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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-02-09 · Heft 7 (9.2.1875) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 7 (9.2.1875)
Date
1875-02-09
Page
Seite 111 (sequence 13)
Language
German
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111 Englisch und Hebräisch und zeichnet sich bei der Leitung des Gottesdienstes durch Intelligenz, Kenntniß aller Formen, Gewandtheit und Präcision und durch eine schone klare Stimme aus. In einer amerikanischen Erziehungsanstalt will er sich noch weiter ausbilden. In der Agnescapelle, des Domes zu Köln befindet sich ein Altarbild, Vas als eine der höchsten Leistungen der älteren Kunst diesseits der Alpen betrachtet wird. Es ist das sogenannte Dombild des Meister Stephan von Köln. Sein Ursprung ist folgender: Der Rath von Köln hatte im Jahre 1425 die Juden vertrieben und ihre Synagoge der Erde gleich gemacht. Die Stätte erschien seinem Fanatismus ttotzbem noch immer als entweiht, und so beschloß man dort, nächst dem Kölner Ralhhause, eine Capelle zu erbauen, „damit, wie es in der Urkunde vom Jahre 1426 heißt, damit statt der Unehre und Schmähung, welche einst an dieser Stätte Gott dem Herrn und feiner zarten Mutter Maria bewiesen worden, ihnen jetzt alle Ehre und Andacht dargeboten werde." Für den Altar jener Capelle wurde dies große Bild mit zwei Flügeln gemalt und gehört jetzt zu den geschätztesten Kunstwerken des Domes. In den Berliner Zeitungen findet sich in diesen Tagen folgende Reclame: „Die Ruscheweyh-Concerte, welche jeden Dienstag Albend in der Urania (Leipziger Platz) stattfinben, bieten nicht nur in der Concertausführung, sondern auch in der Wahl des Programms immer etwas Gutes. Am nächsten Concerttage (den 19.» bringt das Programm außer anderen vortrefflichen Sachen auch eine Piöce ..Kol-Nidrei“, Gesang am Bersöhnungsfest von Rosenfeld, instrumentirt von Ruscheweyh, welch' letztere gewiß nicht allein für jüdische Glaubensgenossen Jntereffe haben wird." — Unsere Leser werden ausrufen: Welche Entheiligung, welcher Mißbrauch! wir stimmen diesem Ausrufe bei. Jndeß darf doch nicht übersehen werden, daß es hier keine Verspottung eines jüvisch-cultuellen Gebrauches, wie wir deren zu oft zu beklagen hatten, zu sein scheint, sondern eine ernsthafte Production, und da erscheinen denn evangelische und katholische Kirchengesänge in musikalischer Bearbeitung nicht selten in öffentlichen Concerten. Im Uebrigen gehören gerade die Synagogenmelodien des Versöhnungsabends zu den ergreifendsten und erhabendsten, welche irgend eine Kirchenmusik, ältere oder neuere, aufzuweisen hat, und wenn sie nicht absichtlich entstellt werden, können sie nur eine sehr bedeutende Wirkung Hervorbringen. Das Berliner Rathhaus wird jetzt von außen mit einer Reihe von Portrait-Medaillons geschmückt. Unter diesen befindet sich auch das Medaillon von Moses Mendelssohn. Zu verwundern ist, daß, während auch Felix Mendelssohn unter diesen Portraits einen Platz findet, Meyerbeer einen solchen nicht erhält, obschon er ein geborener Berliner ist, und manche Portraits angebracht werden, deren Originale ziemlich unbekannt sind. Meyerbeer würde sich vielleicht dadurch trösten, daß er in Paris desto mehr Anerkennung findet, so daß, außer anderen Theatern, auch das neue große Opernhaus an der Fronte seine Büste trägt und in der Vorhalle seine Statue ausgestellt ist. In Deutschland hat man sich gewöhnt, diesen Componisten über die Achsel anzusehen, während kein Opernrepertoire seine Kunstwerke entbehren kann. Nachtrag. St. Gallen, l.Febr. (Privatmitth.) Zur Sckächtfrage! Nachdem das Gesuch um Aufhebung des vom Gemeinderatb erlassenen Schachtverbols, wie schon berichtet, vom Regierungsrath abgewiesen worden, hat unser Gemeindevorstand unter vorläufiger Anmeldung einer Recurseingabe für Mitte dieses Monats den Schutz des Bundesrathes angerufen. Schon am darauffolgenden Tag erhielt derselbe folgendes Schreiben der Bundeskanzlei : Geehrte Herren! Auf Ihre Eingabe an den Bundesrath vom 25., womit Sie gegen die Schlußnahme der dortigen Regierung vom 20. gl. Mts., das Schächten betreffend, recurriren, haben wir Ihnen vorläufig zu eröffnen, daß die genannte Regierung eingeladen ist, den recurrirten Beschluß zu fuspenviren, bis vom Bunvesrathe in Sachen selbst ein Ensscheid gefaßt sein wird. Mir Hochachtung Im Namen der schweizer. Bundeskanzler Der Kanzler der Eidgenossenschaft Schieß. Wir glauben dies als ein günstiges Omen begrüßen und daraus schließen zu dürfen, daß gen. Bundesbehörve unsere Schächtangelegenheit in gerechter Würdigung ihres confessionellen, mit den Berfassungsartikeln über Glaubens- und Gewissensfreiheit in innigster Verbindung stehenden Moments nicht als Polizeisache der Willkür der einzelnen Cantone überlassen und sich auch nicht unbedingt der neuen Interpretation unserer Regierung anschließen möchte, wonach in dem vielgedeuieten N72 auch das — Bruneau'sche Schlachtinstrument mit inbegriffen sei. — Inzwischen haben wir sämmtliche Gemeinden der deutschen und französischen Schweiz zum Anschluß an die projectirte Collectiveingabe an den Bundesrath eingeladen. Hoffen wir, daß sie sich ohne Ausnahme zu einem gemeinschaftlichen Vorgehen entschließen und nicht erst — nach dem alten Sprichwort rrrr^'22 rr-ii2b m — den Zeitpunkt abwarten wollen, wo sie selbst von einem gleichen Verbot betroffen werden. — Die erste Beitrittserttärung erhalten wir soeben von der Gemeinde Bremgarten (Canton Aargau >, u. Porreniruy (Prunrrei > lCanton Bern.) Engelbert.

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