Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 27 (5.7.1870)
- Date
- 1870-07-05
- Page
- Seite 542 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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542 pellation berichtet Treu, daß das Unternehmen an materiellen Schwierigkeiten gescheitert sei. Oppenheim i Marburg) stellt den Antrag, die Conferenz möge für unsere Schulen ein Religionsbuch ausarbeiten, welchem diejenigen Abschnitte aus dem -p->r *(nbo einverleibt werden, die speciell die Heiligung unseres Lebens , das Berhalten in der Synagoge rc. enthalten, und welches ferner die Unterscheidungslehre zwischen Judenthum und Christenthum genau und scharf bezeichne. In seiner ausführlichen Motivirung hält Antragsteller namentlich letzteren Punct für die jüd. Jugend unserer Zeit für unerläßlich, aber in keinem der vielen vorhandenen Religionsbücher genügend dargestellt. Die Versammlung, die den Ausführungen des Redners mit vielem Interesse folgte und sich an der Debatte lebhaft betheiligte, hielt die Grundidee für anstrebenswerth, ohne indessen einen bestimmten Beschluß zu fasten. Seminar - Director Dr. Kroner hatte in der Versammlung 'einen „Lehrplan der Elementar- und Seminar-Abtheilung der Marks-Haindorf'schen Stiftung" vertheilen lassen, eine Arbeit von pädagogischem Werthe, über welche später eingehend zu referiren, wir uns Vorbehalten. Bemerken wollen wir hier nur, daß das Ziel hoch gesteckt ist, und wenn dasselbe auch nur annähernd erreicht wird, wir dem MÜnstersschen Seminar zu seiner „Reorganisation" Glück wünschen können. Dem Unterrichte in der Anstalt konnten wir bedauerlicher Weise nicht beiwohnen, weil die Schulen wegen des dortherrschenden Scharlachfiebers geschlossen waren. Doch gewann Schreiber dieses durch Autopsie die Ueberzeugung, daß die Einrichtungen in jeder Beziehung zweckentsprechend und den Anforderungen der Jetztzeit gemäß sind. Ein beantragtes „Gutachten über die Frage: Ob die Bibel ganz oder im Auszuge den Elementarschülern in die Hände zu geben", wird einer folgenden Conferenz mitgetheilt werden. Desgleichen soll derselben die Fortsetzung des „Unterrichts im Hebräische», namentlich im Pentateuch" Vorbehalten bleiben. Die Anordnung der Tagesordnung für die nächste Conferenz wurde dem Vorstande überlasten. Als nächster Cvnferenzort wurde Bon» vorgeschlagen und angenommen, und wird die Zeit noch angegeben werden. In Veranlassung des berüchtigten „Offenen Sendschreibens" eines Dr. Pinner wurde beschlossen, eine Petition an das Abgeordnetenhaus und den Reichstag des Norddeutschen Bundes zu senden, des Inhalts „das Gesetz vom 23. Juli 1847 nicht, wie jenes Sendschreiben bezweckt, aufzuheben, bis andere, die Gemeinden und ihre Anstalten regelnde gesetzliche Bestimmungen erlassen seien. Die bloße Aufhebung des fragl. Gesetzes ohne ein anderes organisatorisches an seiner Stelle würde ein Unglück sein und unabsehbare, heillose Verwirrung in der Judenheit Preußens Hervorrufen, da die Gemeinden dem Zufall überlasten und sich auflösen würden. Das Pinner'sche Conglomerat von Beschimpfungen und Verleumdungen wurde für eine Schmach erklärt, das allgemein nur die höchste Indignation hervorgebracht habe. Eine gewählte Commission arbeitete sofort die Petition aus, welche von der Versammlung ohne Debatte angenommen wurde, und übernahm es der Vorstand der Gemeinde Münster bereitwilligst, das Schriftstück zu vervielfältigen und alle» Gemeinden Rheinlands und Weftphalcns zur Unterschrift resp. zur Beitrittserklärung einzusenden. Nunmehr folgte das warme und erhebende Schlußwort des Vorsitzenden, worauf Spier demselben den Dank der Versammlung aussprach, und .nachdem jener dem Schriftführer ebenfalls gedankt, wurde die Conferenz geschloffen. Herrmanns. tt $ e t gen. Für die hiesige Gemeinde wird zum 1. October dieses Jahres ein unverheiratheter Religionslehrer, Schächter und Borbeter gesucht. — Fixer Gehalt 275 Thlr. Accideuzien circa 7 5 Thlr. und freie Wohnung. Qualificirte Bewerber belieben sich baldigst an den Unterzeichneten Vorstand zu wenden. Greifswald, den 12. Juni 1870. D. Heymann. I. Kirschstein. Die Stelle eines Lehrers und Vorbeters mit 3o0 Thlrn. Gehalt wird in der hiesigen Gemeinde bis 1. Sept. d. I. vacant. Bewerber wollen sich gefälligst an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Geldern. B Franken.