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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-05-17 · Heft 20 (17.5.1870) · p. Seite 408

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 20 (17.5.1870)
Date
1870-05-17
Page
Seite 408 (sequence 20)
Language
German
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408 talnmdischen Studien fort, besuchte aber nebenbei das Gymnasium und nach vollendeten Gymnasialstudien die Universität, an weicherer philosophische und juridische Collegien hörte. Nach abgelegten philosophischen Rigorosen wurde er zum Docwr der Philosophie promovirt, nachdem er schon vorher das Lehrerexamen für die ersten vier Gymnasialclasien gemacht hatte. Im Jahre 1831 wurde er zur Supplirung der Religionslehrerstelle für isr. Gymnasialschüler berufen. Trotzdem dieses Amt seine Zeit stark in Anspruch nahm, legte er dennoch bald daraus auch seine juridischen Rigorosen ab und wurde am 5. Mai 1833 zum Doctor der Rechte promovirt. Um diese Zeit erschien auch seine erste literarische Arbeit: „Ueber den Eid nach den Grundsätzen des jüdischen Kirchenrechts" «in Weiß Archiv für Kirchewecht, Gießen 1833). Im Jahre 1837 übernahm er auch den Religionsunterricht an der isr. deutschen Hauptschule, im Jahre 1842 wurden beide Lehrerstellen vereinigt und Wesiely definitiv für beide bestätigt. Im Jahre 184 8 gelang es ihm nach langem Streben die Bewilligung zu erhalten außerordentliche Vorträge über hebr. und rabbinische Sprache und Literatur an der Prager Universität halten zu dürfen. Während der Fortsetzung dieser Borträge kam das Jahr 1548. Die freiere Bewegung, die damals auch den Juden zu Thcil wurde, verwies ihn aus das eigentliche Feld seines Wirkens. Der dantalige Justizminister Sommaruga beauftragte ihn, die Rheinlande, Holland, Belgien und Frankreich zu bereisen, um das Gerichtswesen dieser Länder zu studiren. Wessely veröffentlichte seine Erfahrungen in Form von Reisebriefen, woraus er zu den Comitoberathnngen in Betreft der Neugestaltung der Gerichte zugezogen wurde. Im Jahre 1840 habilitirtc er sich als Privatdocent „Ueber das mündliche Verfahren bei Schwurgerichten," und erhielt die Erlaubniß zur Zulassung zur Criminalrichteramtspraxis beim Prager Criminalgerichte. Im selben Jahre machte er die Advocatenprüfung und wurde auch zum außerordentlichen Professor der hebr. und rabbinischen Sprache und Literatur ernannt. Im Jahre 1850 unterzog er sich der Richteramtsprüfung beim Oberlandesgerichte, 1851 wurde er außerordentlicher Professor des Strafrechts, 1854 Prüsungscommisiär bei der judiciellen Abtheilung der Staatsprüfungs-Commission, und endlich im Jahr 1858 Professor Ordinarius für Strafrecht an der Prager Universität, nachdem er früher schon das Amt als Religionslehrer niedergelegt. Im Jahre 1852 erschien von Wesiely „Ein Wort zur Reform des bisher in Oesterreich geltenden jüdischen Eherechtes;" außerdem veröffentlichte er in wissenschaftlichen Journalen sehr viele und gediegene Aufsätze und hinterläßt ein zum Drucke vorbereitetes Manuscript „Das Straftecht der Hebräer nach der sinaitischen Gesetzgebung." Diese wenigen Daten zeigen, daß Prof. Wesiely ein Leben voll „Prüfungen" verbracht, Fleiß, Ausdauer, Beharrlichkeit und Unermüdlichkeit wie selten Einer besesien, und daher schon aus diesem Grunde allein cs verdiene allen jungen Leuten, welche einem hohem Ziele zustreben, als leuchtendes Beispiel vorgeführt zu werden. Leider war es ihm nicht gegönnt die Früchte langjähriger Arbeit in Ruhe zu genießen und hat der Ausspruch unserer Alten 'im niica trab rspr: wieder einmal seine Bestätigung gesunden. Möge die Erde dem Verblichenen leicht sein. Stark. Vermischtes. Eine köstliche Unterredung wird von der „Pester Corresponden;" erzählt, nämlich: „Erzbischof Haynald hatte Audienz beim Papste; flehend beschwor er seinen Oberhirten, den unseligen Gedanken der päpstlichen Unfehlbarkeit aufzugeben. „Heiliger Vater, werfet nicht den Samen der Zwietracht in so viele bisher gläubige Gemüther, bedenket, welcher Hader, welcher Unfrieden über dieses neue Dogma schon bisher entstanden, bedenket, daß dasielbe zum Schisma führen kann." Mit seinem gewohnten milden Lächeln aber antwortete Pius IX.: „Eben um den Unfrieden, die Zwietracht der Gemuther zu beseitigen, ist das Dogma der Unfehlbarkeit nothwendig; sieh', mein Sohn, wo du hinblickst, findest du Hader und Zank unter den Menschen; es sind der Fragen so viele, über welche sie sich nicht einigen können; bis jetzt war Niemand da, der den Streit hätte schlichten, der durch seinen Ausspruch die zweifelhaften Fragen hätte entscheiden können; ist einmal die päpstliche Unfehlbarkeit anerkannt, so wird in allen brennend gewordenen Streitfragen der Nachfolger Petri sein unfehlbares Urtheil abgeben — und die Gemüther werden sich beruhigen, die Geister werden wisien, aus welcher Seite die Wahrheit sei." Erzbischof Haynald wußte natürlich aus diese Belehrung nichts zu antworten." Hier kann man wohl ausrufen: o sancta simplicitas'. Wären die sonstigen Kundgebungen, wie die bekannten Versluchungssätze, nicht, man könnte dieser Naivetät sich freuen und sie für harmlos halten. Als ob in Denen, welche einer Unfehlbarkeitserklärung wirklich ihren Glauben, nickt einen erheuchelten, zuwendeten, irgend ein Zweifel, eine Unruhe vorhanden wäre — oder als ob auf irgend Einen, der der römischen Dogmatik nicht vollständig ergeben ist, jene Erklärung irgend einen Einfluß zu üben vermöchte, es sei denn einen nur noch mehr abstoßenden'. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. D. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dp. H. Lotze.

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