Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 34 (23.8.1870)
- Date
- 1870-08-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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34. Jahrgmg. Allgemeine _34. Zeitung des ZudcnthumS. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Leipzig, den 23. August 1870. Diese Zeitung erscheint wötbentlich einmal Dienstag», in 2 Li» 2'/, Boqe». Preis de» Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig l Thlr. Inserat: werken mit I '/2 Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und ZertungS.Expeditionen nehme» Bestellungen an; der Hanpt-ExPedilion für beide Letztere hat sich das Königt. Sachs. Haupt-ZeitungS-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel; Völkerrechtliche Grundsätze. — Das mosaisch - talmudische Kriegsrecht. HL — Der Krieg am Sabbath. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Bochum — O est erreichisch - ungarische Monarchie: Wien, Pest. — Frankreich: Paris. Feuilleton-Beilage r Gebete wahrend des Krieges. IV. u. V. — Die Juden im altdeutschen Fastnachtspiel. — Curiosum. Leitende Artikel. Bonn, 8. August. Völkerrechtliche Grundsätze. In der Aufgabe, welche sich dieses Blatt unter anderen gestellt hat, die Fortschritte der Humanität und des Rechtes, dieser Verwirklichung der Religion, zu beobachten und auch seinerseits zu verfechten, können wir uns folgender Betrachtung nicht entziehen. Die jüngst geschehenen Enthüllungen über die Verhandlungen, in welche das französische Cabinet mit dem preußischen wiederholt eingetreten und deren Preis Belgien, Luxemburg, das linke Rheinuser und die Westschweiz für Frankreich, das ganze Deutschland für Preußen sein sollten, haben uns den Abgrund offen gelegt, an deffen Rande Europa noch immer steht, die Grundsätze, welche in der Politik noch immer möglich sind. Es ist nicht unsre Sache, zu untersuchen, wer der Urheber dieser finsteren Entwürfe gewesen, und wie weit sich der andere Theil darauf eingelaffen — obschon die Thatsachen sehr klar sprechen — für uns ist es genug, daß sie sehr ernstlich gemeint waren, immer wiederholt wurden, schließlich zu dem gegenwärtigen Kriege führten, und im Falle des glücklichen Ausgangs für die französischen Waffen mehr oder weniger zur Verwirklichung kämen. Dies ist hinlänglich Aufforderung, um den so überaus wichtigen Gegenstand etwas näher zu beleuchten. Seit uralter Zeit bestanden einige völkerrechtliche Begriffe, welche allgemein von den Völkern und ihren Beherrschern im Kriege wie im Frieden beachtet wurden, freilich nicht ohne häufig auch verletzt zu werden, wie z. B. die Unverletzlichkeit von Gesandten und Friedensboten, die Heilighaltuvg geschloffener oft auch beschworener Verträge und Bündniffe. Je roher und stürmischer eine Zeit war, desto häufiger schritt man über diese internationalen Rechtsbegriffe hinweg. Der wirkliche Grundsatz, der geschichtlich zur Geltung kam, war: Das Recht geht so weit wie die Macht, und in der Politik gilt allein die List. Die allgemeine Anschauung sprach sich dahin aus, daß die Politik Nichts mit der Moral gemein habe. Diesem rohen Naturzustände gegenüber mußte sich mit jedem Schritte wahrer Cultur ein ganz anderes Bewußtsein herausbilden. Schon die Propheten sprachen es vielfach aus, daß auch die Völker und Staaten unter den Gesetzen der Sittlichkeit stehen, daß ihre Geschicke im großen Maßstabe von ihrem sittlichen Wesen abhängen, daß Aufgang und Niedergang ^der