Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 9 (1.3.1870)
- Date
- 1870-03-01
- Page
- Seite 167 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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167 will es versuchen, soweit mir über die einschlägigen Verhältnisse nähere Kenntniß geworden, in nachstehenden Zeilen Ihrem Wunsche zu entsprechen. Bereits seit dem Jahre 1518 wurde in der israel. Gemeinde Karlsruhe das Bedürfniß des Umbaues resp. der Erweiterung und besseren Einrichtung des Innern ver Synagoge lebhaft gefühlt und zu verschiedenen Zeiten von den jeweiligen Vorständen wiederholt zum Gegenstände eingehender Berathung und Beschlußfassung gemacht. Doch jeweils wurde die Ausführung des von dem Gemeindevorstande bereits beschlossenen Baues verschoben resp. vereitelt, weil man im Schooße der Gemeinde über die Art des Baues und über die in die umgebaute Synagoge einzuführende Form des Gottesdienstes nie zur gegenseitigen Verständigung gelangte. Im Jahre 1860, um die Vorgänge früherer Jahre im einzelnen zu übergehen, wurde die Frage des Synagogenbaues von dem neugewählten seiner Mehrheit nach dem religiösen Fortschritte huldigenden Synagogenrathe von Neuem in Behandlung, genommen und deren Erledigung in energischerer Weise als bis dahin betrieben. Der Synagogenrath ließ nach Beendigung seiner Vorarbeiten im Nov. 1862 eine gedruckte Ansprache an die Gemeinde unter deren Mitglieder vertheilen, in welcher derselbe auf das dringende Bedürfniß des Neubaues hinweist, die Art des Neubaues, die Größe des Kostenaufwandes dafür und die Art der Deckung desselben unter Mittheilung eines Bauplans und eines sich auf 60000 fl. belaufenden Kostenüberschlags in ausführlicher und gründlicher Weise bespricht. In einer bald darauf stattgehabten Gemeindeversammlung wurde sodann der Bau nach dem Vorschläge des Synagogenraths nach dem vorgelegten Plane durch eine schwache Mehrheit der Stimmen beschlossen. Gegen diesen Gemeinde-Beschluß legte eine Anzahl meist der orthodoxen Richtung angehörender Gemeindeglieder Verwahrung ein und erhob beim großh. Oberrathe und sodann beim großh. Ministerium des Innern Beschwerde, in Folge deren von letzterem der Gemeindebeschluß zwar als giltig, aber zur Zeit noch nicht als vollziehbar erkannt wurde, weil die zur Ausführung des Baues erforderlichen Geldmittel nicht ausdrücklich von der Gemeindeversammlung bewilligt wurden. Die Motive der gegen den Neubau sich auflehnenden Gemeindemitglieder waren theils religiöser, theils finanzieller Natur. Die gegen die Religion und die Förderung der Interessen derselben Gleichgiltigen in der Gemeinde waren gegen den Neubau, weil sie für die Befriedigung eines Bedürfnisses, das sie selbst nicht fühlten, sich nicht zu der in Folge eines Neubaues in Aussicht stehenden Erhöhung ihrer Gemeindesteuern verstehen wollten. Die Orthodoxen sträubten sich dagegen, weil sie fürchteten, daß in die umgebaute Synagoge reine neue ihren religiösen Anschauungen nicht entsprechende Form des Gottesdienstes eingeführt werden würde. Sie hatten zu letzterer Befürchtung um so mehr Grund, weil der Rabbiner der Gemeinde auf eine an ihn vor der Gemeindeversammlung von dem Synagogenrathe in Betreff der einzuführenden Form des Gottesdienstes gerichtete ofsicielle Anfrage die Erklärung abgegeben hatte, daß er bereit sei, die von der aus 3 Rabbinern bestehenden Religionsconferenz des Großh. Oberraths für mehrere Gemeinden des Landes wie für Mannheim, Bühl, Heidelberg, Ladenburg:c. bereits als religiös zulässig erkannte und genehmigte Form des Gottesdienstes nebst dem Gebrauche der Orgel auch in der Gemeinde Karlsruhe einzuführen, sobald die Mehrheit derselben es wünschen würde. Ter Bau wurde in Folge der erhobenen weiteren Beschwerden und Recurse der Gegner so lange verhindert, bis die Periode vorüber war, für welche der seitherige, die Bausache mit allem Ernste betreibende Synagogenrath in seiner Mehrheit gewählt war. Als gegen das Ende des Jahres 1865 zu einer 'Neuwahl vorgeschritten werden mußte, hatten die Orthodoxen mit den Ultrareformern eine Art von Compromiß abgeschlossen, in Folge dessen sie den übrigen Mitgliedern der Gemeinde gegenüber eine Mehrheit bildeten und Männer ihrer beiden nunmehr vereinigten Richtungen in den Synagogenrath wählten. Das Compromiß bestand, wie sich später aus den Vorschlägen desneugebildeten Synagogenraths ergab, darin, daß die bisherige Synagoge nach kleinen unbedeutenden localen Umänderungen im Innern derselben mit vollständiger Beibehaltung der bisherigen Gottesdienstform den Orthodoxen zum Gebrauch überlassen werden, während für die Reformgesinnten auf Kosten der Gemeinde ein neuer Betsaal erbaut werden solle, in welchem ein moderner Gottesdienst nach Art des im Berliner Reformverein bestehenden unter Anstellung eines besonderen Predigers und Religionslehrers der Jugend eingeführt würde. Man sah jedoch bald ein, daß dieses Compromiß unausführbar sei, indem der Aufwand für die Erhaltung zweier Gotteshäuser und die Bestreitung der gottesdienstlichen Bedürfnisse in denselben für eine nur aus 150—160 Steuerpflichtigen bestehende Gemeinde