Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 12 (16.3.1875)
- Date
- 1875-03-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung des Ju-enthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippen in Bonn. Derlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. Beilagen werden m i t 1 Mark 5 <> P s. pro Hundert d e r c cb n e t. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 vis 2'/^ Bogen. Preis Bierteltährig 3 Mark. Inserate werden mit 20 Pf. rüe die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Bnchbandlungen. Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehme» Bestellungen an. I 3n retactioneUcn Angelegenheiten wende man sich .in l>r. t\ Philippson in Bonn; binsichrlich des Bezugs und der ouicratean täsumriärtiifr’s Lnchhandlonq inroidsig. Znseralr, welche diS Donnerriag oingcben. finden inder daranffolzen. den -.'iunimer BerüSsichtignng. 39. Jahrgang, Leipzigs den 16. Mär; 18' JS? 12. Inhalt. Leitende Artikel: Die preußischen Gemeinden. — Die großen Gemeindei bericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Fürll', Änd der baliriiclieii Oesterreich-Ungarn: Wien, Tcplitz. — Frankreich: Paris. — Marckko: Aus Feuilleton: Das Pnrimjest in der guten, alten Zeit. — Vermischtes. 'in *tat aroßen Lrädren. — Vitcrarncficr Wochen- 1'T.iU. Königsberg i. Br., Ihcni, BreSlan. — - A ' i e n : Diuurna, Ans Persien. — «CeitcuDc CXtlifcf. Bonn, den io. Mär;. Die preußischen Gemeinden. Wir haben in Nummer lo diejenigen Gemeinden und Privaten, welche bisher ihre Petitionen gegen ein Gesetz nach der bekannten Resolution des AbgeordelenhauseS etwa blos an dieses und nicht an die Staatsregierung eingesandt haben, aufgefordert, dies baldmöglichst;u lhun. Unterdeß haben sich die Dinge etwas geändert. Durch königliche Orcre ist bestimm: worden, daß für jeden an den Landtag;n bringenden Gesetzentwurf zuvörderst die Grundsätze im Staatsministerium berathen und festgestellt, erst alsdann der Gesetzentwurf selbst im Resscrtministerium auSgearbeitet und er hierauf im Staatsministerium zur Genehmigung vorgelegr werden soll. Hierdurch ist auch der Gang, den der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse rer jüd. Gemeinden zu nehmen hat, in etwas verändert worden. Es ist für denselben von höchstem Interesse geworden, daß das Staatsministerium als solches Kennrniß von den Verhältnissen, Bedürfnissen und Wünschen der großen Mehrheit der preußischen Juden gewinne, namentlich von den Bermittlungsvorschläzen zu Gunsten etwaiger Minoritäten, welche die Gemeinden gemacht haben. Wir fordern deshalb alle Gemeinden und Privaten, welche ihre desfallsigen Gesuche bis jetzt nur an das Ressortministerium <des Cultus und des Innern) und nicht an daS Staatsministerium gerichtet hatten, dies jetzt ohne weitern Aufschub zu thun, und ihre Petition an das Staalsministeriuln gelangen zu lassen. Die großen Gemeinden in den großen Städten. II. Man würde sehr einseitig sein, wenn man Zweck und Wirkung der jüdischen Trrsgemeinde allein in dem Nutzen ihrer Peranstaltungen zum gemeinsamen Gebrauche für ibre Mitglieder finden wollte. Noch mehr tritt in ihr das Gefühl und Bewußtsein der Einheit in Bekennrniß, Abstammung und allgemeinen Lerhältnissen hervor für Alle. welche Juden ssud und sich als solche empfinden. Gerade dieses Gefühl und Bewußtsein, gerade das Verlangen, diesem zu genügen, dieses innerste Bedürfniß, das dem Einzelnen oft lange vor sich selbst verborgen ist, war in Amerika und Australien, wie am Kap der Guten Hoffnung das Motiv, welches die Auswanderer zur Bildung von jetzt zahllosen Gemeinden antrieb. Tie Trtsgemeinde ist die reale Verkörperung dieser Zusammengehörigkeit für alle diejenigen, welche sich eben an diesem einen Trte befinden, und von diesem Gesichtspunkte aus sollte es aller Trlen nur eine Ortsgemeinde geben, weil diese allein eine solche Verkörperung ist, jede Spaltung die Idee nur verkümmert, und Trennung das Gefühl der Einheit verdrängt und zur Ausschließung und Unduldsamkeit führt. Aus diesem Gesichtspunkte auch zerfallen uns die großen Gemeinden in den großen Städten in drei Kategorien. Tie