Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1870)
- Date
- 1870-02-22
- Page
- [Seite] (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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den Verein sowie die Hochschule in allen Processen, bei Verträgen, Vergleichen und Rechtsgeschäften aller Art, und ist auch dazu berechtigt, sich jederzeit und zu jeglichem Geschäft durch eins seiner Mitglieder vertreten zu laffen. § 37. Das Curatorium als Vorstand des Vereins hat alljährlich eine Generalversammlung des Vereins durch Bekanntmachung in drei Berliner Zeitungen und wenigstens einer die Interessen des Judenthums vertretenden Zeitschrift, oder du ch schriftliche Einladung zu berufen, über die Verwaltung des Vereins resp. der Hochschule Rechenschaft abzulegen uno die erforderlichen Wahlen vollziehen zu lassen. § 38. Zweigvereine für die Erhaltung und Verwaltung der Hochschule können überall gebildet werden. Die Zweigvereine geben sich ihre Statuten nach Maßgabe des gegenwärtigen selbst, unerläßlich ist die Aufnahme des § 32; sie sind verpflichtet, ihre Einnahmen dem Curatorium nach Ablauf eines jeden Calenderjahres zur Verfügung z i steilen. Die Mitglieder der Zweigvereine haben das Recht, an der in Berlin stattfindenLen Generalversammlung mit Sitz und Stimme Theil zu nehmen. Dis Einladung geschieht an den Vorstand der Zweigvereine und durch diesen an seine Mitglieder. Die Legitimation der Mitglieder der Zweigvereine ist von den Vorständen derselben auSzufertigen, von dem Curatorium zu prüfen. § 39. Abänderungen dieses Statuts sind mit Ausschluß der unabänderlichen §§ 2, 3 uno 21 nur dann vorzunehmen, wenn sie von dem Curatorium oder */* der Vereinsmitglieder beantragt, und daun so lange der Verein besteht, drei Monate vor der Generalversammlung zur Kenntniß der Bereinsmitglieder gebracht und in der Generalversammlung mit drei Viertel Majorität der Anwesenden beschlossen werden. Nachbemerkung. In der Sitzung, in welcher die Berathung dieses Statuts beendet ward, zeichneten bereits: vr. Philippson aus der Rießersammlung 1000 Thaler, eine Berliner Familie, die vorläufig nicht genannt sein will, 10,000 Thlr., Banquier Herrm. Goldschmidt in Berlin 1000 Gülten u. s. w. Außerdem waren in Leipzig bereits 300 Thlr. jährlicher Beiträge auf einen längeren Zeitraum gezeichnet, so daß 2000 Thlr. jährlich schon gesichert waren. Fortwährend laufen bereits Zeichnungen ein, die später sämmtlich veröffentlicht werden. Druck von I. B. Hirschfeld iu Leipzig.