Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 49 (30.11.1875)
- Date
- 1875-11-30
- Page
- Seite 800 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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800 Unze Das in Folge des Abgangs des Herrn Dr. Cohn Hierselbst vacant werdende Amt eines Landesrabbiners für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, soll zum 1. April 1876 wieder besetzt werden. Nach dem Statut für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Unterthanen im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin vom Jahre 1839 kann dies Amt nur demjenigen zu Theil werden, welcher 1. hinsichtlich seines religiösen und insbesondere moralischen Lebenswandels ganz untadelhast dasteht; 2. mit einer Hattorah, d. h. einem oder mehren von berühmten Rabbinern ausgestellten Zeugnissen über seine Kenntniß der israelitischen Ceremonial - Gesetze und über seine Fähigkeit zur Entscheidung etwaiger darauf gerichteten Anfragen oder Differenzen versehen ist; 3. sich über seine Gymnasialbildung ausweist; 4. auf der Academie den philosophischen Studien obgelegen; 5. sich mit der Pädagogik befreundet hat und 6. die erforderliche Tüchtigkeit als geistlicher Redner besitzt. Das Jahresgehalt des Landesrabbiners beträgt, mit Einschluß der Entschädigung für die Kosten einer jährlichen Rundreise, gegenwärtig 4000 Mark; außerdem wird demselben die auf dem hiesigen Synagogen-Grundstücke befindliche, bisher vom Landesrabbiner vr. Cohn benutzte Wohnung unentgeltlich überlasien. Qualificirte Bewerber werden hierdurch aufgefordert, sich binnen 8 Wochen von heute an bei dem Unterzeichneten Commiffarien in portofreien Zuschriften zu melden und zugleich alle Zeugniffe, wodurch sie den gedachten Anforderungen entsprechen zu können glauben, in fidemirter Abschrift kostenfrei anzuschließen. Den sich Meldenden, deren Bewerbung als die stillschweigende Genehmigung des Statuts von 1839 enthaltend anzusehen ist, wird ein Exemplar des letzteren, sowie der Synagogen-Ordnung auf ihren Antrag zugefertigt werden. Schwerin, den 25. November 1875. Kues. Florenz. als landesherrliche Commissarien im israelitischen Oberrath. Dr. L. Marcus. als Mitglied des israelitischen Oberraths. Ein tüchtiger, pädagogisch gebildeter, jüdischer Religionslehrer, der mindestens die staatliche Licenz hal in einer Elementarschule unterrichten zu dürfen, wird für die hiesige Religionsschule bei einem Gehalte von 1500—1800 Mark per anno gesucht. Der Unterricht wird nur außerhalb der gewöhnlichen Schulzeit ertheilt und würde der Betreffende mithin bei genügender Befähigung durch Unterricht in Realien, Sprache :c. sich bedeutende Nebeneinkünfte schaffen können. Kattowitz ist Kreis- und Gymnasialstadl. Meldungen bis zum 15. December. Kattowitz, im November 1875. Das Curatorium. Rabbiner Dr. Cohn. D. Rosenthal in Kroloschin sucht eine Stelle als Schächter und -ipr; , Porscher) für Hinterviertel; Fähigkeitszeugniffe besitzt er. Nöthigenfalls nimmt er auch die Stelle als DiaD mit an. i g e n. In der Landeshauptstadt Linz a/d Don. ist die Stelle eines Rabbiners zu besetzen. Die Bezüge sind: 1000 fl. ö. W. Jahresgehalt, 300 fl. Quartiergeld event. eine Naturalwohnung und die üblichen Emolumente. Bewerber wollen ihre Rabbinarsbefähigung. zurückgelegte Gymnasial- und ordentliche akademische Studien, Alter und bisherige Verwendung durch Originaldocumente oder legalisirte Abschriften Nachweisen, und ihre Competenzgesuche bis 15. December a. c. an den Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde in Linz a/d Donau einsenden. Dem Gewählten werden die Reise- und Uebersiedelungs- Auslagen vergütet. Dr. Winternitz. Vorsteher der Cultusgemeinde. An unserer Gemeinde sind per 1. April 187 6 folgende Stellen neu zu besetzen: 1. Diejenige eines Cantors u. Schächters, der -i'p r'n sein muß und einen Chor selbstständig leiten kann. Gehalt 2100 Mark, freie Wohnung und einige Neben-Einkünfte. 2. Diejenige eines geprüften Religionslehrers, der auch Vorbeter sein muß und es ist erwünscht, daß er auch den Schächter in Verhinderungsfällen vertreten kann. Gehalt 1500 Mark. Für einen Unverheiratheten ist auch freie Wohnung vorhanden. Es sind wöchentlich nur 12 bis 15 Stunden Unterricht zu ertheilen und kann daher durch Ertheilung von Privat-Unterricht sich das Einkommen bedeutend er- Qualificirte Bewerber werden ersucht sich bis zum 20. December a. c. unter Einreichung ihrer abschriftlich beglaubigten Zeugniffe und eines Lebenslaufs an den Unterzeichneten zu wenden. Stolp in Pommern, im November 1875. Her Vorstand cker Synagogen - Gemeinde. E. Heymann. Eine Cantor- und Schächterstelle bei der hiesigen jüdischen Corporation soll besetzt werden. Qualificirte Bewerber, auch solche, die im Staude find einen Chor zu leiten, wollen ihre Papiere au den Unterzeichneten eiusendeu, wonach die Berufung zum Probevortrage stattsindeu wird. Gehalt nach Uebereinkommen und werden Reisekosten nicht erstattet. Sanfter, deu 3. November 1875. Der Vorstand -er Mischen Corporation: _Nathan Wall. Lehrlings-Gesuch. Per sofort oder 1. Januar suche einen Lehrling mit guten Schulkenntnissen für mein Tuch- und Manufactur-Waaren-Lager en detail. Bedingungen günstig. Sömmerda, den 17. November 1875. D. Dar i d.