Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1870)
- Date
- 1870-12-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226744-3226795--28988-3302864- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
34. Jahrgang. Allgemeine SV. Zeitung des Zudeuthums. Ein ««parteiisches Organ fi»r alles jüdische Interesse. HerauSgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 13. December 1870. Diese Zeitung erscheint wöcheullick einmal Dienstag», m 2 bi» 2'/, Bogen. Preis de» Jahrgangs 1 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Bierteljährig 1 Tblr. Inserat! werden mit 1 '/* Ngr. für die Petitzeile oder deren Rau» berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und ZeituugS-Exyeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt-Spedition für beide Letztere hat sich da» Königl. Sachs. Haupt-ZcitungS-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel r Die Aussichten.!V. — Die Lebre des JudenthumS von der göttlichen Vergeltung. I. — Sammlung für die durch den Krieg verunglückten Israeliten in Straßbnrg, Metz und Landgemeinden des Elsaß und Lothringens. — Lite rar. W o chen bericht: Berlin, Bonn. Zeitrl»Hs«achrichte»: Deutschland: Berlin, Königsberg, Hannover, Bonn. — Oesterr.-ungarische Monarchie: Wien, Altofen, Debrecsin. — Frankreich: Paris. — Ztalien: Aus Oberitalien. — Nordamerika: New-Bork. F«»Meto»-Berlage r Der taube Soldat. «Fortsetzung). — Leitende Artikel. - Bonn, 4. December. Die Aussichten. IV. Mit Ausnahme Rußlands und der Donauländer lassen uns für die gesetzliche Bürgschaft der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gleichberechtigung die Staaten Europas nichts zu wünschen übrig. In Verfassungen oder Gesetzen ist dieselbe klar und unbedingt ausgesprochen, und wir können leicht dem schwedischen Gesetze als eine kleine Marotte Nachsehen, daß es keinen Inden zum Minister gestatten will. Freilich haben wir hinlänglich empfunden, daß solche BerfaffungSbestimmungen durch die Mißgunst der Vermattung mannigfach in ihrer Wirksamkeit vereitelt werden können; und wir werden deshalb nach glücklicher Beendigung des Krieges gerade ebenso wachsam sein, unsre Rechte vertheidigen und was uns durch Chicane und willkürliche Auslegung noch vorbehatten wird, erkämpfen müssen, wie vorher. Der gegenwärtige Krieg hat unsre Stellung hierin nicht verändern können. Während, wenn wir hier von den deutschen, resp. preußischen Juden sprechen, die Kriege 1864 und 1866 nach fünfzigjährigem Frieden Juden und Christen in gleichem Kampf und Blutvergießen vereinigt sahen und hiermit dem Rechtsgefühl des Voltes die Gleichheit der Pflichten und der Rechte prägnant vor die Augen führten, so daß diese Gleichberechtigung dem Bewußtsein als eine unbedingte Rechtsfordernng, allen noch bestandenen Vorurtheilen gegenüber, klar wurde: kann nunmehr der sich abspielende Krieg hierin nichts mehr hinzufügen. Das Gesetz des norddeutschen Bundes über diese vollständige Gleichberechtigung war denn auch die Frucht dieser abermaligen Erfahrung, die feit 1815 verdunkelt worden war. Wenn die Waffenbrüderschaft 1870 die nationale Einigung nunmehr herbeisührte, so hatte jene 1866 die confessionelle zur Folge gehabt. Wenn nun in einigen deutschen Staaten noch das richterliche Amt, in Preußen das Lehrfach den Juden beschrankt wird, so kann dies als verfassungswidrig auf die Dauer nicht bestehen bleiben. Nach dieser ganzen Seite hin haben wir also nichts mehr zu erwirken, sondern nur für Aufrechterhaltung und Vervollständigung zu wirken. Was hätten wir dann aber noch von „Aussichten" zu sprechen? Daß es hier noch Stoff genug giebt, werden wir