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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-07 · Heft 50 (7.12.1875) · p. Seite 817

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 50 (7.12.1875)
Date
1875-12-07
Page
Seite 817 (sequence 13)
Language
German
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817 dieser Zeit 90,000 Silberrubel gesammelt. Für arme Schulkinder bezahlte er das Schulgeld, kaufte die Schulbücher und die Kleider. Für arme Wittwen bezahlte er die Miethe, kaufte Holz, honorirte in Krankheitsfällen den Arzt und Len Apotheker. Für die Waisen besorgte er die Kleidung, zahlte Lehr- und Kostgeld. Wo Noth war, wirkliche Noch, da war auch MoseS mit seiner Hülfe. Sein ganzes Sinnen und Denken war ohne Unterschied der Religion auf die leidende Menschheit gerichtet. Von den geschenkten Geldern nahm er nicht einen Pfennig für sich. Abends ging er nicht mehr aus, da arbeitete er bis spät für seines Lebens Nolhdurft und Nahrung, da fabricirte er Cigarren und Schnupftabak. Da der Mann bei einfachen Ansprüchen gesund war und keine Familie hatte, so brauchte er wenig. Er 'war arm für sich, reich für Andere. Anzeigen. Das in Folge des Abgangs des Herrn vr. Cohn Hierselbst I vacant werdende Amt eines Lanvcsrabbiners für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, soll zum 1. April 1876 wieder besetzt werden. Nach dem Statut für die allgemeinen kirchlichen Verhaltniffe der israelitischen llnterthanen im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin vom Jahre 1839 kann dies Amt nur demjenigen zu Theil werden, welcher 1. hinsichtlich seines religiösen und insbesondere moralischen Lebenswandels ganz untadelhaft dasteht; 2. mir einer Hattorah, d. h. einem oder mehren von berühmten Rabbinern ausgestellten Zeugnisten über seine Kenntniß der israelitischen Ceremonial-Gesetze und über seine Fähigkeit zur Entscheidung etwaiger darauf gerichteten Anfragen oder Differenzen versehen ist; 3. sich über seine Gymnasialbildung ausweist; 4. auf der Academie den philosophischen Studien obgelegen; 5. sich mit der Pädagogik befreundet hat und 6. die erforderliche Tüchtigkeit als geistlicher Redner besitzt. Das Jahresgehalt des Landesrabbiners beträgt, mit Einschluß der Entschädigung für die Kosten einer jährlichen Rundreise, gegenwärtig 4000 Mark; außerdem wird demselben die auf dem hiesigen Synagogen-Grundstücke befindliche, bisher vom Landesrabbiner vr. Cohn benutzte Wohnung unentgeltlich überlasten. Qualificirte Bewerber werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 8 Wochen von heute an bei dem Unterzeichneten Commiffarien in portofreien Zuschriften zu melden und zugleich alle Zengniste, wodurch sie den gedachten Anforderungen entsprechen zu können glauben, in fidemirter Abschrift kostenfrei anzuschließen. Den sich Meldenden, deren Bewerbung als die stillschweigende Genehmigung des Statuts von 1839 enthaltend anzusehen ist, wird ein Exemplar des letzteren, sowie der Synagogen-Ordnung auf ihren Antrag zugefertigt werden. Schwerin, den 25. November 1875. Kues. Lorenz, als landesherrliche Commiffarien im israelitischen Oberrath. Dr. L. Marcus, als Mitglied des israelitischen Oberraths. Für mein Tuchu. Modewaaren-Gefichäft suche per sofort eine tüchtige Verkäuferin, welche in dieser Branche schon thätig war und einen Lehrling per 1. Januar a. f. Heiligenstadt. Reg.-Bez. Erfurt. M Qppenkeim's BFittwe. Ofierode a Harz. Umstände halber sucht die hiesige Synagogen-Gemeinde zum baldigen Antritt oder zum 1. April k. I. einen Religionslehrer, der zugleich die Aemter des Schächters und Vorsängers übernimmt. Einkommen 1050 Mark. Viel freie Zeit giebt dem Lehrer Gelegenheit, Nebenbeschäftigungen vorzunehmen. Bewerber wollen ihre Anerbietungen richten an den Vorsteher _Gduard Herzer. Für unsere Gemeinde suchen wir zum 1. Januar 1876 einen Hülfsbeamten. Derselbe muß Lehrer und Schächter sein, überhaupt die Functionen eines Cultusbeamten versehen können. Garantirtes Einkommen 900 Mark. Briefliche Meldungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Christburg in Westpreußen. Eduard Jaeoby, Vorsteher. rOIICIII'Ä. In der Landeshauptstadt Linz a/d Don. ist die Stelle eines Rabbiners zu besetzen. Die Bezüge sind: 1000 st. ö. W. Jahresgehalt, 300 fl. Quartiergeld event. eine Naturalwohnung und die üblichen Emolumente. Bewerber wollen ihre Rabbinatsbefähigung, zurückgelegte Gymnasial- und ordentliche akademische Studien, Alter und bisherige Verwendung durch Originaldocumente oder legalisirte Abschriften Nachweisen, und ihre Competenzgesuche bis 15. December s. c. an den Vorstand der israelitischen Cultusgemeinbe in Linz a/d Donau einsenden. Dem Gewählten werden die Reise- und Uebersiedelungs- Auslagen vergütet. Dr. Winternitz. Vorsteher der Culkusgemeinde. Offene Synagogendienerstelle in einer größeren Gemeinde mit 400 Mark fixen Gehalt und entsprechenden Nebenverdiensten, paffend für einen jungen strebsamen Gewerbsmanu, der durch Heirath Haus u. Vermögen erwerben und gutes Auskommen finden würde. Franko-Offerten sub W. K. besorgt die Expedition dieses Blattes. Für ein GeLreidegeschafL wird ein Lehrling, Sohn rnständ. Eltern bei monatl. Vergütg. in Berlin gesucht. Adr. bef. sul> F. T. 2127 Rudolf Mosse, Berlin \V. (B. 9137.)

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