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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-11 · Heft 2 (11.1.1876) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 2 (11.1.1876)
Date
1876-01-11
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Allgemeine Zeitung -es Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 bis 2>/. Bogen. Preis Vierteljährig 3'JDfoif. Inserate werden mit 2o Ps. für die Pctitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zciruugs - iSfPetitionen nehmen Bestellungen an. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an 1>r. t. J)t|üip»ron in Bonn; hinsichtlich des Bezugs und der In'erateauüaumnärtner's sachhandlanc, inreiozig. Inlerälr, welche bis vonuerilag eingeben, finden inder tarauffolgenden Nummer Berücksichtigung. 40. Jahrgang. Leipzig, den 11. Januar 1876. JV? 2. Inhalt. Leitende Artikel: Die Combattanten jüdischer Religion i rischer Wochenbericht: Gr. Becskerek. — Zeitungsnachrichten: tcmberg, München. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. — <5 Tunis, London. — Rußland: Petersburg. — Amerika: Lima. — leitende (fXxhilef. Bon der Elbe, 4. Januar. Die Combattanten jüdischer Religion im Kriege 187071. In der letzten Zeit haben sich unsre Gewohnheitsgegner und diejenigen, welche sich jüngst mit Leidenschaft darauf geworfen, die Juden nach allen Richtungen hin zu schmähen, wiederholt ein Geschäft daraus gemacht, nachzuweisen, theils daß die Juden sich der Militärpflicht übermäßig entziehen,' theils bedeutend weniger von confcriptionsfähiger Beschaffenheit seien. Sie brachten wohl auch Zahlen aus irgend welchen statistischen Quellen herbei, deren factischer Werth überaus zweifelhaft ist, und wußten Mittelcheo genug anzuwenden, um auf solche Zahlen hin nachtheilige Resultate zusammenzustoppeln. Sich aus derartiges Gezänk einzulaffen, ist nicht rathsam, da man es doch nur mit einer Sophistik zu thun hat, welche nicht nach Wahrheit strebt, sondern ein ungünstiges Uriheil erzielen will. Schließlich, wenn es wahr wäre, daß die Juden in manchen Staaten, z. B. Oesterreich, oder wenigstens in einigen Provinzen des Kaiscrstaates, wie Galizien, sich der Eonscription vielfach entzögen, fiele dies doch nur auf die mangelhafte Durchführung des Wehrgesetzes und auf die Bestechlichkeit der Beamten zurück. Halten wir uns vielmehr an thatsächliche Ergebniffe, und da gestatten Sie mir, einen Augenblick auf den Krieg 187071 zurückzukommen. Ist es im preußischen Staate so gut wie unmöglich, daß sich n Kriege 1S70 71. — Die Versöhnung im Judentlnime. — Litera- Deutstbland: Berlin. Gncscn, Aus dem Posen'schen, Aus Wärt rankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Türkei: Feuilleton: Schiller bei den galisischen Inden. irgend eine Elaste der Bevölkerung mehr als die andere der Wehrpflicht entziehe, so lehrte doch auch hier die Erfahrung, daß im Allgemeinen die städtische Bevölkerung einen geringern Procentsatz conscriptionsfähiger Mannschaft liefert, als die ländliche. Die Juden gehören aber in größter Mehrheit zu den Städtern. Bekanntlich besucht auch ein unverhältnismäßig größerer Theil der jüdischen Jugend die höheren Lehranstalten, deren Abgangszeugniß zum einjährigen Militärdienst berechtigt, so daß ein bedeutend größerer Procentsatz der jüdischen Jugend zu den Einjährigen gehört, folglich scheinbar eine geringere Zahl Juden unter den Waffen sich befindet als von der christl. Bevölkerung, wenn sie auch in völlig gleichem Verbältniß ihrer Wehrpflicht genügen. Dies sind keine Beurtheilungsgründe, die etwa das Wohlwollen liefert, sondern solche, welche nur das absichtliche Mißwollen verkennen kann. Wenn nun im deutschen Reiche die Friedensstärke der Armee aus 1 Procent der Bevölkerung festgestellt ist, so war im Kriege 1870/71 die Höhe der gesammten deutschen Armeen auf 3 Procent erhoben. Doch war diese Kriegsstärke nicht vollständig erreichbar, da in den anneciirten preußischen Provinzen und in den übrigen Ländern des norddeutschen Bundes die allgemeine Wehrpflicht erst seit 1807, zum Theil seit 1869 und ebenso in den deutschen Südstaaten durchgesührt worden, so daß Reserve und Landwehr noch nicht so stark sein konnten, wie sie es bei längerer Dauer dieses Gesetzes werden müsten. Welchen Antheil haben nun die jüdischen Deutschen an diesem Nationalkampse genommen? Glücklicher Weise hat für die Beantwortung dieser Frage die Redaction der Allg. Zeitung ^des Judenthums durch das von ihr 1871 herausgegebene ,,Ge-

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