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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1870-03-01 · Heft 9 (1.3.1870) · p. Seite 180

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
34 (1870)
Issue
Heft 9 (1.3.1870)
Date
1870-03-01
Page
Seite 180 (sequence 20)
Language
German
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180 Vermischtes. In der „Cultur der Renaissance in Italien" sagt Burckhardt Seite 490: „Es giebt schwer zu deutende Contraste. Während z. B. an und für Kirchen rastlos gebaut, gemeißelt und gemalt wird, vernehmen wir aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts die bitterste Klage über Erschlaffung im Cultus und Vernachlässigung derselben Kirchen: Templa ruunt, passim sordent altaria, cultus paulalim divinus abit!*) Man kann nicht umhin, hier vieles Aehnliche mit den Zuständen im jüdischen Cultus der Gegenwart zu finden. _ Im 15. Jahrhundert spielten die Astrologie, Nekromantie, Magie u. dgl. eine große Rolle. Daß unter denen, welche mit diesen Künsten auf Geld und Ansehen speculirten, auch Juden waren, ersieht man aus der Comodie Ariost's vom Nekromanten, in welcher der Dichter zu feinem Helden einen der vielen aus Spanien vertriebenen Juden macht. Dieser kann mit feinen Geisterbeschwörungen den Tag verdunkeln und die Nacht erhellen, die Erde bewegen, sich unsichtbar machen, Menschen und Thiere verwandeln u. s. w. In unseren Tagen findet mau nicht selten Juden unter den Taschenspielern, Reitkünstlern und Seiltänzern. In der „Neuen fr. Pr." findet sich als eine Antwort auf die jüngst bekannt gewordenen 21 Verfluchungssätze, die dem Concil vorgelegt werden, folgendes Inserat: Herr Redacteur! Dem in Ihrem Abendblatte vom 4. d. veröffentlichten positiven Syllabus des 19. Jahrhunderts nach Christi Geburt erlaube ich mir einen solchen entgegenzusetzen aus dem 19. Jahrhundert vor Christi Geburt, wie folgt: 1. Wer Götzen macht und zur Anbetung aufstellt im Geheimen, sei verflucht. 2. Wer geringschätzt seinen Vater und seine Mutter, sei verflucht. 3. Wer die Grenze seines Nächsten verrückt, sei verflucht. 4. Wer irreführt einen Blinden auf dem Wege, sei verflucht. 5. Wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Wittwe beugt, sei verflucht. 6. bis 10. Wer Unzucht und Blutschande treibt, sei verflucht. 11. Wer seinen Nächsten heimlich erschlägt, sei verflucht. 12. Wer Bestechung nimmt, unschuldig Blut zu ver- *) BapL Mantuan. de sacris diebus L. V. gießen, sei verflucht — und das ganze Volk erwiderte darauf: Amen! Eines Commentars bedarf es nicht. Ihr ergebener verfluchter Abonnent.*) Der Buchhändler Joh. Alt in Frankfurt a.M. besitzt jetzt, wie die „Augsburger Allg. Ztg." mittheilt, zwei von einem Geschäftsfreund im Orient ihm zum Verkauf überlassene Thora-Rollen, welche sowohl in Ansehung ihres Fundorts als in Ansehung ihrer Beschaffenheit würdig sind die Aufmerksamkeit aller derer auf sich zu ziehen, die sich für die Geschichte der alttestamentlichen Textüberlieferung interessiren. Die eine dieser Rollen stammt aus der himjaritischen Königsstadt im Westen Südarabiens, welche in den alttestamentlichen Büchern Uzal genannt wird, seit der äthiopischen Occupation im 5. nachchristlichen Jahrhundert aber den Namen San'a führt. Der Schreibstoff dieser Rolle ist röthlich gebeiztes Schafleder. Die einzelnen mittels Sehnengarn verbundenen Felle enthalten je vier Columnen und jede Columne besteht, wie in dem berühmten Mustercodex des Maimonides, in der Regel aus 51 Zeilen. Das Ganze ist nicht etwa das Werk eines Schreibers, sondern aus wenigstens zehn verschiedenen Stücken zusammengesetzt, welche zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Händen geschrieben sind und ursprünglich Bestandtheile vollständiger gleichartiger Rollen gewesen zu sein scheinen. Eine Beischrift, die sich auf einem doppelt vorhandenen Stück des Leviticus findet, enthält die Angabe, daß Abu Ali Said diese Rolle zur Förderung seines Seelenheils gestiftet habe im Jahr 4818, d. i. 1058 unserer Zeitrechnung. Die zweite der in den Händen des Herrn Alt befindlichen Thora-Rollen stammt aus Hebron, der alten Abrahams-Stadt. Sie besteht aus Schafleder-Pergament, deffen Haarseite, um sie geeigneter zum Schreiben zu machen, mit einer Art Lack geglättet ist. Mit Ausnahme eines einzigen eingelegten Stücks von jüngerer Hand ist das Ganze das Werk eines Schreibers. Dennoch ist diese Rolle für die Entwicklungsgeschichte der Quadratschrift ungleich wichtiger als die südarabische. Die Buchstabenformen sind theilweise verschieden von den später üblich gewordenen, theilweise weichen sie nicht so deutlich von einander ab, wie es die spätere regelrechte Schreibung fordert. *) 5. B. Mos. 27, 15 ff. Berichtigung. Meseritz, 16. Febr. 1870. Ihre Notiz in der Feuilleton-Beilage zu Nr. 7, wonach die hiesige jüdische Schuljugend im Garnen 50 beträgt, bedarf der Berichtigung. Die Elementarschule zählt allein 80 Schüler und Schülerinnen; hierzu diejenigen gerechnet, welche das hiesige Gymnasium und andere Schulen besuchen, beläuft sich die Zahl der schulpflichtigen Kindern auf weit über hundert. Verlag von Damngärtner's Buchhandlung in Leipzig. — Druck von Z. B. Hirschfeld. Verantwortlicher Redakteur Di». H. Lotze.

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