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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-10-12 · Heft 42 (12.10.1875) · p. Seite 685

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 42 (12.10.1875)
Date
1875-10-12
Page
Seite 685 (sequence 13)
Language
German
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685 Jahre Deutschland verwüstete, noch einige Male auch durch diesen Landstrich; aber doch nur kurze Zeit und ohne die gräßlichen Wirkungen der früheren Feldzüge auszuüben. Die Thaten unseres Me>r waren, wie unzählige Heldenthaten, die nicht von Großen und Herrschern vollbracht sind, völliger Vergessenheit anheim gefallen, wenn nicht Stahlmann selbst in edlem Gedenken der gegen ihn verübten Treue das Gedächtniß daran erhallen hätte, so daß wir ihrer in dem neuesten schwedischen Geschichtswerke über diese ruhmvolle Periode des skandinavischen Reiches, wenn auch flüchtig, erwähnt finden. 1<XLS dem Gerichtssaale. Wien, 28. September. (Preßproceß des „Vaterland".) Angeklagt erscheint Caspar Jnthal, verantwortlicher Revacteur des „Vaterland", wegen Preßdelicten wiederholt abgestrast. Der Anklage entnehmen wir: In Nr. 195 des „Vaterland" vom 16. Juli d. I. erschien ein Artikel, „Der Brünner Strike" überschrieben, in welchem die Arbeitseinstellung der Brünner Arbeiter besprochen und die Arbeiter gegen die Arbeitgeber aufgereizt wurden, indem sowohl dem Brünner Bürgermeister als den dortigen Fabrikanten der Vorwurf gemacht wurde, sie bedrückten die Arbeiter, um aus diese Art die Börsenverluste hereinzubringen. Es fehlt in dem Artikel nicht an ganz besonderen Kraftstellen, so heißt es: „Der aus dem Kleingewerbe hervorgegangene, ehedem moralische Mann muß verwildern und verpöbeln unter dieser von Juden und Judengenossen rc." Die Staatsanwaltschaft, welche in diesem Aufsatze den Thatbestand der Aufreizung gegen einzelne Claffen der Bevölkerung erblickte, erhob nach § 302 St.-G. die Anklage, und da ein Verfasser nicht genannt wurde, vielmehr der verantwortliche Redacteur Caspar Jnthal die Erklärung abgab, die Verantwortung auf sich zu nehmen, wurde er als Angeklagter vor die Jury gestellt. Der Angeklagte will in diesem Artikel nichts Anderes als einen wohlmeinenden Rathschlag für eine gütliche Beilegung des Conflictes erblicken und beruft sich auf Prof. Schaeffle, welcher die gleichen Ansichten in seinen Schriften über die englischen Arbeiterstrikes vertritt. Der Vertheidiger bemerkt in seinen Ausführungen, daß „Juden-Clique", Juden - Clique - Genossen" nicht etwa Ausfälle gegen die Juden seien, der Verfasser habe damit ausdrücken wollen, daß die liberale Partei in Oesterreich ihre vorzüglichen Genossen aus den Juden recrutire. Nachdem die Geschwornen, Obmann Herr Sensky, einstimmig die Schuldfrage bejaht hatten, erkannte der Gerichtshof den Angeklagten Caspar Jnthal für schuldig des Vergehens der Aufreizung nach § 302 St.-G. und verurtheilte ihn zu vier Monaten Arrest. Auch wurde für das „Vaterland" ein Cautionsverfall von 150 fl., weiter das Verbot der Weilerverbreitung des incriminirten Artikels und die Vernichtung der mit Beschlag belegten Exemplare ausgesprochen. (N. fr. Pr.) Vermischtes. In der Regensschaft Tripolis in Nordafrika wohnen ungefähr 25,000 jüdische Familien, in der Stadt selbst 5 bis 6000 Seelen. Sie erfreuen sich eines ziemlichen Wohlstandes. Auch hier herrscht die Unsitte, die Kinder schon im 15. bis 16. Lebensjahre zu verheirathen, selbstverständlich bevor diese ihre Zukunft sichern konnten. Sie werden in der Regentschaft ziemlich geachtet, jedoch zu keinem öffentlichem Amte zugelassen; einige Consuln haben jüdische Dragomars. In Tripolis wohnt auch eine Anzahl europäischer Judenfamilien, besonders Italiener. Bon den drei christlichen Schulen wird die eine italienische von ungefähr 30 jüdischen Kindern besucht. Die Armen der Gemeinde werden durch eine Auflage auf das Fleisch unterhalten. U il z e i g e n. Bei der hiesigen öffentlichen einklassigen Elementarschule ist die Stelle eines tüchtigen jüdischen Lehrers vom 1. Januar 1876 ab neu zu besetzen. Pensionsberecktigtes Gehalt beträgt 750 Mark und die persönliche Zulage 450 Mark. Bewerber, welche die Nachprüfung gut bestanden haben, wollen ihre Meldungen an den Unterzeichneten Vorsteher Guttentag, im October 1875. L. Cpsttein. Vacanst. In hiesiger Gemeinde ist die Stelle eines Elementarlehrers uud DorbeterS sofort zu besetzen. Gehalt 120V Mark nebst freier Wohnung. Geeignete Bewerber, welche auch deutsche Vorträge halten können, belieben sich unter Einsendung ihrer Zeugnisse baldigst zn wenden au Heinemann Hein, Hattingen a/d. Ruhr, Vorsteher, im October 7875.

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