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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-06-14 · Heft 24 (14.6.1870) · p. Seite 477

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 24 (14.6.1870)
Date
1870-06-14
Page
Seite 477 (sequence 9)
Language
German
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477 „Wir können nicht, wir wollen nicht wie Fremdlinge sein, die eine wohlgemeinte Gastfreiheit genießen, wir wollen Mitglieder einer und derselben Familie sein, um in brüderlicher Eintracht mit den übrigen Söhnen des Landes, nach Maß unserer Kräfte im Dienste des Vaterlandes zu arbeiten. „Und sollte es wohl dem Staate zu einem wirklichen Vortheile gereichen, daß geschiedene Meinungen in einigen Lehrsätzen Ungleichheit in bürgerlichen Rechten bedingen? „Muß nicht im Gcgcntheil ein solches Berhältniß nothwendig Hervorrufen Sonderung im Streben und in der Entwickelung, Zersplitterung der Thatkraft, während ein und derselbe Glaube an die höchsten Wahrheiten des Lebens, ein und dieselbe hohe Sittenlehre, Friede in den Ansichten, Verträglichkeit im Zusaunnenleben, Stärke im Zusammenhalten, im Kamps und Streit für ein gemeinsames Ziel gebietet? „Aus tiefer Ueberzeugung, bestärkt durch Erfahrungen aus andern Ländern, glauben Nur, daß die Zukunft eines Landes, seiner Entwickelung und seines Glückes in dem Niederreißen solcher Schranken beruht, die unnatürlich befunden werden; und in liebereinstimmung mit den Männern, welche diese Vorschläge geweckt und für sie gekämpft haben, halten wir dafür, daß auch für unser Vaterland die Zeit gekommen ist, volle Gleichstellung in den Rechten denen zu verleihen, welche bis setzt nur in den Pflichten vollkommen gleichgestellt waren. „Diese unsere innige Ueberzeugung von der Gerechtigkeit und Billigkeit der zur Entscheidung vorliegenden Grundgesetzvorschläge gebietet uns auch unwiderstehlich vor Ihnen, den Repräsentanten der Eommune, in welcher wir Wahlmänner sind, freimüthig diese unsere Wünsche auszusprechen, so daß Sie hierüber Zeugniß ablegcn und in Folge dessen vielleicht diese Reform befördern, die segensreich nicht blos für die an Zahl Wenigen, sondern sicher auch eines Tages für das ganze Vaterland sein wird. Stockholm, den 25. Januar 1S70. Im Namen der Wahlmänner innerhalb der mosaischen Gemeinde in Stockholm. 2. Levertin. Axel Lamm. Adolph Schück. Henrik Davidson. A. E. Valentin. Vorsteher der Gemeinde." (Schluß in nächster Nummer.» A n § e i g e rr. Sanifonssckule in Wolfcnbr'ittel. Die im vor. Jahre ausgeschriebene Stelle, soll erst Michaelis d. I. besetzt werden. Wir suchen einen durchgebildcten Lehrer, der im FrcmzöDchen u. Englischen gründlichen Unterricht ertheilen kann u. sich bei der Beaufsichtigung der Zöglinge zu betheiligen .hat. Ihm wird neben ganz freier Station (Wohnung, Kost, Wasche, Heizung,'Licht u. ärztl. Behandlung, ein mit 300 Thlrn. beginnender Gehalt, außerdem aber die Aussicht geboten, bei mehrjähriger Wirksamkeit seine Stellung dauernd zu begründen. — Meldungen mit Lebensschtlderung u. Zeugnissen sind dem Unter;, portofrei einzuseuden. Director. I>. PH. Ehrenberg. Die Synagogengemeinde Dornum «Dstfriesland, sucht zu sofortigem Antritte einen Lehrer, der zugleich das Amt eines Vorbeters und Schächters zu versehen hat, für ein Gehalt von 120 Thlrn. bei freier Kost, Wohnung, Feuerung und Licht. Meldungen unter Beilegung der Zeugnisse an den Vorsteher S5*. Spaafe. Ein Cantor-, Schächter und Lehrer kann aus lange Dauer vom k. September oder 1. Dctober d. I. ab die Stelle bei einem fixirten Gehalt von 2ot> Thlrn. und Nebenrevenüen übernehmen. Städel b/Schwirtz (Kr. Namslau», d. 3. Juni 1570. Der Synagogen-Borstand. Die hiesige Lehrer-, Cantoru. Schächterstelle soll sofort wieder besetzt werden. Gehalt 4oO ft. — freie Wohnung und Rebeneinkommen. Reftectanten wollen sich beim Unterzeichneten Borsteheramte melden. Dettensee, Amts Haigerloch in Hohenzollern, den 2. Juni 1570. _Israelitisches Borstcheramt._ Tie Stelle eines Eantors, Schächters und Religions lehrers mit einem Jahreseinkommen von ca. 450 Thlrn. ist in unserer Gemeinde sofort anderweitig zu besetzen. Dualificirte Bewerber, (welche wenn möglich auch die Befähigung haben, deutsche Borträge zu halten) wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse über ihren seitherigen Wirkungskreis schriftlich oder persönlich bei uns melden. Reisekosten werden nicht erstattet. Züllichau, dev 24. Mai 1570. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die israelitische Cultusgemeinde Luzern (Schweiz» ist im Falle auf 1. Januar 1571 einen Relig'ionslehrer, der zugleich das Schächteramt und die Cantorstelle versehen könnte, zu engagiren. Fixe Besoldung 7 00 srcs., nebst mindestens 300 srcs. Nebeneinkünften, wofür die Gemeinde garantirt. Bei zufriedener Führung des Amtes ist Aussicht auf größeres Salair. Gute Zeugnisse werden verlangt. Anmeldungen nimmt entgegen Mt. Groener in Luzern. 24

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