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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-15 · Heft 11 (15.3.1870) · p. Seite 212

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 11 (15.3.1870)
Date
1870-03-15
Page
Seite 212 (sequence 12)
Language
German
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212 Holland. Amsterdam, im Febr. «Privatmitth.) Godefroi hat ein Mandat für die zweite Kammer nicht wieder angenommen; sein Neffe, Herr Affer, der von den Liberalen als Candidat aufgestellt wurde, unterlag, und so sind die Juden zur Zeit durch keinen ihrer Glaubensbrüder im Parlament vertreten, was seit einem halben Jahrhundert nicht der Kall war. Schweiz. Aus dem Aargau, im März. lPrivatmitth.) Die Eidgenossenschaft will mit Rußland einen Handelsvertrag abschließen. Eine interessante Frage bietet sich hier dar, welche bereits von der Presse besprochen zu werden beginnt. Bei der bekannten, höchst stiefmütterlich bedachten Stellung, welche die Juden in Rußland einnehmen, dürfte die Schweiz diesem Staate gegenüber in eine ähnliche Lage kommen, wie vor einigen Jahren mehrere Staaten der Schweiz gegenüber, als sie beim Abschluß von Handelsverträgen mit letzterer die Gleichstellung aller ihrer Staatsangehörigen ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses forderten. Wenn es nun Rußland ernstlich um einen Handelsvertrag mit der Schweiz zu thun ist, so wird es sich fragen, was diese für ihre jüdischen Angehörigen in Rußland thun soll oder thun kann. Wird die kleine Schweiz dem großen Czarenreiche gegenüber kraft der sich immer siegreicher über Europa verbreitenden Ideen der Frecheil und Gleichberechtigung Aller, ohne Rücksicht auf religiöses Bekenntniß, eine ähnliche Stellung einnehmen können, wie damals Frankreich und Holland gegenüber der Schweiz? Wird sie die Emancipation der russischen Juden zu verlangen wagen, oder wird sie wenigstens so viel durchzusetzen suchen, daß die schweizerischen Juden in Rußland den nichtjüdischen russischen Bürger gleichgestellt werden. Es steht zu erwarten, daß der „Cultur-Berein der Israeliten in der Schweiz" frühzeitig genug diese Frage erwägen und die geeigneten Schritte thun werde. Serbien. Semli«, 24. Februar. Laut Verordnung der Regentschaft Serbiens und in Gemäßheit des Ministerial- Rescriptes des Kriegsministers vom 7. Februar werden künftighin die s e r b i s ch e n I u d e n zum Militärdienste im stehenden Heere und in der Nationalgarde herangezogen. Diese Verordnung wurde seitens der jüdischen Bevölkerung mit großer Freude ausgenommen. Rußland. Petersburg. Eine Verordnung des Organisations-Comit«s vom 18. Februar trifft Bestimmungen über die Betheiligung der Juden an der ländlichen Gemeindeverwaltung im Königreiche Polen. Danach sind Juden zu den Vogt-, Schöppen - und Schulzenämtern wählbar in denjenigen Gemeinden, resp. Ortschaften, deren Bevölkerung ausschließlich aus Juden besteht. Außerdem wird ihnen das Recht der Wählbarkeit zum Schöppenamte in denjenigen Gemeinden verliehen, deren Bevölkerung mindestens zum dritten Theile jüdisch ist. Die in Function tretenden jüdischen Gemeindebeamten haben ihren Amtseid nach einer von der Regierung vorgeschriebenen Formel abzuleisten. Anzeige«. Israelitische Lehrerstelle. Nachdem der Lehrer Rhein zu Zirkenich gestorben ist, soll die israelitische Religionslehrerstelle für die Gemeinden Kruft und Zirkenich anderweit besetzt werden. Mit derselben ist ein Einkommen von oa. 180 Thlrn. verbunden. Qualificirte, geprüfte Bewerber wollen ihre Gesuche bis zum 25. Mär; o. an den Unterzeichneten Vorstand einreichen. Reisekosten, bei persönlichen Bewerbungen werden keine gewährt. Zirkenich bei Andernach, d. 23. Febr. 1870. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Andernach. Jacob Kaufmann.

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