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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-05-25 · Heft 22 (25.5.1875) · p. Seite 355

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 22 (25.5.1875)
Date
1875-05-25
Page
Seite 355 (sequence 13)
Language
German
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355 nehmen; er ist festumzäunt und würdig geordnet. Wie wir zu einem Gotteshause kamen. habe ich schon oben bemerkt. Wir stellten dasselbe ven Zwecken und Mitteln angemessen her, und zu Rosch haschanah 1873 wurde die Synagoge in einfacher Feier geweiht und dient seitdem jeden Sabbath und Festtag zu dem in strenger Ordnung abgehaltenen Gottesdienste. Da der Magistrat die übrigens schadhafte Orgel hatte wegnehmcn lassen, weil er ihrer anderweitig bedurfte, denken wir daran ein Harmonium anzusckaffen, auch wird an Festtagen gepredigt. Im gegenwärtigen Augenblicke zählt die Gemeinde 17 Mitglieder, wohingegen 14 Familien und außerdem einige junge Leute sich fern von ihr halten. Unser Religionslehrer hat 600 fl. Fixum und steht sich mit den Nebeneinkünften auf 1006 fl. jährlich. Ueberschlagen Sie die übrigen Bedürfnisse der Gemeinte und Sie werden die schweren Opfer ermessen können, die wir uns auserlegt haben. Wenn wir nur noch von Len zuziehenden Juden den Beitritt zu erwarten hätten. Der Eine aber will Beitritt zahlen, jedoch kein Eintrittsgeld, der Andere dieses, aber keinen Beitrag, der Dritte nur seine Kinder am Religionsunterricht theilnehmen lassen und dafür nur zahlen, der Vierte nur Antheil am Fried- Hose haben u. s. w. Diesen gegenüber bleiben wir aber fest und gewahren nur den vollen Eintritt in die Gemeinde. Roch ein Jahr und die freiwilligen Beiträge hören auf und die Einschätzung tritt statutenmäßig ein. Was lehrt nun wohl diese kleine Geschichte? Daß allerdings, auch wenn das so naturgemäße Princip der Gemeindezugehvrigkeit für diejenigen, welche sich zu einer Religion bekennen, und die daraus fließende Beitragspflicht beseitigt wird, der Bestand der jüdischen Gemeinden nicht aushören, wohl aber sehr erschwert und verkümmert wird. Das vorgeführte Beispiel lehrt, daß in den seltensten Fällen „religiöses Bedenken", sondern Religionslosigkeit, Geiz, persönlicher Hochmuth und Streitsucht am öftesten von der Gemeinde wird ausscheiden oder nicht eintreten lassen. Bald wird neben jeder Gemeinde eine zahlreiche Menge Gemeindeloser bestehen, die Zahl derer immerfort wachsen, welche jedem Gottesdienste siS entziehen und ihre Kinder religionslos aufwachsen lassen. Die der Gemeinde getreuen Mitglieder werden — und dies ist gewiß kein Förderungsmittel — unverhältnißmäßige Lasten zu tragen haben und unter diesem Drucke die Anstalten verkümmern. Der Eifer der Stifter von Gemeinden pflanzt sich nicht immer durch die folgenden Geschlechter fort, und was durch unermüdliche Anstrengung und Opfer errichtet worden, verfällt oft wieder nach kurzem Zeitraum. Für alles Dies, glaube ich, bietet die Geschichte unsrer Gemeinde einen praktischen Beleg. Für einen solchen bedarf es nicht immer großartiger Verhältnisse: ein kleiner Kristall zeigt dieselben Formen und Gesetze wie der umfangreichste. Vermischtes. In Preß bürg starb Sonntag, den 2. Mai, in einem Alter von über 100 Jahren, Frau S. Fr a n kfu rter, die Großmutter des Ritters Wilhelm von Frankfurter; dieselbe erfteute sich bis vor einigen Jahren einer vollkommenen Gesundheit. Eine Schaar von Enkeln und Urenkeln begleitete ihren Sarg. In Chakathurn gebar am 17. v. M. die Gattin des dortigen Lehrers an der israel. Gemeindeschule, I. Lußtgarten, drei Kinder, zwei Knaben und ein Mädchen. Die Kinder sind gesund und lebenskräftig und befinden fich sammt der Mutter den Umständen angemessen.?«!< Bekanntmachung. An der hiesigen jüdischen Schule ist die zweite Lehrerstelle mit einem Gehalte von 67 5 Mark und einer Mieths-Entschädigung von 75 Mark vacant und sofort zu besetzen. Bewerber um diese Stelle wollen ihre Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Bürgermeister schleunigst einreichen. Fordon, den 30. April 1875. Der Magistrat und jüdische Schulvorstand. Mylo, Bürgermeister. I-ebrlmFL-Kesned. Für mein Tuch-, Manufactur- und Movewaaren -^Geschäft suche ich zum 1. Juli e. einen mit guten Schulkenntnipen versehenen Lehrling. Blotho an der Weser, im Mai 1875. Moses Rüdenberg.! i g e n. 1800 Mark unter Umständen 2000 Mark Jahresgehalt nebst freier Wohnung, gewährt eine israelitische Gemeinde in Süddeusschland einem bei derselben anzustellenren j Lehrer und Borsanger,! welcher eine musikalische Bildung besitzt und einen Shnagogen- Chor zu leiten versteht. Nebenverdienste können bedeutend werden. Bewerber wollen die Zeugnisse über ihre Befähigung unter Mitteilung ihres Alters und Lebenslaufes, sowie ihrer Familienverhältnisse, an die Exped. dieser Zeitung unter lllüllre II. 100 srankirt einsenden. rtiur die hiefige israelitische Gemeinde wird zum 1. Qctober dieses Jahres ein Religionslehrer, Schächter und Vorbeter gesucht. Re steetauten wollen stch beim Vorstand gefälligst melden. Lübz in Mecklenburg.

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