des Bey gebracht. Ohne daß es dem Israeliten gestaltet wurde, sich zu vertheidigen und die Ungereimtheit dieser Anklage zu erweisen, da, wenn er eine solche Lästerung gewagt hätte, er sofort von den vierzig Muselmännern zerrissen worden wäre, wurde er zu 200 Stockschlägen verurtheilt und in's Gefängniß geworfen, um die Strafe selbigen Tages zu erhalten. Der Minister entschuldigte sein Verfahren damit, daß, wenn Ischua der erhobenen Beschuldigung gegenüber frei ausgegangen er durch die fanatischen Muselmänner ermordet worden wäre; würde man aber den Proceß gegen ihn eingeleitet haben, und er bei der großen Zahl von Zengen verurtheilt worden sein, so hätte er nach dem muselmännischen Gesetze in martervoller Weise hingerichtet werden müssen. Es versteht sich, daß vom Somit« der Alliance und den europäischen Consuln Schritte geschehen sind, um die Wiederholung solcher Unthaten zu vermeiden. Bei dem Fanatismus der Bevölkerung, der Beschaffenheit der Rechtspflege, wie sich in Obigem ein trübseliges Beispiel vor uns aufgethan, und der Schwäche der Regierung, die sich hierbei kunvgethan, läßt sich nicht viel Gutes erwarten. London, 23. December. Der türkische Botschafter empfing gestern eine Deputation der „Palestine Society", welche für die Colonisirung von Palästina, hauptsächlich durch jüdische Ansiedler, mit großem Eifer wirkt. Die Deputation fragte an, ob alle die früher erlassenen Decrete und Bestimmungen der türkischen Regierung, welche die Einwanderung durch große in Aussicht gestellte Privilegien zu erleichtern berechnet waren, auch jetzt noch in Geltung seien. Der Botschafter, der die größte Aufmerksamkeit an den Tag legte, bejahte dies und zählte alle die Vergünstigungen auf, welche die Pforte Ansiedlern in Palästina, wie auch in anderen Provinzen der Türkei gewährt hat, ohne jedoch durch so günstige Bedingungen Auswanderer zur Niederlassung im ottomanischen Reiche bewegen zu können. Rußland. Petersburg, im December. Die Eheschließungen in der jüdischen Bevölkerung Rußlands (nach hebräischem Ritus) und die Geburten von Kindern entzogen sich bisher häufig der Kenntniß der Behörden. Bei der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht stellte es sich nun heraus, wie schwer die Wehrpflichtigen aus diesem Theile der Bevölkerung überhaupt und dann dieselben speciell in ihrem Lebensalter zu coniroliren waren. Seitens der Regierung ist daher verordnet worden, daß jüdische Brautleute vor Eingehung ihrer Ehe vor der weltlichen Obrigkeit die Absicht zur Eheschließung zu erklären haben. Nur aus Grund einer von der Behörde ausgestellten Bescheinigung über diese Erklärung dürfen die Rabbiner die Eheschließung vornehmen. Ferner ist dieser Verordnung nach die Bestimmung hinzugefügt, daß jede nicht durch einen amtlich anerkannten Rabbiner vollzogene Eheschließung als nichtig anzusehen ist und die gerichtliche Bestrafung der Betheiligten zur Folge hat. (Schl. Zig.) Amerika. Lima, 13. Nov. (Privatmitth.) In meinem letzten Briefe vom 28. Mai d. I. hatte ich die Ehre Ihnen die Anzeige von der Grundsteinlegung des ersten israelitischen Beerdigungsortes in Peru zu berichten, welchen Sie auch in Nr. 29 der Zeiwng des Judenthums veröffentlichten. Jetzt habe ich Ihnen den ersten Todesfall mitzutheilen, welcher am 9. November stattsand. und zwar unter eigenthümlichen Verhältnissen. Bor ungefähr 15 Jahren wurde eine Jüdin hier getauft, um einen Peruaner zu heirathen, selbige aber verbrachte die ganze Zeit ihres Lebens in Reue und Buße, und starb endlich im Alter von 37 Jahren. Zwei Monate vor ihrem Tode ließ selbige mich rufen, und ersuchte mich, falls sie sterben sollte, sie auf den jüdischen Gottesacker zu beerdigen. Ich, im Glauben keine Sünde zu begehen, antwortete ihr, daß weder von meiner, noch auch von Seilen der Gemeinde etwas im Wege stehen würde, sobald sie die Erlaubniß ihres Mannes hätte. Dieser, ein ziemlich aufgeklärter Mann, kam in Folge dessen selbst zu mir, und bat mich, Alles nach Wunsch seiner Frau zu machen. Ich gab derselben also ein paffendes Gebetbuch, und so beschäftigte sie sich in letzter Zeit nur mit Gott, um Buße zu thun. Die nach unserem Ritus vorkommenden Gebräuche bei Sterbefällen, als auch die, welche nach dem Ableben erfolgen, wurden bei derselben vollzogen, wobei die hiesigen jüdischen Frauen die letzten Dienste mir größter Bereitwilligkeit vollführten. Bon den Männern waren einige, die dagegen stimmten; doch ich richtete mich hierbei nach den Verhältnissen des Landes, da man uns früher auch erlaubte, unsere Todten nach unserem Gebrauch zu beerdigen. Indessen würde es mir sehr angenehm sein, wenn Sie so freundlich wären und mir Ihre Mei-

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