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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-12-20 · Heft 51 (20.12.1870) · p. Seite 1004

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 51 (20.12.1870)
Date
1870-12-20
Page
Seite 1004 (sequence 12)
Language
German
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1004 bei der legislativen Regelung des Verhältnisses der israelitischen Glaubensgenossenschaft zum Staate in Beachtung zu nehmen. Die wir übrigens mit huldigender Verehrung verharren Eines h. Abgeordnetenhauses unterchänige Diener. Aus Galizien, 4. Dec. Man schreibt der „N. Fr. Pr.": Die „Judenordnung" aus dem Jahre 1789 besagt in ihrem § 18, daß die Vorsteher der jüdischen Cultusgemeinden alle drei Jahre am 15. September gewählt werden sollen. In genauer Befolgung dieser Vorschrift wählten die israelitischen Gemeinden Galiziens 1867 ihre Vorsteher, und obwol hierauf die Decemberverfassung auch den Eingangs gedachten legislatorischen Bau vergangener Jahrhunderte in Schutt legte, fand man es erst jetzt an der Zeit, provisorisch regelnde Andeutungen zur Benehmungswissenschaft" herauszugeben. Nach der josephinischen Judenordnung durften nur Hausbesitzer das active Wahlrecht ausüben, während die passive Wahlfähigkeit Jenen zuerkannt war, die „ein eigenes Haus besitzen und sich auch über die Kenntniß des deutschen Schulunterrichtes (?) ausweisen können." Diese Bestimmungen fallen nun weg, und wer zur Bedeckung der Cultusauslagen Beiträge leistet, darf wählen und gewählt werden. Die aus der Wahlurne hervorgehenden Vorsteher haben künftighin als solche weder einen Eid noch ein Gelöbniß in die Hände der Behörden abzulegen, und beschränkt sich die Einflußnahme der Letzteren auf die Cultusgemeindewahlen lediglich auf das übliche Oberaufsichtsrccht. Die Absätze 7, 8, 9, 10, 11 und 12 des § 18 besagter Judenordnung sind demnach als aufgehoben zu betrachten. Gleichzeitig wird den Cultusgemeinden eröffnet, daß es ihnen fteisteht, unter Betheiligung aller Mitglieder diesbezügliche Statuten zu entwerfen, solche von der Statthalterei bestättgen zu lassen und dann die „provisorisch regelnden Andeutungen" außer Kraft zu setzen. In Folge dieses bedeMungsvollen Winkes herrscht derzeit in den größeren Cultusgemeindcn Galiziens eine Art „Statutenrummel", und obwol da die bereits ferttgen StatMen der Krakauer und Lemberger Judenschaft zum Muster vorliegen, können dennoch die diversen Comitss über die Principien nicht schlüssig werden. Krakau und Lemberg machten sich nämlich die Sache leicht, indem sie mit kleinen Abänderungen das so sehr verschriene Gemeindestatut copirten. Auf dem flachen Lande bietet jedoch dieser Vorgang hie und da ein Häkchen des Widerstandes, und was am meisten die Gemüther aufregt, ist die Wahlkörperfrage. Die Ultramontanen in Israel hingegen, welche, angekränkelt von der Bornirtheit Blässe, im starren Conservattsmus das ganze Heil suchen, stemmen sich auch bei dieser Gelegenheit gegen jedwede Neuerung und sehen im Umwerfen der josephinffchen Judenordnung eine flagrante Verletzung der Gebote Gottes! In den kleineren Orten, wo die jüdische Orthodoxie das Heft in Händen hat, ist und bleibt daher die angeregte Cultusgemeinde-Reform ein Ruf in die Wüste. Gleichzeittg mit den obigen „Andeutungen" wird den Cultusgemeinden bekannt gemacht, daß die ehemalige Institution der Kreisrabbiner als ausgehoben zu betrachten sei und daß die Regierung keinen Grund mehr habe, auf die Besetzung der vacanten Rabbinerposten zu dringen. Jede Gemeinde müsse jedoch einen Localrabbiner haben. Das ist freilich nicht viel Logik. Frankreich. Paris, 20. Nov. Ein Decret des Cultusminifteriums verordnet, daß in allen Kirchen und Synagogen Sammelbüchsen zum Besten der ftanzösischen Kriegsgefangenen in Deutschland aufgestellt werden. Südamerika. Buenos Ayres, im October. (I. C.) Die Zahl der Juden in dieser Stadt beträgt 506, meistens Deutsche. Dies ist ein merkwürdiger Anwachs der jüdischen Bevölkerung, da noch vor einigen Jahren nicht mehr als 50 hier lebten. Einige von ihnen bekleiden einflußreiche Stellungen. Eine der ersten Buchdruckereien in der Stadt ist die von Gebr. Bornheim, deren schöne und elegante Ausgaben allgemein bewundert werden. Herr Jsaac Levi ist der Chef einer der bedeutendsten Handelsfirmen. Der Banquier Emil Hard, der einen sehr großen Einfluß besitzt, steht zu dem Präsidenten der Republik in sehr freundschaftlichen Beziehungen. An Sabbath und Festtagen

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