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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-04-19 · Heft 16 (19.4.1870) · p. Seite 324

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 16 (19.4.1870)
Date
1870-04-19
Page
Seite 324 (sequence 20)
Language
German
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324 Der Besuch von Bethlehem bietet durchaus kein Interesse für uns. Bei Jerusalem wieder angelangt, machte der Kronprinz einen Ritt um ganz Jerusalem. Er kam „durch das Maghrebinerquartier und Hosch el BurLk (den Buräkhof konnte man sagen) zu dem Klageplatze der Juden. Dieser Theil der westlichen Tempelplatzmauer, etwas nördlich von der Aksa oder deren westlichen Anbauten, von der Stelle, da Mohammed auf dem Bur?>k ankam, ist sicherlich eins der auffallendsten und unbestrittensten Alterthümer Jerusalems, ein Stück ver alten Tempelmauer, wenigstens was die unteren Lagen mit den mächtigen geränderten Quadern betrifft. — Rührend ist der Anblick, wenn an Feiertagen die Juden, Jung und Alt, Mann und Weib, da ihre Klage um Jerusalem anstimmen, ihre Gebete durch Spalten und Löcher im Gefüge der unteren Steine hineinflüstern, um sie in verborgene Räume des Tempels gelangen zu lassen. Auch jetzt waren einige Rabbiner zugegen. Als der Kronprinz wünschte, von dieser Stätte etwas zum Andenken mitzunehmen, hämmerte sogleich Jemand an einem der Steinriesen herum, um ein Stück abzuschlagen; als der Schreiber dieses aber sich die Bemerkung erlaubte, daß das die Gefühle der anwesenden Juden sehr verletzen würde, befahl der Kronprinz sogleich, das Hämmern einzustellen und begnügte sich mit einigen Mauerpflänzchen." Am folgenden Tage fand die Rückreise nach Jafa statt. Das Attentat aus den Direktor Deutsch. Wir haben jüngst über das Attentat berichtet, welches ein Lehrer der israelitischen Taubstummenanstalt in Wien auf deren Director, den würdigen und verdienstvollen k. Rath Herrn I. Deutsch verübte. Die Gerichtsverhandlung fand am 9. April statt und wir geben, der Seltenheit und Eigenthümlichkeit des Falles wegen den ausführlichen Bericht hierüber. Vorsitzender: Landesgerichtsrath P i k h e r; öffentlicher Ankläger: Staatsanwatts- Substitut v. Wittmaun; Dertheidiger: Dr. Weissel jun. Auf der Anklagebank wegen Verbrechens der schweren Verletzung: Isaak Bardach, aus Lemberg gebürtig, 22 Jahre alt, ledig, Lehrer im israelitischen Taubstuuunen- Jnstitute. Der Anklage entnehmen wir: Am 18. Februar l. I. wurde dem Lehrer Bardach von dem Director Deutsch eine Rüge erthellt, weil Bardach ein Kiud mit einem Stäbchen so stark gezüchtigt hatte, daß dasselbe zerbrach. Director Deutsch äußerte sich dahin, daß er, wenn das noch einmal Vorkommen sollte, Bardach entlassen würde. Bardach hierüber entrüstet, meinte, er könne sogleich gehen, worauf Director Deutsch replicirte: „Sie sind entlassen", das Hausgesinde zusammenrief und diesem mittheilte, daß Bardach nicht mehr zur Anstalt gehöre unv auch nicht mehr in derselben belassen werden dürfe. Bardach machte nun die Einwendung, daß ihm nicht blos die Ausbezahlung des rückständigen Gehaltes, sondern auch eine Entschädigung der 14tägigen Kündigungsfrist gebühre und daß er aus Mangel an Subsistenzmitteln beanspruche, während der 14tägigen Kündigungsfrist die in der Anstalt benützte Naturalwohnung noch in Anspruch nehmen zu dürfen. Director Deutsch wies diese Ansprüche zurück. Bardach verblieb den Abend noch in der Anstalt. Er schrieb an den Director einen Brief, in welchem er seine früheren Ansprüche motivitte, und nachdem er bis zum Morgen des nächsten Tages kein Resultat erfahren hatte, andererseits der Hausbesorger ihm eröffnete, daß er, Bardach, in der Anstalt in Folge Auftrages des Directors nicht mehr geduldet werden könne, bemühte sich Bardach persönlich zu conferiren. Um 10 Uhr Vormittags trug er sein Anliegen vor, und nachdem er den gehofften Erfolg nicht fand, wurde er unwirrsch, schimpfte und stach endlich mit einem Taschenmesser auf den Direcwr ein. Wie die Erhebungen ergaben, drang das Messer durch den zugeknöpften Rock, durch Gilet und Hemd in die Beinhaut in der Gegend der rechten Brusthälfte, und Director Deutsch erhielt zwei Stichwunden, welche nach dem Gutachten der Aerzte als eine an und für sich leichte Verletzung und als mit einer Berufsstörung unter zwölf Tagen verbunden anzusehen wären, wenn nicht durch die Beschaffenheit des Instrumentes die Handlungsweise das Angeklagten im Sinne des Z. 155 Lit. a als eine schwere Verletzung anzusehen käme. Die Staatsanwaltschaft klagt daher Isaak Bardach dieses Verbrechens an. Der Präsident ermahnt den Angeklagten, sich mit Anstand und Mäßigung zu benehmen, und leitet sodann das Verhör mit demselben ein. Präs.: Was haben Sie für eine Vorbildung genoffen? — An ge kl.: Ich habe vier Realclaffen und den Präparandencurs absolvirt, habe früher Privatunterricht ertheilt und bin 1869 im October in das Taubstummen - Institut als Lehrer eingetreten. — Präs.: Was hatten Sie für Bezüge? — Angekl.: Ich be^og jährlich 400 fl., und als Entschädigung für den Dienst als Nacht-Jnspector hatte ich auch fteie Wohnung im Haufe. — Präs.: Sie haben den Bortrag der Anklage gehört, und ich lade Sie uun ein, den Vorgang vom 19. Februar d. I. der Wahrheit entsprechend dem Gerichtshöfe mitzutheAe». . (Schluß folgt.) Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. — Druck von I. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Dr. H. Lotze.

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