Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1870)
- Date
- 1870-03-08
- Page
- Seite 183 (sequence 3)
- Language
- German
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183 an, dies sei durchweg der Fall. Aber durch das ganze Document weht der Geist engherziger, russischer Büreaukratie, und nicht ein Hauch des liberalen Geistes der liberalsten aller Regierungen, nicht eine Spur des weitblickenden , hochherzigen Staatsmannes einer demokratischen Republik ist darin zu finden. Das Memorandum beginnt mit einer Schilderung der mercantilischen Lage der polnischen Provinzen zur Zeit, als dieselben von der russischen Regierung übernommen wurden. Die Juden, heißt es, bildeten dort die Mittelclaffen oder den Bürgerstand und monopolitisirten den Handel, und schließlich „in Folge ihrer Verstandesschärfe (8liLrpne88) und der Verschwendung ihrer Clienten wurden die Edelleute sowohl wie die Bauern ruinirt." Die in Paris ihre Reichthümer verschwendenden polnischen Adligen, die große Masse der von der russischen Regierung confiscirten Landgüter, so wie ferner der Wohlstand der Bauern in der gleichfalls ehemals polnischen und jetzt unter preußischer Verwaltung befindlichen Provinz Posen müßten freilich einen unbefangenen Natiovalökonomen veranlassen, die Ursachen des Verfalls der Agricultur treibenden Stände in Polen anderswo als in der „sbarpuess" der Juden zu suchen. Außerdem müßte die Frage sich aufdrängen, wohin denn die notorisch in Armuth und Elend lebenden polnischen Juden die von den Bauern und Edelleuten ausgesogenen Reichthümer verthan haben. Daß die Juden dort in Armuth leben, gesteht Herr Curtin selbst zu, indem er sagt: „Die Juden, welche unmittelbar an der Grenze leben, hatten wenig zu verlieren und machten guten Gewinn, indem sieWaaren in Rußland ein- und Conscribirte und Landesflüchtige aus Rußland hiuausschmuggelten." Hat der amerikanische Staatsmann hier gar kein Wort der Erklärung für die von dem Ackerbau ferngehalteneu, in jedem redlichen Gewinn durch hundertfache Beschränkungen und polizeiliche Plackereien gehemmten Juden, die wahrlich nicht zu ihrem Vergnügen den mit Lebensgefahr verbundenen Schmuggelhandel zu ihrem Geschäfte zu machen gezwungen waren? Hat der amerikanische Staatsmann gar kein Wort für die Mißregierung des Kaisers Nicolaus, welche das Königreich Polen (Poland proper) buchstäblich durch ihre Conscriptionen und Proscriptionen entvölkerte und finanziell ruinirte? Konnte der amerikanische Staatsmann gar nicht vermuthen, daß wo der Schmuggel ein einladendes Geschäft ist, die Vertreibung eines Theils der Bevölkerung von der Grenze keinen andern Erfolg haben könnte, als das Schmuggelmonopol in die Hände des andern Theiles hinüberzuspielen? Das aber war in der That die Folge der Nicolaus'schen Maßregel in Rußland. Der Bauer an der russisch-preußischen und russisch - österreichischen Grenze schmuggelte viel kecker als der Jude und lieferte der Grenzpolizei förmliche Schlachten. Während das Memorandum für Alles dies kein Wort bat, verweilt es mit vielem Behagen bei den großen „Erleichterungen", welche den im Jahre 1843 von den Grenzen vertriebenen Juden gewährt wurden. Es erwähnt diese Erleichterungen, um später darauf hinzuweisen, daß dieselben Erleichterungen auch den jetzt von der beßarabischen Grenze vertriebenen Juden gewährt werden. Es ist wohl der Mühe werth, sich diese in dem Munde eines amerikanischen Staatsmannes wie Ironie klingenden Erleichterungen anzusehen. 1. Die Juden hatten (und haben jetzt wieder) „das Recht (!) binnen einer bestimmten Frist ihre Häuser an den von ihnen zu verlassenden Plätzen zu verkaufen." — In der That, eine nicht hoch genug zu schätzende Gnade, wenn man bedenkt, daß den spanischen Juden bei ihrer Vertreibung im Jahre 1492 kaum drei Monate zum Verkauf ihrer Habe eingeräumt und in unserer modernen Zeit diese Frist auf ein Jahr, ja sogar für Steinhäuser auf vier Jahr ausgedehnt wurde! Hat Herr Lewin nicht recht, wenn er in seinem „duZsisw" behauptet, daß religiöse Verfolgungen für immer dahin sind? 2. Den aus ihren Wohnsitzen und ihrer Gewerbsthätigkeir Verjagten wurde «und wird jetzt wiederum) Steuerfreiheit auf fünf Jahre eingeräumt. — Wo Nichts ist, da hat der Kaiser sein Recht verloren, ist ein altes Sprichwort. 3. Die Vertriebenen hatten «und haben) das Recht, aus den Kronwaldungen Holz zum Aufbau neuer Wohnungen zu nehmen. — Jedermann weiß, daß man in Rußland nichts vom Staate rechtmäßig nehmen kann, ohne von einnehmenden Beamten auf die Finger geklopft zu werden. Wir können nicht anders als wiederholen, daß es im Munde eines fteien Amerikaners wie Ironie klingt, wenn er sagt: „Es muß bemerkt werden daß die durch dieses Gesetz (die Vertreibung der Juden von der beß- 10*