Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1870)
- Date
- 1870-04-12
- Page
- [Seite] (sequence 28)
- Language
- German
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Aus diesem erhellet nun, daß Herrn Rabb. Kassels Plaidoyer für Ger Toschab auf falschen Prämiffen beruht und halachisch jetzt ein Ger Toschab nicht angenommen werden darf. Aber selbst wenn es halachisch erlaubt wäre, sollte man diesem Gedanken nicht Raum geben. Das Christenthum hatte bei seinem Entstehen mit dem Judenthum nicht ganz brechen wollen. Paulus hatte zuerst Heiden ausgenommen, ohne sie zur Beachtung des mosaischen Gesetzezu verpflichten, wozu ihm nachträglich die andern Apostel erst nach langem, harten Kampfe beipflichteten. So entwickelten sich im Schoße der Kirche die Gruppirungen von Judenchristen, solche die verpflichtet waren, das mosaische Gesetz zu beachten, und Heidenchristen, die von der Beachtung des mosaischen Gesetzes dispenfirt waren, bis endlich die aufgenommenen Heiden die Mehrzahl bildeten und das mosaische Gesetz gänzlich in die Brüche ging. Es braucht nun nur der Grundsatz aufgestellt zu werden, daß ein Ger Toschab als wirklicher Jude zu betrachten fei, und wir haben auch bald eine solche Classification: Juden und Christenjuden, bis endlich die Mehrzahl Inden ohne Jndenthum sein werden. LeugLfelder Rabiner. Druck von I. B. Hirschjeld in Leipzig.