Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-08-16 · Heft 33 (16.8.1870) · p. Seite 664

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 33 (16.8.1870)
Date
1870-08-16
Page
Seite 664 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3226744-3226778--28661-3302508
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

664 bald in Smyrna einzutreffen hoffen, im Ganzen vortrefflich. Im Uebrigen hat Herr Prof. Kiepert viele Ruinenstätten besucht, vollständige Plane davon ausgenommen, während sein Begleiter, der junge Langerhans, auch verschiedene Puncte photographirt hat. Die Reise hat schon jetzt eine Fülle neuer, interessanter Thatsachen gewonnen, die der topographischen Kenntniß Palästina's in bedeutsamer Weise förderlich sein werden. Vermischtes. In Badischen Blättern wird eine Mahnung an die Israeliten des Landes vor den Gaunereien der Bettler erlaffen. In der Strafkammer zu Mannheim wurden am Juni zwei jüdische Bettler abgeurtheilt. Der Bericht über diese lautet: „Es waren 1) der 18jährige Commis Isidor Katz aus Gleiwitz in Schlesien, der, schon früher wegen Bettelns bestraft, am 24. April mit einem angeblichen Zeugniß des israelitischen Gemeindevorstandes zu Gleiwitz betreten wurde, nach welchem er wegen Augenleidens seine Gymnasialstudien habe unterbrechen müffen und zu Verwandten nach Amerika wolle. Er hatte aus dieses Zeugniß hin eine Empfehlung des hessischen Oberlandrabbiners Dr. Landsberger und in hiesiger Stadt mehrere Unterstützungen erhalten. 2) Die 29 Jahre alte Henriette Gompers aus Arnheim, eine geborene Spitz aus Simmern, Ehefrau des berüchtigten Taschendiebs Abraham Gompers, welcher vom October 1865 bis Februar 1867 zu Bruchsal im Zuchthaus geseffen hat und jetzt in Diez als Züchtling ist. Henriette Gompers, Mutter von vier Kindern, lebte bis in die letzte Zeit in wilder Ehe mit dem Meerschaumhändler Jonas Eiben schütz aus Ungarn, welcher der Vater ihres jüngsten Kindes ist. Sie bettelte dahier Anfangs Mai mit einem angeblich von dem israelitischen Gemeindevorstand zu Burg ausgestellt ten und von dem (nicht bestehenden! Landrathsamt zu Burg beglaubigten Zeugniffe, wornach der Gatte der Henriette G ünzburg als Civilingenieur eine Reihe von Jahren zu Burg thätig war, vor einigen Monaten aber in Folge des stattgefundenen großen Eisenbahnunglücks, welches so viele Opfer zählte, leider sein Leben eingebüßt habe; die Gemeinde verliere in ihm eines ihrer rechtschaffensten Mitglieder und in jeder Beziehung geistig begabtesten Männer. Henriette Gompers suchte eine dahier verheirathete, aus Simmern gebürtige Frau auf, welche ihr noch auf ihre Jugenderinnerungen hin bestätigte , daß sie der Unterstützung würdig sei. Beide Zeugnisse rühren offenbar aus derselben Quelle, sie tragen das gleiche in rothem Lacke ausgeführte Siegel, bestehend aus einem Bierschild, sog. Davidsfchild, um welchen die Worte stehen „Israelitischer Gemeindevorstand". Der Gerichtshof verurtheilte beide Angeklagten zu je drei Atonalen geschärftem Kreisgefängniß, die Gompers überdies zur Landesverweisung, den Katz in Anwendung des Vertrags über die wechselseitige Rechtshilfe zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht. — Die israelitischen Gemeinden im Lande mögen auf diese nur auf ihren Geldbeutel abzielende Sorte von Gaunern ein strenges Augenmerk haben'." Im zweiten Bande der von uns bereits mehrfach erwähnten Essays von Max Müller, denen, beiläusig bemerkt, eine gar zu fühlbare Huldigung oder Nachgiebigkeit für englische Borurtheile und englische Anschauung nicht zur Zierde gereicht, spricht sich der Verfasser in einem längeren Aufsatze über das indische Kastenwesen gegen jede Einmischung der Regierung in daffelbe so wie in das Privatleben der Inder aus. Wohl recht. Da fährt er u. A. fort (S. 312): „Was das Privatleben der Eingeborenen betrifft, so würden die Missionäre und die Regierung nicht weise handeln, wenn sie sich plötzlich in ihre Heirathsvermittelungen, ihre Gastfreiheit, ihre Etiquette und ihre Präcedenzregeln mischen wollten. Was würde man in England sagen, wenn das Parlament nach Zulassung der Juden darauf bestehen wollte, daß Herr Newdegate Herrn Baron Rothschild die Hand reichen, oder die jüdischen Mitglieder zu seinen Mittagsgesellschaften einladen sollte? Wie würde es den feinen Inhaberinnen unserer Kirchstühle in ihren sauber geglätteten Muffelinkleidern gefallen, wenn die Bischöfe verlangen wollten, daß sie neben Männern in öligen Barchentjacken sitzen sollten?" — Newdegate ist bekanntlich der Führer der anglicanischen Pietisten und war der ausdauerndste Gegner gegen die Zulassung der Juden ins Parlament. Das Beispiel, welches hier Herr Max Müller anzuführen gut findet, zeugt aber von geringem Geschmack, und trifft wenig zu. Glaubt er wirklich, daß Newdegate als religiös politischer Gegner es schwer finden mußte, dem Baron Rothschild die Hand zu reichen oder einen Juden zur Mittagstafel einzuladen? Sollte dies aber der Fall sein, so mußte er hinzufügen: oder auch den Baron Rothschild zu zwingen, dem Lord Newdegate die dargebotene Rechte zu fassen, und jüdische Parlamentsmitglieder zu zwingen, an der Tafel des Lord Newdegate theilzunehmen. Denn viel mehr Veranlassung hatten die Juden, den Newdegate von sich zurückzuweisen, als umgekehrt. Noch geschmackloser ist es, jene Männer mit solchen „in öligen Barchentjacken" zu vergleichen, so wie überhaupt diese erbärmlichen Unterschiede in die Kirche zu verpflanzen. Verlag von Baumgärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.