Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 42 (18.10.1870)
- Date
- 1870-10-18
- Page
- Seite 836 (sequence 21)
- Language
- German
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836 er gereist war, Nacheilen. Der leutselige Monarch empfängt huldvoll die Abgesandten, hört aufmerksam ihre Vorstellung an und ist nicht wenig entrüstet ob der Gewaltthatigkeit, die man sich in einer Stadt seines Reiches, den Juden gegenüber, hat zu Schulden kommen lassen. Die dem Könige vorgetragene Bitte geht dahin, mit seiner Macht zu bewirken, daß der Gegenstand der Anklage, unter welcher die Häupter der Pofener Judengemeinde eingekerkert und mit dem Tode bedroht seien, strengstens untersucht, und daß — in jedem Falle — die übrige jüdische Bevölkerung der Stadt und des Landes vor weitern Uebergriffen der Geistlichkeit und des von ihr fanatisirten Volkes geschützt würde. — Wladislaw verspricht Gewährung. Allein die von ihm sofort nach Posen abgefertigten Eilboten kommen leider „zu spat". — Was sie hier antreffen, ist — zu ihrem nicht geringen Schrecken — die rauchende Asche des Scheiterhaufens, auf welchem die vierzehn jüdischen Märtyrer, gegen welche Flammengluth und Hundeswuth zugleich war losgelassen worden, so eben ihren Geist angehaucht hatten. — Wie aber ging's fortan den übrigen Juden? Nun, den königlichen Befehl, „sie zu schützen," sieht man allerdings von den Behörden respectiren, —doch nur von den weltlichen, während die klerikale Macht und Alles, was unmittelbar unter deren Einfluß steht, — das Landvolk namentlich, — nach wie vor in jedweder Beziehung, nicht anders als judenseindlich sich beurkundet. Die Folge hiervon ist, daß die Juden, welche in den geistlichen Städten und Dörfern wohnen, dieselben — mit Preisgeöung so mancher Güter und Besitzthümer — nach und nach verlassen, um in solche Ortschaften zu ziehen, welche unter königlichem, oder wenigstens unter adeligem Patronate stehen. Diejenigen', welche auf dem platten Lande und in den Klosterstädteu Zurückbleiben, erleiden Druck und Verfolgung bis zum Jahre 1434, wo endlich Wladislaw VI.') zur Regierung kommt, — ein Jagiellone, der es Ernst meint mit der Beschützung der Juden gegen die Gehässigkeiten des gemeinen Volkes, und der auch energisch genug ist, um dem, was er will und anstrebt, die rechte Geltung zu verschaffen. — Unter diesem Könige ward auch der Proceß wieder ausgenommen, den unter seinem Vorgänger schon die Pofener Judenschaft zu führen angefangen hatte, — der Prozeß nämlich wegen des geistlichen Justizmordes, welcher anno 1399 (wie wir oben gesehen) an ihrem Rabbiner und ihren 13 Gemeinde-Aeltesten verübt worden war, so wie wegen der furchtbaren Gelderpreffuugen rc., die hiermit obendrein noch verbunden gewesen. Dieser merkwürdige Proceß hat — von seiner Er- ') Bei Manchen „WladiSlaw Hl.," was nach dem in vor. Anm. Angegebenen leicht zu erklären. Neuerung an — noch volle 120 Jahre') gedauert und erst im October 1554 seinen Abschluß darin gefunden, daß die Juden von Posen zu einem für sie sehr ungünstigen, — ja, schimpflichen — Vergleiche sich verstehen mußten. — In letzterem nahm nämlich die posen'sche Judengemeinde die harte Verpflichtung auf sich, von nun an alle Jahr zum Frohnleichnamsfeste nicht bloß eine Geldbuße von 800 poln. Gulden (gleich 1331/3 Thalern);n zahlen, sondern auch noch 3 Vorsteher zu designiren, welche, — mit Ketten und schwarzen Messern versehen, sowie eine große Tafel tragend, auf der die Geschichte der drei Hostien abconterfeirt war, — an der Spitze der Procession einherschreiten mußten.") — Diese Schmach haben die Juden Posens nicht weniger denn 170 Jahre lang erdulden müssen. Erst am 25. September 1724 ward sie von ihrem Nacken abgewälzt und ihnen dafür die viel leichtere Last aufgebürdet, alljährlich zum Frohnleichnamstage dem Dominicanerkloster 4 Gegenstände, nämlich: Schießpulver, Baumöl, Wachs und geschmolzenen Talg — von jedem 1 bis 2 Stein — unentgeltlich zur Verfügung zu stellen?- Noch ein halbes Jahrhundert verging, und auch diese Contribution ward aufgehoben. Es geschah dies nämlich 1774 durch die sogenannte Liquidations-Commission, welche „zur Regulirung des Schuldenwesens der pofener Judengemeinde" von Seiten des polnischen Reichstages schon lange vorher eingesetzt worden war?) Das Commissions-Decret vom gedachten Jahre verordnete ausdrücklich, daß die Juden der Stadt Posen „wegen des großen Betrages ihren Schulden" von der Lieferung der Gegenstände, die sie bisher jedes Jahr zur Frohnleichnams-Procession verabfolgen mußten, fürderhin gänzlich befreit sein sollten?, ') Wenn da und dort (j. B. auch bei PerleS» „2" Jahre" gesagt ist, so kann dies nur auf einem leichten Berschen beruhen. ') Die gedachte Geldsumme anlangend, so ist sie;ur Hälfte als iog._Sacrificiuin (Opfer) und zur Hälfte dafür gezahlt worden, daß die designirten 3 Männer gegen jeden Angriff sicher gestellt seien. s) Nach Perles (der hier auf ein, im Posener Grodgericht vorhanden gewesenes, Dokument sich bezieht) ist die grd. Berpftichtung jüdischerseits „dem Prior des Carmeliter - Convents gegenüber" eingegangen worden.;) Diese Einsetzung muß jedenfalls schon über drei Jahr zehnte vorher stattgefunden haben, da auf dem Actenstück, worauf hie und da hrngewiesen wird, unter dem Titel: „Acte liquid. synagogae Fosn. contra creditores“ die Jahreszahl 1744 angegeben. 5) Die hier gedachten Schulden (an die Carmeliter zu zahlen) sollen übrigens nur 79,333 p.G. <13222' s Tblr.) betragen haben und von der qu. Commission noch dazu auf 65,536 p. G. (10924'/, Thlr.» reducirt worden sein. (Perles.) (Schluß folgt.) Berlag von Banmgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur ö*. H. Loge.