Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 49 (30.11.1875)
- Date
- 1875-11-30
- Page
- Seite 797 (sequence 11)
- Language
- German
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solche dürftige Formeln aufstellt, welche dem Verstände nicht genügen und das Herz eiskalt lassen. Was nicht im Gewände der Idee auftritt, verschmäht man als bloße Formalität, die bedeutungslos geworden, ohne zu bedenken, daß oft durch solche Formalitäten die rechten Ideen und Gefühle in den Geist und das Gemüth sicherer eingeführt werden, als durch die schönsten Worte, wenn diese nicht schon das Rechte im Herzen der Menschen vorfinden. Wir z. B. in unserer Kindheit und Jugend durften uns nicht auf die Sitze niederlassen, welche unsere Eltern gewöhnlich einnahmen. Formalität! ruft man gegenwärtig aus, und hält es für pedantisch, die Kinder zu solchen Ehrfurchtsbezeugungen anzuhalten. Aber durch solche Formalitäten wurde der kindlichen Seele der Respect vor den Ellern thatsächlich eingesenkt und so mit ihr verwachsen, daß er bis zum spätesten Alter ausreichte. Begegnen wir im Leben jetzt wirklich einer so lebendigen Verehrung der Eltern? . . . Doch kommen wir zu unsrem Ausgangspunkte zurück. Es versteht sich, daß auch wir jedweden Aberglauben bekämpfen, daß wir als eine sehr schädliche Nachsicht die nicht selten gehörte Ausrede betrachten: „Wenn es nicht nützt, so schadet es doch auch nicht," Gebrauchen gegenüber, die doch eine abergläubische Tendenz enthalten, ohne daß in diesem Sinne eine nachtheilige Wirkung sofort hervortrate. Aber ebenso eifrig nehmen wir jeden Zug wahrer Humanität und echter Gewissenhaftigkeit in der Volksseele in Schutz, weil sie zu den segensreichsten Wirkungen echter Religiosität gehören, und die reichsten Früchte aus solcher Geistesblüthe entspringen. Man lächle da nicht über die „Kindlichkeit", sondern ehre sie, denn ist sie geschwunden, läßt sie sich kaum durch etwas Anderes ersetzen. So hoch wir Bildung und Wissen schätzen, so haben wir doch zu unsrem Schmerze oft genug Roheit und Gefühllosigkeit an sehr gebildeten und wiffensreichen Menschen beobachten müssen. Führen wir einige kleine Beispiele an. Vor Kurzem schrieb ein Mann aus einer Landstadt an uns: er habe auf seinem Hofe einen alten Apfelbaum stehen, der freilich nicht viel Früchte mehr trage; nun mache es ihm sein Gewerbe zum Bedürfniß eine größere Niederlage auf seinem Hofe zu bauen; dazu müsse er den Baum umhauen, wenn nicht die Niederlage viel zu klein werden sollte; aber er scheue sich Hand an den alten Fruchtbaum zu legen, da er glaube, daß dies religiös nicht erlaubt sei, und frage an, was er überhaupt in seinem Falle zu thun habe? Allerdings hat das Judenthum seine Fürsorge nicht bloß auf die Thiere, sondern auch auf die Pflanzenwelt ausgedehnt. In 5 Mos. 20, 19, 20. wird verboten in Feindesland die Fruchtbäume umzuhauen, selbst wenn sie zu Belagerungswerken verwendet werden sollen. Es war dies eins jener herrlichen Verbote, durch welche die Menschlichkeit auch gegen Feinde, auch mitten in den Leidenschaften des Krieges bewahrt werden sollte. Es war nur allzu sehr Kriegsgebrauch bis auf die neueste Zeiten, das Feindesland zu verwüsten, und dem Gegner für lange Zeilen empfindlichen Schaden zu bereiten. Dies sollte.von Israel aus nicht geschehen, und selbst im Kriege möglichst Schonung und Menschlichkeit beobachtet werden. Wenn man aber den Fruchtbaum in Feindesland schonen soll, um wie viel mehr im eigenen Lande, im eigenen Besitz! *) Ja, es ist sehr natürlich, daß der Besitz nützlicher Hausthiere und tragender Fruchtbäume ein gewisses seelisches Band, eine herzliche Zuneigung, ja eine gewisse Achtung vor den letzteren erwirkt. Solche Gefühle aber auf alle solche Thiere und Bäume auszudehnen, ist das Werk einer wahrhaft versittlichenden Religion. Wir riethen jenem Manne, den Baum möglichst versetzen zu lassen. Im anderen Falle konnte die Dringlichkeit seines Baues die Beseitigung des Baumes rechtfertigen. Dies erinnert uns an einen anderen Fall, der ebenfalls aus einer westphälischen Landstadt an uns herantrat. Ein bemittelter Mann, der uns als wohlwollend und wohlrhätig geschildert ward, richtete folgende Frage an uns: Er sei aus einem Dorfe gebürtig, wo eine Anzahl sehr armer Juden gewohnt, wozu seine Eltern auch gehörten. Sie feien so arm gewesen, daß sie nicht im Stande waren, auf ihrem kleinen Begräbnißplatze ihren Todten Leichensteine zu setzen. Jetzt, wo er wohlhabend geworden, sei es sein innigster Wunsch, seinen Eltern Leichensteine zu setzen; aber er fürchte, daß er dadurch die anderen Todren beschäme, die ohne Gedenksteine blieben; was er nun in diesem Zwiespalt thun solle? Wir bestärkten den Mann in dieser zarten Empfindung, obschon wir ihn aufmerksam machten, daß es dabei mehr um die Beschämung und innere Herzenskränkung der lebenden Hinterlassenen der anderen Todten handele -), als um die der letzteren. Wir erkundigten uns bei ihm, ob dieser Begräbnißplatz wohlverwahrt oder ossen sei, worauf er mittheilte, daß der kleine Friedhof ganz frei daliege und Menschen und Thieren zugänglich sei, wovon er Spuren genug trage. Wohlan, erwiderten wir, so lassen Sie auf Ihre Kosten um den Friedhof eine Mauer oder einen festen Zaun ziehen, und Sie werden die anderen Todten hierdurch so geschützt und geehrt haben, daß Sie ohne Bedenken Ihren Eltern einen Leichenstein setzen lassen können. Der Mann war sehr befriedigt von dieser Antwort, und ging hin und that darnach. Fügen wir noch einen dritten Fall hinzu, der uns von dem glaubwürdigsten Zeugen mitgetheilt worden, den wir aber vor längerer Zeit an einer anderen Stelle schon einmal erzählt haben. In Hamburg wohnten zwei arme Juden in Dachstuben nebeneinander, befreundeten sich und waren zu gegenseitigen Dienstleistungen immer bereit. Der eine, nennen wir ihn Hirsch, erhielt unerwartet eine Erbschaft von 10,000 M.-B. Sofort packte er 1000 M. als Armenzehnten (Maßen ein und schickte sie anonym an seinen Nachbar Bär per Post. Dieser, 1) Bgl. Nr. 57 unter den 365 Verboten. 2) Das jüdische Ritualgesetz nimmt auf die Gefühle der Hinterlastenen die sorgfältigste Rücksicht. Während es z. B. bestimmt, daß für den bewußten Selbstmörder die Trauergebränchc unterbleiben sollen, nimmt cs doch hiervon alle diejenigen aus, durch deren Unterlassung das Ehrgefühl der Lebenden verletzt würde. Ior. Dcab 3g5, l—3.