Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1870)
- Date
- 1870-03-08
- Page
- Seite 189 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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189 Jahres 1869 dreiunddreißig neu ausgenommen. Nach Abgang der den statutarischen Bestimmungen gemäß ausgeschiedenen 30 Schützlinge verblieben mit Ende 1869 noch 137 Waisen. Die Zahl der unterstützenden Mitglieder hat sich im abgelaufenen Jahre um 40 mit einer Bcitragsleistung von 273 fl. vermehrt. Die laufenden Einnahmen betrugen 15,820 fl. 48 kr., die Ausgaben 11,752 fl. 71 kr., das Vercinsvcrmögen 76,270 fl. Endlich sind im abgelaufenen Jahre außer den Liebesgaben in den Bethäusern noch andere namhafte Spenden und Legate dem Vereine zugcwcndet worden. Pest, 20. Febr. (Privatmitth.) Fast wäre Ungarn schon jetzt den Staaten zuzuzählen, welche freisinnig genug sind, die Talente eines Israeliten selbst auf einem Minister Posten zu benutzen. Der hiesige Abgeordnete Wayrmann war für das Handelsministerium in Aussicht genommen. Aber ist man in Pest voran, ist man es in Wien weniger. In der kaiserlichen Hofburg ein Jude als Minister, sei es auch nur als ungarischer, das ist zu viel. Also. Jndeß für uns, denen es nie an den Personen, stets an der Sache liegt, ist es genug, daß man auf einen Israeliten reflectirte. und daß ein solcher überhaupt Minister werden kann. Donaufürsten thüm er. Bukarest, 18. Jan. Das in diesen Tagen vom Minister des Innern Cogalniceano an die Präfecten erlassene Rundschreiben zur weiteren Vertreibung der Juden vom Lande lautet in Uebersetzung des vom Echo Danubien mitgetheilten Originals folgendermaßen. Wir wollen nur die Bemerkung voraufschicken, daß aus diesem Schreiben selbst hervorgeht, wie die Ortsbehörden mit dieser Vertreibung durchaus nicht einverstanden sind und sie möglichst illusorisch machen. Diese Ortsbehörden aber müssen doch wohl besser wissen, ob ihnen diese Juden schädlich oder nützlich seien. Der Minister muß immer wiederholt die Ausführung befehlen, mit Revisionscommissionen drohen u. s. w. Es ist also abermals sonnenklar, daß die ganze Verfolgung von oben her angestellt und bei dem betheiligten Volke unbeliebt ist. Und ferner ersieht man wiederum, daß die Stimme Europas und die Mahnungen der Großmächte bei den rumänischen Machthabern erfolglos verhallen. Das Schreiben lautet: Herr Präfect! Nachdem dem Ministerium die Tabelle der Israeliten, welche Gastwirthe oder Accisen-Pächter in den Landgemeinden des Districtcs sind, welchen Sie verwalten, vorgelegt worden, habe ich Sie aufgefordert, die nöthigcn Maßregeln zu ergreifen, daß alle diejenigen , deren Eontracte am 23. April des lausenden Jahres abgelaufen, so wie auch diejenigen, welche verlängerte, aber nicht legalisirte Eontracte vorweisen, die Landgemeinden beim verflossenen St. Georgsfeste zu verlassen haben; gemäß den Circularbefehlen, die schon so oft erneuert worden, haben sie nicht mehr das Recht eines festen Wohnortes, und besonders können sie weder Gastwirthe noch Accisen-Pächter dort sein. Nachdem Sie diese Ordres einmal erhalten, glaube ich, Herr Präfect, daß sie nicht gezögert, sie genau zum festgesetzten Zeitpunkte zur Ausführung zu bringen. Jetzt naht ein zweiter Termin, das nächste St. Demetrius-Fest, und eine andere Anzahl Gastwirthe und Accisen-Pächter müssen die Landgemeinden verlassen. Die Namen und Zahl dieser sind in beifolgender Tabelle aufgeführt. In dieser Tabelle ist die kleine Anzahl derjenigen bezeichnet, deren legalisirte Eontracte bis zu einem späteren Termin laufen, und die deshalb bis zum Ablauf ihrer Eontracte in den Landgemeinden bleiben können. Durch diese Tabelle können Sie und ich später constatiren, ob die früheren Verordnungen pünktlich und richtig von den Gemeindebehörden ausgeführt worden. Damit Sie sich davon überzeugen, fordere ich Sie, Herr Präfect, vor Allem auf, daß Sie in den Revisionen, welche Sie in den Gemeinden mit Hülfe der beifolgenden Tabelle vornehmen werden, persönlich feststellen, ob außer den Israeliten, deren Eontracte abgelausen sind, noch andere ohne legale Verträge und folglich ohne Existenzrnittel in den Dörfern wohnen. Diese letzteren hat die Regierung, nach bestimmt gegebenen früheren Verordnungen, das Recht, für seit lange und besonders seit dem 23. April für ausgetrieben anzunehmen. — So werden Sie denn, im Falle daß Sie Individuen dieser Kategorie in den Gemeinden wohnhaft finden, 'einerseits ihnen gegenüber sofort die vorgeschriebenen Maßregeln treffen, andrer- 10