Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 45 (8.11.1870)
- Date
- 1870-11-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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31 JahrgMj,. Allgemeille JW 45 Zeitung -es Zudeuthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. HerauSgegebeu von Rabbiner vr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 8. November 1870. .-.nnt wochentlr» einmal Dienstags, tn 2 bis 2*/* Bozen. Preis des Jahrgangs I Thlr. .halbjährig 2 Thlr. Biertcljährig I Thlr. mit I'/, Ngr. für dre Pentzeste oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen. Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestel- —cu u; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich das König!. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende ArtLkel r Der jüdische Gottesdienst im Felde. — Aufforderung;u UnterMtzungen für die verunglückten Israeliten in Straßburg und Metz. — Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Bonn, Hannover, Saarlouis, Erfurt.— Oesterreichischungarische Monarchie: Wien, Lemberg. — Frankreich: Aus Frankreich. — Italien: Floren;, Aus Oberitalien. — Schweden: Norrköping. — Rußland: Aus Rußland. Feuilleton-Beilage: Gebete wahrend des Krieges. XVII. — Der taube Soldat. — Curiosum. Leitend e Artikel. Bonn, 30. October. Der jüdische Gottesdienst im Felde. Hinsichtlich der Anstellung jüdischer Feldgeistlichen in den deutschen Heeren konnte stets die Bedürfnißfrage von theoretischer Seite einfach beantwortet werden: so gut, wie die katholischen und evangelischen Soldaten der gottesdienstlichen und seelsorgerifchen Fürsorge bedürfen, ebenso auch die jüdischen; hält es daher die Militarorganisation für nothwendig, katholische und evangelische Feldgeistliche anzustellen und für den resp. Gottesdienst Anordnungen zu treffen, so laßt sich kein Grund absehen, warum der Staat nicht dieselbe Einrichtung den Soldaten jüdischen Glaubens schuldig ist. Wenn man bisher dieses Motiv von jüdischer Seite nicht nachdrücklich genug geltend gemacht hat, so geschah es wohl, weil man überzeugt ist, daß die preußische und andere deutsche Staatsregierungen den Forderungen des Judenthums aus theoretischen Gründen allein zu genügen nicht gesonnen sind. Das Princip, das Judenthum zu ignoriren und ihm von Staats Seiten jede Förderung zu versagen, hat sich thatsächlich zu oft herausgestellt. Allerdings müffen wir hiervon mehrere deutsche Staaten ausnehmen. Aber die Versagung jeder Unterstützung aus Staatsmitteln nicht blos für den jüdischen Cultus, sondern auch für das jüdische Schulwesen, die Behandlung des letzteren und besonders des Religionsunterrichtes in Preußen geben hinlänglich Zeugniß hierfür. So lange deshalb die Anstellung jüdischer Feldgeistlichen und die Einrichtung jüdischen Gottesdienstes insbesondere von Rabbinen oder Vorstehern der Cultuszemeinden gefordert wurde, war man abschlägigen Bescheides gewiß, und erhielt solchen auch; noch dazu, da dann auch bei den Liberalen, also bei der Mehrheit im Abgeordnetenhause, der Einwurf, daß hierin nur ein klerikales Verlangen liege, erhoben wurde. Der Umstand nun, daß dies Mal die hohen jüdischen Feiertage mitten in die Kriegszeit fielen, wie dies 1864 und 1866, also für die deutschen Heere seit den Freiheitskriegen nicht der Fall war, hat die Bedürfnißfrage auch von der realen Seite entschieden beantwortet. Daß jüdische Soldaten selbst das Verlangen nach einem Gottesdienste an diesen Tagen stellten und um die Vermittelung für die Erlaubniß dazu bei den Truppencommandos nachsuchten, spricht so unzweifelhaft für das Bedürfniß, daß hierauf gestützt die Forderung nach Befriedigung auf's Nachdrücklichste gestellt werden kann. Wir haben die Daten in Händen, daß dies keine vereinzelte Sehnsucht