Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 47 (22.11.1870)
- Date
- 1870-11-22
- Page
- Seite 918 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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918 Welches sein persönliches Schicksal auch fein möge, jedenfalls bewahrt er einen unbefleckten Ruf. Die Leser Ihres Blattes mögen wirklich den Bericht über den algerischen Erbproceß, in welchem Cremieux und Jules Favre plaidirten, noch einmal Nachlesen (Feuilleton Nr. 36, 37), im Kleinen spiegelt sich so oft Großes, im Theile das Ganze. Die Art, wie Jules Favre mit advocatorischen Kniffen gegen das mosaische Gesetz auftrat, charakterisirt den Mann mit seinen jetzigen proclamatorischen und diplomatischen Rundschreiben voll« ständig. Großer Pathos von Moral und Sentimentalität überfließend, und dahinter rabuliftische Verdrehung der Wahrheit! — Wenn ich Etwas aus dem und über den Elsaß schreibe, so mag ich dies immer noch aus Frankreich datiren, bevor die Annexion von allen Seiten anerkannt ist. Der Krieg macht sich uns in Elsaß und Lothringen noch immer so überaus hart fühlbar, und, soviel die deutschen Behörden sich auch bemühen, die Lasten zu erleichtern, sind diese doch so drückend und die Aussichten in die nächste Zukunft so düster, daß das Verlangen nach Frieden allgemein ist und mit wenigen Ausnahmen, selbst um die Trennung von Frankreich. Welche unendlichen Bürden werden auch die nächsten Jahre für Alle, die dem französischen Staate angehören, bringen, und wo ist der Faden zu erschauen, der dort aus dem Labyrinthe der inneren Zustände herausleiten könnte! Was nun die staatlichen Verhältnisse der Juden in den zu annettirenden Provinzen betrifft, so zweifelt man nicht, daß sie in ihren Rechten erhalten bleiben, da ja das norddeutsche Bundesgesetz die bürgerliche Gleichstellung aller Confessionen bestimmt und selbst in Preußen nur noch das Lehrfach bei seinen bisherigen Beschränkungen festhält. Aber auch das scheint mir staatsrechtlich zweifellos, daß die bisherige Bestreitung der jüdischen Eultuskosten aus Staatsmitteln in derselben Weise verbleiben müsse, wie sie vom französischen Gesetze festgestellt ist. Selbst durch ein neues Gesetz könnten die bisherigen Cultusbeamten ihrer Gehälter nicht enthoben werden, da die Anstellung derselben eine lebenslängliche war und von Seiten des Staates geschehen ist. Es sind dies also Verpflichtungen des Staates, welche rechtlich auf die Gemeinden nicht übertragen werden können, da diese sie nicht eingegangen. Ob späterhin durch ein Gesetz die Consistorialverfaffung ausgehoben werde, muß allerdings dahingestellt bleiben. Daß die elsässischen Gemeinden furchtbar gelitten und eine große Zahl Familien verarmt sind, brauche ich nicht zu sagen. Gott gebe, daß der Friede einen baldigen und energischen Aufschwung der Industrie mit sich bringe, um die Wunden mit der Zeit heilen zu können. Anzeigen. Ein geprüfter Religionslehrer, Borbeter u. Schächter findet zum 1. Mai 1871, bei der Synagogengemeinde zu Beelitz bei Potsdam, Engagement, befähigte B:- Werber, verheirathet, belieben sich portofrei mit der Angabe ihrer Verhältnisse und Änreichung ihrer Atteste u. Qualificativn bei dem Unterzeichneten zu melden. Da> Einkommen betragt jährlich 170 bis 180 Thaler. _H Marens, Vorsteher. Die hiesige Lehrer- und Schächterstelle ist von sogleich oder spätestens vom 1. April 1871 zu besetzen. Einkommen 450—500 Thaler. Gutstadt, d. 15. November 1870. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Vacairz Ich suche zum sofortigen Antritt einen unverheiratheten Hauslehrer der im Stande ist, Kinder für die mittleren Gymnasialklaffen vorzuberetten. Gehalt bei steier Station 150 Thaler. Restectireude haben sich au Unterzeichneten zu melden und ihre Zeugnisse beizufügen. _Louis Jaeubowskr in Kurnik. Für die hiesige Synagogengemeinde wird zum 1. April 1871 ein Cantor, Schächter und Religionslehrer mit einem jährlichen Einkommen von circa 500 Thlrn. gesucht. Befähigte Bewerber wollen sich bald bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Der Borftaud der Syuag-Gemeiude Labes: _Abel Abraham._ Die bei uns vacant werdende Stelle eines Cantors und Religionslehrers soll möglichst nächsten Januar wieder besetzt werden. Lehrerqualification und musikalische Bildung sind erforderlich. Fixes Gehalt 500 Thlr. Elementarunterricht wird anheim gegeben, Zeit u. Local dazu sind frei. Anerbietungen sind an den Unterzeichneten zu richten. Elberfeld, den 15. Nov. 1870. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. In der Specialgemeiude Bergheim, an der Erst, ist bis zum 1. Januar 1871 die Lehrer- und Cantorstelle, mit einem Gehalte bis 300 Thaler, zu besetzen. Qualificirte Bewerber wollen sich baldigst beim Unterzeichneten melden. Der Borstand deö Kreises Bergheim: A. Cohen.