Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1875)
- Date
- 1875-02-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Zeitung -es Iudenlhums. Em unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diel« Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 bi» 2>/, Bogen. Preis Bierteljährig :< 'Liark. Inserate werden mit 2V Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Bnchbandlnngen. Postämter und ZeitungS -Expeditione» nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner I>r. Ludwig Philipplon in Bonn. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen «naelegenheiten ende man sich an vr. £. vhiliposau in jonn; biufichtlich de» Bezug» und der Inserate au «aumgSrtner', LuchbaudlnninSeipzig. Inserate, welche bi» vonner,- finden in der raraufsolgen» Berücksichtigung. Beilagen werden mit l Mark t»» Pf. pro Hundert berechnet. 39. Jahrgang. Leipzig, den 9. Februar 1875. J\? 7. Zuhall. Leitende Artikel: Hütet Euch vor jedem Ausschließungsgelüste'. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bon der Saale, Aus Kurhessen, Coblenz, Leobfchütz, Breslau. — Oesterreich-Ungarn: Krakau, Pest. — Frankrei ch: Paris. - Schweiz: Bon der Aar. — Feuilleton: Correspondenz: Schrimm. — Aus der Reiscmappe von l>r. H. Zirndorf, Seminardir. (Forts.) — BermischteS. — Nachtrag: Sr. Gallen. £eIfceitde CLxhjkd. Bonn, den Februar. Hütet Euch vor jedem Äusschließrmgs-elüste! Cs war bis jetzt ein nicht hoch genug zu schätzender Vorzug im neuern Juventhume, daß innerhalb der Gemeinden die Gewissensfreiheit in vollstem Maße geübt ward. Denn unter Gewissensfreiheit ist nicht blos zu verstehen, daß auf keiner religiösen Ueberzeugung, auf keinem dieser gemäßen Verhalten irgend ein äußerlicher Nachtheil oder Zwang lastet, sondern auch daß keine Art von geistlicher Censur Darüber waltet. In den jüdischen Gemeinden konnte Zeder, der ihr angehörte, die Orthodoxie bis zur äußersten Grenze treiben, ohne irgend einen Vorzug dafür in Anspruch nehmen zu dürfen, oder von Andersgesinnten einer Mißachtung ausgesetzt zu sein. Es durfte aber ebenso ein Anderer es mit den religiösen Ceremonien und der satzungsgemäßen Lebensweise halten, wie er es für recht erachtete, Niemand hatte ihn dafür zur Verantwortung zu ziehen. Niemand ihm dafür ein Recht vorzuenthalten, das er als Mitglied der Gemeinde besaß; er zahlte seine Gemeindesteuer, seine Beiträge für die Vereine, die in der Gemeinde bestehen, und dafür harre er den Anspruch, sich aller Gemeindeeinrichtungen und Anstalten zu bedienen, und in allen Acten des Lebens, welche durch die Religion vermittelst der Gemeinde vollzogen werden, geschah ihm sein Reckt wie jedem Anderen. Dieser Vorzug, sagen wir, ist nicht hoch genug zu schätzen, ist nicht allein die Ehre ves Bekenntnisses, sondern auch eines der stärksten Bindemittel, ein Mittel der Erhaltung, wie es kein zweites giebt, eine Bürgschaft des Bestandes. Wahren wir es uns mit größter Vorsicht und Entschiedenheit'. Habet wohl Acht, Glaubensgenoffen, daß es Euch nicht entrissen und nicht abgeschwindelt werde. Es ist durchaus falsch, wenn man behauptet, es sei eine Schwäche der Religion, es Jedermann freizulassen, von ihren bestehenden Formen zu hallen, soviel er wolle, von ihren tradirten Vorschriften zu erfüllen, soweit sie ihm recht scheinen; die Religion müsie mehr Stärke, mehr Festigkeit besitzen und ihre sichern Bedingungen stellen. Diese Stärke, diese Festigkeit ist nur ein Schein, hinter welchem sich die Schwäche verbirgt. Es liegt darin das Selbstbekenntnis daß diese Formen und Vorschriften an sich die Anziehungskraft aus die Gewissen verloren haben, und daß man diese für sie erzwingen wolle, indem man den ganzen Inhalt der Religion gleichsam als Trumpf auf sie einsetzt. Ein Bekenner des Judenthums, der in ceremonieller Beziehung der jetzt so zahlreichen Partei der laxen Observanz angehört, erweist durch seine Treue und Anhänglichkeit an der Religion, daß er aus ihr die ewigen Wahrheiten, die sie lehrt und verbürgt, schöpft und sie als seine heiligste Ueberzeugung hochhält. Will man nun als Bedingung für die Angehörigkeit dieser Religion die Uebung gewisser religiöser Ceremonien ausstellen, so will man für diese den Preis des ganzen religiösen Bekenntnisses einseyen: Dies ist eine Schwäche, keine Starke. Hierzu kommt zweierlei. Zuerst, daß es sehr schwierig, oder vielmehr ganz willkührlich sein würde, die Auswahl solcher als Bedingungen auszuftellenden > religiös-ceremoniellen Vorschriften zu treffen. Wer will sich