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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-28 · Heft 53 (28.12.1875) · p. Seite 868

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 53 (28.12.1875)
Date
1875-12-28
Page
Seite 868 (sequence 14)
Language
German
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868 wahren. Auf Simons Gesuch, zur Staatsprüfung zugelaffen zu werden, holten die Behörden eine langst vergeffeue Verordnung hervor, daß ein junger Arzt vorher zwei Jahre im AuSlande reifen müßte. Es war dies ein Donnerschlag für uns, denn es hieß soviel wie auS dem Lande gejagt, und in jener Zeit durfte kein „ausländischer Jude" sich in einem andern deutschen Lande niederlaffen. Aber Simon war entschlossen; er sagte nur: „Wir können warten." Er war damals vierundzwanzig Jahre alt und Elise einundzwanzig. Bald zeigte er mir an, daß er nach New-Aork gehen wolle, wo — vor vierzig Jahren — noch großer Mangel an Aerzten stattfand. Ein reicher Uaiversitätsfreund hatte ihm eine bedeutende Summe vorgeschoffen. Was sollten wir einwenden? Der Abschied war hart. Bier Jahre vergingen, aber Gottes Segen war mit unserem Sohne. Sein deutsches Diplom, mehrere Empfehlungen großer Männer, die Geschicklichkeit und das Vertrauen einflößende Aeußere unseres Simon verschafften ihm eine ausgedehnte und einträgliche Praxis. Aber auch Elise hatte genug zu kämpfen, denn ihr Vater wollte sie immer von Neuem zu einer guten Partie zwingen. Sie lehnte es standhaft ab und gab weder Verlockungen noch Drohungen nach. Nach vier Jahren kam Simon zurück, doch nur insgeheim. Er besuchte uns nur einmal in den dunkeln Abendstunden. Am Tage nachher verließ Elise das Haus ihres Baters, setzte sich in einen bereitgehaltenen Wagen und fuhr mit Simon nach Hamburg. Bon da aus erklärte sie ihrem Vater, daß sie das Alter der Mündigkeit erreicht habe und nun ftei in ihrem Willen sei. In Altona ließen sie sich trauen und fuhren zusammen über das Meer, dahin, wo sie eine neue Heimath gefunden hatten. Der Zorn meines Bruders konnte ihnen nichts anhaben. Elise versuchte wiederholt, die Versöhnung ihres Vaters zu erlangen, aber Alles war vergebens. Zehn Jahre später starb er, enterbte seine Tochter unr vermachte sein ganzes Vermögen cheils der Stadt, theils der Gemeinde. Letztere baute dafür die neue große Synagoge. Simon ließ es aber doch hierbei nicht bewenden, sondern erhob auf das bedeutende mütterliche Erbtheil feiner Frau den gerechten Anspruch, der auch anerkannt werden mußte."- So ungefähr lautete die Erzählung des Greises auf der Bank unter dem alten Nußbaum. Es hatte ihm gewiß zu großer Befriedigung gedient, einem aufmerksamen Zuhörer seine Lebensgeschichte erzählen zu können. Ich dankte ihm aufrichtig, und erhob mich eben, um meinen Weg fortzusetzen, als die alte Frau aus dem Hause trat. Sie war eine nette, anständige Erscheinung, und in den Augen des neunzigjährigen Mannes wachte das Feuer der Liebe auf. als er sie erblickte. Ich mußte dableiben, um wenigstens eine gute Schale Kaffee zu genießen. Altona, den 3. December 1875. Feme Züge im Herzen des Volkes. II. Ich, erlaube mir hiermit. Ihnen als Beitrag zu dem Artikel „Feine Züge rc." in Nr. 49 Ihres gesch. Blattes folgendes Faktum mitzutheilen. In Altona besieht ein jüdischer Darlehensverein. Derselbe hat sich die Aufgabe gestellt, an unbemittelte Israeliten Darlehen ohne Zinsen bis zu einer gewissen Höhe auf bestimmte Zeit zu geben, wenn dieselben einen sichern Bürgen stellen.') Dem Statut gemäß verliert derjenige Schuldner, welcher einmal seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, so daß der Bürge bezahlen mußte, auf längere Zeit oder auch für immer das Recht, ein Darlehen beanspruchen zu können. — Vor Kurzem ereignete es sich nun, daß ein rechtlicher aber blutarmer Familienvater die Schuld von 200 Mark nicht bezahlen konnte, und der gefällige Bürge sollte die Summe dem Vereine erstatten. Daß der arme Mann nicht aus Böswilligkeit, sondern einzig und allein infolge des jetzt mißlichen Geschäftsganges seiner Verpflichtung nicht nachkam, ist erwiesen. Nun kommt aber der gordische Knoten. Der Bürge, ein reicher Mann, legt seit Jahren schon -iw» (den Zehnten) bei Seite. Durch umsichtige Berwaltuug dieses Geldes hat er schon ein nettes Sümmchen beisammen, und es trat nun an ihn die Frage heran, ob er wohl diese 200 M., welche er für den armen Mann bezahlen sollte, vom Maßer nehmen dürste. Er fragte hier bei mehreren Talmudgelehrren an, doch diese verneinten sämmtlich diese Frage. Der Fall kam auch dem ältesten der hiesigen Klausner zu Ohren, an den er sich nicht gewandt hatte. Dieser ließ ihn zu sich bescheiden, und nachdem er sich den Fall nochmals vortragen ließ, gestattete er ihm nach kurzem Bedenken — die 200 M. vom Maßer-Gelve zu bezahlen. Da uämUch, wie bemerkt, der arme Mann nicht aus Böswilligkeit wortbrüchig wurde und demnach einer milden Gabe würdig ist, und da ferner Herr N>, der Bürge, über das Zehntgeld zu wohlthätigen Zwecken ftei verfügen kann, so kann er doch füglich dem würdigen armen Manne 200 M. mit der Bedingung geben, daß er seine Schuld bezahle. Der Bürge that dies. Er gab dem Manne 200 M. vom Zehntgelde, dieser bezahlte seine Schuld vor Ablauf der ihm noch zugestandenen Frist und verlor so das Recht nicht, im Nothfalle wieder ein Darlehen zu bekommen. Beides, das Bedenken des edlen Bürgen sowohl, als auch der Ausspruch des alten Klausners, ist, glaube ich, charakteristisch genug, um an dieser Stelle Platz zu finden. M. in A. li Auf Beschluß des Bereinsvorftandes kann ausnahmsweise auch der Wechsel prolongirt werden, aber nur aus kurze Zeit.

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