Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 34 (1870)
- Issue
- Heft 6 (8.2.1870)
- Date
- 1870-02-08
- Page
- Seite 112 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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112 gestützt auf das Gesetz über die Heimatlosigkeit, gemacht werden wollte, eine genaue Bezeichnung der betreffenden Punkte an der Hand der bestehenden Gesetze nöchig wäre. Der Cultur - Verein wird sich nun demnächst mit einem ausführlichem Memorandum an die Bundesversammlung wenden. Rußland. Moskau, im Jan. Die jüdische Bevölkerung von Moskau will, wie die „Ruß. Wied." berichtet, daselbst ein neues Bethaus und in Verbindung mit demselben eine Schule für arme jüdische Knaben und Waisen errichten. Die Erlaubniß zum Bau einer Synagoge wird nämlich schon ziemlich lange hingehalten, und zum Ersatz für dieselbe soll das Bethaus (Bet- Hamidrasch), das zugleich eine Art von ralmudischer Akademie für jüdiscbe Rabbinatsbeflissene bilden wird, erbaut werden. Schon ist ein Gebäude zu diesem Zwecke gemiethet und 10,000 Rubel sind als freie Beiträge zusammengeflossen. In der Schule soll neben dem Talmud auch die russische, französische, deutsche und hebräische Sprache gelehrt werden. Anzei gen. Die mit dem Gehalte von 275 Thlrn. verbundene Stelle eines Lehrers und Cantors für die hiesige Gemeinde, wird am 1. September d. I. vacant, und soll zur Zeit wieder besetzt werden. Nebenverdienste stehen durch Privat-Unterricht in Aussicht. Nur unverheirathete finden Engagement. Bewerber um diese Stelle werden ersucht ihre Zeugnisse franco an den Unterzeichneten einzusenden. Geldern Reg.-Bez. Düsseldorf, im Jan. 1870. G. Gornpertz, Vorsteher. Die Stelle eines Vorbeters, Lehrers und Schächters in unserer Gemeinde, mit welcher außer Nebeneinnahmen, ein fester Gehalt von 300 Thlrn. verbunden ist, soll vom 1. April 1870 ab neu besetzt werden. Bewerbungen sind unter Beifügung der Atteste oder deren Abschriften bis zum 1. März e. bei uns schriftlich franco einzureichen. Reisekosten werden nicht erstattet. Bütow, den 10. Januar 1870. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Zum 1. April 1870 wird für die hiesige israel. Gemeinde ein junger, unverheiratheter Cantor unter folgenden Bedingungen gesucht. Derselbe soll, außer gediegenen, musikalischen, namentlich zur Einübung und Leitung eines Chors erforderlichen Kenntniffen, auch wenn möglich die Fähigkeit besitzen, Religionsunterricht zu ertheilen und nöthigenfalls den Schächter in Verhinderungsfällen zu vertreten. Der fixe Gehalt wird je nach den Befähigungen des Bewerbers auf 6—800 Thaler Preuß. Cour, bestimmt. Refiectanten mögen ehestens ihre beglaubigten Zeugnisse an den Unterzeichneten Vorstand portofrei einsenden. Stockholm, im December 1869. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Stockholm. Für die untere Classe der hiesigen israeliüfchen Communalfchule soll noch ein Lehrer an gestellt werden, der zugleich auch das Borbeteramt in zeitgemäßer Weise zu versehen hat. Genügend pädagogisch wie musikalisch gebildete Bewerber wollen sich unter Vorlegung ihrer Zeugnisse bei der Unterzeichneten Stelle melden, worauf ihnen Näheres mitgetheilt werden wird. Buttenhausen (Kgrch. Württemb.), i. Dez. 1869. König!. Württemb. Rabbinat. vr. Nt Silberstein. Die Pester isr. Relig.-Gemeinde hat in ihrer Ausschußsitzung vom 18. Januar 1870 den Beschluß gefaßt, für ihren neuen großen Tempel in nächster Zeit einen deutschen Prediger anzustellen, der als gewiegter Kanzelredner Ausgezeichnetes zu leisten befähigt ist, und in seiner wissenschaftlich theologischen Bildung und religiösen Richtung für diesen Posten geeignet erscheint. Diejenigen Persönlichkeiten, welche sich berufen fühlen auf diese Stelle zu competiren, werden hiermit aufmerksam gemacht, daß sie sich diesfalls mit dem Vorstande der Gemeinde in nähere Beziehung zu setzen haben. Pest, im Januar 1870. Das vom Gemeindevorst, eingesetzte Comite. B Stern. Präses. Die hiesige israelitische Gemeinde sucht noch zum 2. März d. I. einen unverheiratheten Religionslehrer, Vorbeter und Schächter, der befähigt ist einen Chorgottesdienst zu leiten, mit einem Gehalte von 150 bis 180 Thlrn., nach den Leistungen desselben. Außerdem ist mit der Stelle freie Wohnung, Aufwartung und freien Mittag- und Abendtisch, sowie die Einnahmen der Schechita, die jährlich zwischen 50 u. 60 Thlrn. variirt, verbunden. Bewerber wollen sich baldigst mit Einsendung ihrer Zeugnisse melden bei dem Vorstand. Malchow in Mecklenb.-Schwerin, d. 22. Jan. 1870. «