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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-04-20 · Heft 17 (20.4.1875) · p. Seite 274

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 17 (20.4.1875)
Date
1875-04-20
Page
Seite 274 (sequence 12)
Language
German
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274 dieses Verständniß mir der Verbreitung der VerstandeSbilduug und der iu dieser liegenden Anschauungsweise erlischt, wird die symbolische Handlung bloße Form, die allerdings, weil sie doch immer eine religiöse ist, noch Wirkung thut, aber immer mehr nur zum Schein herabblaßt. Der Talmudismus nun nahm, nachdem die mosaische Symbolik erloschen war, seinerseits daS Symbolisiren aus, führte zu bestimmten Zwecken symbolische Handlungen ein. Doch dies ist der Unterschiev. Die mosaische Symbolik drückt bestimmte Gedanken wie von selbst aus, durch Formen, die dem damaligen Menschen von selbst verständlich waren; die talmudische machte symbolische Ceremonien, um einen Zweck zu erreichen. Das Symbol ist hier keine Handlung, sondern vertritt eine Handlung, sie ist eine Fiction, welche die Wirklichkeit vertreten soll. Hierhin gehören z. B. alle Erubin. Wenn es am Sabbath nur erlaubt ist, von seinem Aufemhaltsorte zweitausend Schritte zu gehen, nunmehr aber durch 211s ■pmnn, d. h. durch Niederlegung von Speisen innerhalb dieser Sabbathgrenze gestattet wird, noch zweitausend Schritte weilerzugehen — so ist dies die Fiction eines anderweitigen Aufenthaltsortes durch die Niederlegung von Speisen für zwei Mahlzeiten. Es ist eine symbolische Handlung nicht für einen Gedanken oder ein Gefühl, sondern zu einem Zwecke. Ebenso, wenn man durch Symbole die Erlaubniß am Festtag für den Sabbath zu lochen erhallen will, offene Orte für geschloffen zu erklären oder dgl., wobei selbstverständlich alles dies casuistisch genau durchgearbeitet wird. — Man sieht hieraus, wie verschieden die religiöse Anschauung und das religiöse Gefühl werden kann. Unsere Zeit sträubt sich gegen solche durch Fictionen herbeigeführte Erleichterungen und hält es für abergläubische Schwärmerei, welche sich damit befriedigt und sogar das Heil ganzer Ortschaften davon abhängig glaubt. Allerdings sind nicht alle vom Talmudismus eingeführte symbolische Handlungen von dieser Art. Wenn z. B. am Schluffe des Sabbaths durch das Anzünden und Verlöschen einer Kerze eingeleilet wird, daß dies zu thun nun wieder freisteht, so ist dies ein symbolischer Akt, der den angegebenen Gedanken angemeffen zum Ausdruck bringt. Außer der Absicht, auch hierfür, also für den Unterschied zwischen Sabbath und Woche in jedem Hause die Willkühr zu begrenzen, hat der Akt noch einen besonderen Zweck. Daß sich auch hieran der Aberglaube heftete, z. B. die Flüssigkeit, in welcher die Kerze verlöscht worden, gesund für die Augen sei, die man damit befeuchtet — dafür kann der Akt nichts, sondern die Zeit, die Alles mit ihrem abergläubischen Hange befleckte. Merkwürdig bleibt es immer, welch' zähes Leben übrigens der Aberglaube hat. Man ersieht dies z. B., wenn noch heute wohl nicht Biele eine Synagoge aufzuschließen wagen, ohne dreimal auf das Schloß geklopft zu haben. Die Empfindung, mit der ein religiöser Mensch eine leere Synagoge betritt, die in ihrer stillen Majestät einen noch tiesern Eindruck macht, als wenn sie mit Betenden gefüllt ist, diese ehrfurchtsvolle Scheu ist natürlich und um so mehr gerechtfertigt. Aber aus dieser Empfindung ist der Wahn gefloffen, daß in der Zeit, wo keine Menschen in der Synagoge sind, sich in ihr die Meßim, d. h. die todten Mitglieder der Gemeinde zum Gebet versammeln, und um diese rechtzeitig zu benachrichtigen, daß Menscheu eintreten wollten und sie sich daher zu entfernen hätten — darum das dreimalige Klopfen auf das Schloß der Thüre. Wie gesagt, Biele lächeln darüber, und werden es vorkommeuden Falles doch thun. (Schluß folgt.) Vermischtes. Wir erhalten aus Berlin folgende Zuschrift: Die „Wiener Medicinische Preffe" enthält in 9hr. 47 des Jahrganges 1873 einen Nachruf von vr. M. Rosenthal in Wien über den hochgeehrten Regierungsrath vr. Herm. Hieron. Beer, 0. Profeffor für geschichtl. Medicin u. Psychologie an der Wiener Universität. In diesem Nachruf berichtet Vr. Rosenthal: „H. Beer wurde am 13. September zu Trebitsch in Mähren geboren. Aus seiner ersten Knabenzeit erzählte er mir einst folgende interessante Episode. ES war im Jahre 1805, als Napoleon Oesterreich mit Krieg überzog. Marschall Davoust passirte mit einem Theil feines Corps die Stadt Trebitsch, welcher eine unerschwingliche Contribution auferlegt wurde. Die entsetzten Behörden wandten sich, um Reduction der enormen Kriegssteuer flehend, an den Marschall. Als dieser der an der Deputation theilnehmenden jüdischen Gemeindevorsteher und ihrer Thorarollen ansichtig wurde, überkam ihm eine innere Bewegung. „Ich bin Ihr Glaubensgenoffe, meine Herren", sprach Davoust gerührt, „und bin gern bereit. Ihnen und Ihren Mitbürgern die Leiden des Krieges erträglicher zu machen." Die Stadt Trebitsch kam diesmal mit einem großen Schreck und einer kleinen Contribution davon. Vielleicht scheint Ihnen diese interessante Notiz geeignet, dem Feuilleton der Allg. Ztg. d. Judenth. beigefügt zu werden. — Wir haben hierzu zu bemerken, daß der Vorgang im Allgemeinen richtig sein mag, die Schlußwendung jedoch jedenfalls einen Jrrthum enthält. Davoust war 1770 geboren und gehörte einer altadligen Familie an. Im Jahre 1780 wurde er in das kgl. Cadettenhaus ausgenommen, in welches nur Sprößlinge des Adels eintreten durften. Dies ist auch in biographie universelle nachgewiesen. Die jüdische Abstammung Davoust's ist also eines jener Mährchen, gegen welche wir so oft protestirt haben. Die Redaction.

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