Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1870)
- Date
- 1870-07-26
- Page
- Seite 602 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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602 Belgien. Brüssel, 15. Juli. (Privatmitth.) Allerdings ist die Untersagung der Blutprocession Seitens des Erzbischofs von Mecheln durch das Ministerium erwirkt worden, und zwar der bevorstehenden Wahlen wegen, aber warum? Da durch die Festlichkeiten viel Verkehr hier gewesen wäre, will man das Volk gegen die Liberalen aufbringen. Der Magistrat har deshalb 25,000 Frcs. für Festlichkeiten an den Kirmeßtagen votirt, um doch eine rechte Fremdenmenge anzulocken, und so das Volk zu befriedigen. R u m a n i e n. Bukarest, 9. Juli. Also auch diese Komödie wäre ordnungsmäßig abgespielt — nämlich die sogenannte „Geschwornen-Verhandlung" wegen der Judenkrawalle, die im April zu Tekutsch von den wackeren Patrioten ausgeführt wurden. Daß diese „Wackeren", fünfzig an der Zahl, natürlich noch mehr als unschuldig waren an den Mißhandlungen, an dem Berauben und Bestehlen der „Schidane" in Tekutsch — wer hätte dies bezweifeln können? Diese und noch patriotischere Fragen stellt ein Theil der Tagespresse von hier und aus der Provinz auf, von der Schlußverhandlung sprechend, die dieser Tage vor dem Galatzer Gescbwornenzerichte über die Tekutscher Vorfälle abgeführr wllrde. Vergebens harten die beiden Staatsanwälte die wirkliche Schuld der Angeklagten nachgewiesen und deren Verurteilung beantragt. Die Herren Ge'cbwovnen sprachen das Nichtschuldig aus und werden nun als Muster aller Rumänen hochgepriesen, gleichwie sie als „Vaterlands-Verräther" und „Entartete ihres Geschlechtes" gebrandmarkt worden wären, würden sie es gewagt haben, die Angreifer fremden Eigenrhums gegen Juden auch nur halbwegs schuldig;u finden. Jedes Rechtsgefühl muß 'empört sich abwenden von dieser Galatzer Komödie, wo der Gerechtigkeit abermals ein Fußtritt versetzt wurde, wie ein gewisser Theil unserer Patrioten dies schon öfters gethan har und es auch sicher noch öfters und stets kecker 'rhun wird. wenn Europa noch ferner ruhig zusieht, wie die liebe Justiz von den Herren Walachen mit Faustschlägen und Fußtritten tractirt wird. Anzeige«. Durch Einberufung unseres bisherigen Beamten zum Heere ist die Stelle eines Cantors u. Schächters, der zugleich den Hilfsunterricht in der Religion ertheilen kann, zu besetzen. Bewerber, die angenehm vorbeten und tüchtige Kenntnisie als 'rpi m'o besitzen, wollen ihre Meldungen mit beigelegten Zeugnissen schleunigst dem Unterzeichneten Vorstande überreichen. Das Einkommen betragt 400 Thaler. Bewerber russischer Nationalität sind ausgeschlossen. Reisekosten werden nicht vergütigt. Mewe, im Juli 1870. Der Borstand der Synagogen-Gemeinde. Zum 1. Octbr. cur. suchen wir l Lehrer mit einem Gehalt von Minimum 150 Thlr. bei gänzlich freier Station zu engagiren. — Unter Umständen kann der Gehalt bis 200 Thlr. erhöht werden. Quajificirte Bewerber ^wollen ihre Franco-Adressen uns baldigst zukommen lauen. Gelsenkirchen i/Westphalen, d. 20. Juli 1870. Der Vorstand: _L Weinberg._ Zum baldigen Antritt resp. zum l. September wird für die hiesige Gemeinde ein Lehrer, Vorbeter u. Schächter gesucht. Gehalt 300 Thlr. mit ca. 50 Thlrn. Nebeneinkünften. Unverheirathete Bewerber wollen ihre Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand franco einfenden. Rostock li/Mecklbg.j, im Juli 1870. _Hermann Bonheim_ Gesucht wird für eine russische Familie ein Hauslehrer Israelit) in gesetztem Mter. 400 Thaler. pr. anno. Logis, Kost rc. frei. Derselbe hat Unterricht im Deutschen, Französischen, Geschichte rc. zu ertheilen. Adressen sub 8. 6. >t. 5. befördert das Annoneeu- Bureau von Bernhard Freyer. Leipzig. Erledigte Hauptlehrerisselle an der israelitischen Schule zu Rendsburg. Mit dieser, durch Berufung des bisherigen Inhabers, vacant gewordene Stelle ist, nebft fteier Dienstwohnung, ein Gehalt von 4o0 Thlrn. pr. Crt. verbunden. Bewerber haben über ihre Kenntnisse in gewöhnlichen Schulwissenschaften. in der hebräischen Sprache, sowie über ihre Lehrgabe glaubwürdige Zeugnisse beizubringen und ohne desfällige Reifevergütung hier eine Probelektion zu bestehen. Da der Hauptlehrer in der Regel zugleich Geistlicher der Gemeinde sein soll, ist bei der Anstellung desselben auch das Gutachten des Herrn Oberrabbiners Ettlinger in Altona erforderlich. Bewerbungsgesuche sind bis zum 1. August 1870 portofrei einzusenden an das Schulcollegium der israel. Gemeinde zu Rendsburg.