Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1870)
- Date
- 1870-02-15
- Page
- Seite 137 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Allgemeine Zeitung -es Zu-enthums. Feuilleton-Beilage zu Nr. 7. Leipzig, den 15. Februar 1870. Heimathlos. Bon Karl Braun. Vorbemerkung. Der verdienstvolle Abgeordnete Karl Braun (Wiesbaden) hat in einer Schrift: „Bilder aus der deutschen Kleinstaaterei^ (zwei Bände, Leipzig, Otto Wigand 1809» die Zustände in den kleinen deutschen Staaten, wie sie vor 1800 bestanden, meisterhaft geschildert, wobei er sich sehr häufig vorhandener Acten bediente. Es ist bis jetzt keine Erwiederung, kein Protest gegen irgend eine seiner Behauptungen und Mittheilungen ans Licht getreten, ein Beweis, daß er überall treu nach der Wahrheit gezeichnet. Wir können auch unsrerseits das Werk dringend empfehlen, denn es ist wahrlich Zeit, daß der starke Rest dieses schweren Joches vom Nacken des Volkes genommen werde. Im ersten T heile dieses Werkes finden wir folgende actenmaßige Erzählung, in welcher die Tyrannei, die namentlich gegen die Juden geübt ward, und die noch keine 20 Jahre alt ist, so recht hervortritt. Der eine Fall schildert Hunderte, und was in dem einen Laude noch vor zwei Decennien, wurde in anderen noch vor drei oder vier vollführt, und dann giebt es leider noch solche, in welchen es noch heute geschieht. Es war in den mittleren Jahren dieses Jahrhunderts, als der Bürgermeister des Dorfes E. im herzoglich nasiauischen Amte D. dem Herrn Amtmann schriftlich anzeigte, daß in seinem Dorfe ein Judenmädchen Namens Däubche M. erkrankt sei und eine besondere Pflege erfordere. Die Herrschaft, bei der besagtes Mädchen als Dienstbote gelebt, habe ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllt, sechs Wochen die Kranke verpflegt, der Zustand sei aber eher schlimmer als bester geworden: eine fcrophulöse Augenentzündung laste eine vollständige Erblindung befürchten. Das Mädchen, arm und nicht im Stande, sein Brod selbst zu verdienen, mußte nach diesen Vorgängen von seiner Heimathsgemeinde ausreichend unterstützt werden; wenn die Gemeinde des zufälligen Aufenthaltes im Nothstande Hülfe gewährt hatte, konnte sie dafür Vergütung von dem Armenfond der llnterstützungsgemeinde verlangen. Der Herr Bürgermeister zu C. hatte aber gleichzeitig gemeldet, das Judenmädchen sei ohne alle Legitimationspapiere außer einem Geburtsschein, der als Ort der Geburt einen Flecken im Fürstenthum.im Bezirke des Kreisamtes zu D., angab und als Eltern des Kindes den Moses M. und dessen Ehefrau Jette, heimathsberechtigt zu S. im Amte N. des Herzogthums Nastau, bezeichnet^ Das Amt zu D. hatte natürlich die Heimathsverhältniste des unglücklichen Mädchens zu constatiren und setzte sich zunächst mit dem Amte M. in Correspoudenz und suchte zu erlangen, daß die Gemeinde S. die Heimathsangehörigkeit desselben anerkenne und damit die Uuterstützungspflicht auf sich nehme. Aber die Gemeinde erklärte durch ihr Organ, Bürgermeister und Gemeinderath, daß ein Jude Namens Moses M. und dessen Ehefrau niemals bei ihnen recipirt gewesen oder auch nur gewohnt habe, die Namen schon seien ihnen gänzlich unbekannt. Mehr war von dorther nicht zu erfahren, man konnte sich auch leicht denken, daß die Gemeinde, die wohl wußte, warum die Anfrage ergangen, selbst wenig geneigt war, wirklich vorhandene Spuren zu verfolgen. Die Corresponden; ging hin und her zwischen den herzoglich nasiauischen Aemtern zu D. und N. und dem fürstlichen Kreisamte zu D. und noch einigen andern Polizei- und Verwaltungsstellen im deutschen Vaterlande, wohin gerade Spuren zeigten, daß die Eltern des unglücklichen Judenmädchens dort einmal Aufenthalt genommen, oder wohin die Vernehmung der armen Person, die gerade nicht starken Verstandes oder besonderer Bildung war, leitete. Die Eltern hatten in ewiger Wanderschaft am Rheine aufwärts, in Deutschland und im Elsaß und wieder herab bis zu den Niederlanden einen Handel im Hausiren getrieben, die Abstammung des Vaters zeigte nach dem Elsaß, jedenfalls war er Franzose gewesen. Zunächst ließ sich das Vorhandensein einer legitimen Ehe zwischen Beiden bezweifeln, man fand bald Bestätigung für den Zweifel. Es konnte ermittelt werden, daß die Mutter des Mädchens selbst darüber sich geäußert, sie hatte bei allen Wanderungen immer wieder von Zeit zu Zeit ihren Rückweg gefunden dahin, wo sie wollte geboren sein,